Bay­reu­ther MdB Sil­ke Lau­nert sagt den „Kaf­fee­fahr­ten-Orga­ni­sa­to­ren“ den Kampf an

Der Deut­sche Bun­des­tag hat am frü­hen Frei­tag­mor­gen eine Stär­kung der Ver­brau­cher­rech­te beschlos­sen. Hier­zu erklärt die Bay­reu­ther Bun­des­tags­ab­ge­ord­ne­te und Obfrau der Uni­ons­frak­ti­on im Fami­li­en­aus­schuss Dr. Sil­ke Launert:

„Mit der Geset­zes­ver­schär­fung schie­ben wir unlau­te­ren Prak­ti­ken auf soge­nann­ten „Kaf­fee­fahr­ten“ einen Rie­gel vor. So ist der Ver­kauf von Ver­si­che­run­gen, Bau­spar­ver­trä­gen, Medi­zin­pro­duk­ten und Nah­rungs­er­gän­zungs­mit­teln auf Kaf­fee­fahr­ten künf­tig grund­sätz­lich unter­sagt. Dar­über hin­aus wer­den die Ver­an­stal­ter dazu ver­pflich­tet, die Teil­neh­mer umfas­sen­der über ihre Rech­te auf­zu­klä­ren. Im Fal­le eines Ver­sto­ßes dro­hen nun Buß­gel­der in Höhe von 10.000 Euro.

Dar­über hin­aus dür­fen Ver­brau­cher bei Ver­trä­gen, wel­che im Rah­men eines uner­be­te­nen Besuchs in der Woh­nung zustan­de gekom­men sind, künf­tig nicht vor Ablauf des Tages der Ver­trags­un­ter­zeich­nung zur Zah­lung auf­ge­for­dert werden.

Zudem wer­den Unter­neh­mer, die Ver­brau­chern Online-Such­an­fra­gen nach Waren und Dienst­lei­stun­gen ver­schie­de­ner Anbie­ter ermög­li­chen, dazu ver­pflich­tet, über die Haupt­pa­ra­me­ter für die Fest­le­gung des Ran­kings und die Gewich­tung die­ser Para­me­ter im Ver­gleich zu ande­ren Para­me­tern zu infor­mie­ren. Denn klar ist: Eine bes­se­re Posi­ti­on im Ran­king oder eine her­vor­ge­ho­be­ne Plat­zie­rung von Ange­bo­ten in den Ergeb­nis­sen einer Online-Such­an­fra­ge hat ganz erheb­li­che Aus­wir­kun­gen auf die Kauf­ent­schei­dung der Verbraucher.

Es freut mich wirk­lich sehr, dass wir die­ses umfas­sen­de Paket für einen ver­bes­ser­ten Ver­brau­cher­schutz heu­te auf den Weg gebracht haben.“