Bam­berg: Schil­der wei­sen auf Alko­hol­kon­sum­ver­bot hin

Thomas Luft vom BSB bringt ein Schild in der Kleberstraße, Höhe Weg zum Weegmannufer, an. Foto: Amt für Bürgerbeteiligung, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit/Gerhard Beck

Tho­mas Luft vom BSB bringt ein Schild in der Kle­ber­stra­ße, Höhe Weg zum Weegmann­ufer, an. Foto: Amt für Bür­ger­be­tei­li­gung, Pres­se- und Öffentlichkeitsarbeit/​Gerhard Beck

Die Aus­re­de „Davon habe ich ja gar nichts mehr gewusst“ gilt jetzt nicht mehr: Zug um Zug sind die Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be (BSB) dabei, Schil­der mit dem Hin­weis auf das Alko­hol­kon­sum­ver­bot Frei­tag auf Sams­tag und Sams­tag auf Sonn­tag jeweils von 22 bis 6 Uhr anzu­brin­gen. Der beschil­der­te Bereich umfasst im Wesent­li­chen Tei­le der Insel­stadt mit Ket­ten­brücke sowie den Sand. Die Beschil­de­rung geht auf die All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Bam­berg zurück, die am 11. Juni in Kraft getre­ten und zunächst bis ein­schließ­lich 20. Juni 2021 gül­tig ist. Das Ver­bot, Alko­hol zu kon­su­mie­ren, erstreckt sich dabei auf den gesam­ten öffent­li­chen Raum, also ein­schließ­lich der Geh­stei­ge bis zu den Haus­wän­den. Aus­ge­nom­men vom Ver­bot ist der Kon­sum von alko­ho­li­schen Geträn­ken im kon­zes­sio­nier­ten Außen­be­reich von Gast­stät­ten wäh­rend der jewei­li­gen Öffnungszeiten.

Plan mit dem Gel­tungs­be­reich von Alko­hol­kon­sum- und Ver­kaufs­ver­bot als Anla­ge der Allgemeinverfügung:

503_​Beschilderung_​Alkoholkonsumverbot