Stadt Bam­berg schnürt offen­si­ves Maß­nah­men­pa­ket gegen aus­ufern­de Par­tys und Müllberge

Auf Initia­ti­ve des Ober­bür­ger­mei­sters Andre­as Star­ke tra­fen sich zu einem „Run­den Tisch“ Ver­tre­ter der Stadt­ver­wal­tung, der Poli­zei und zahl­rei­che Gastro­no­men aus dem Sand­ge­biet. Dabei ist es geglückt, eine ein­ver­nehm­li­che Rege­lung her­bei­zu­füh­ren, die nun pro­be­wei­se umge­setzt wird: Im Sand­ge­biet und im Innen­stadt­be­reich gibt es ein Alko­hol­kon­sum­ver­bot und Alko­hol-To-Go-Ver­kaufs­ver­bot ab 22.00 Uhr für Frei­tag und Sams­tag, zunächst an den bei­den näch­sten Wochen­en­den. Danach soll in einer erneu­ten Bespre­chung ein Erfah­rungs­aus­tausch erfol­gen. Star­ke: „Wir müs­sen an einem Strang zie­hen, um das gemein­sa­me Ziel zu erreichen.“

OB Star­ke: „Wir wol­len die der­zei­ti­ge Bal­ler­mann-Situa­ti­on in der Sand­stra­ße und die Ver­un­rei­ni­gun­gen in der Innen­stadt und im Sand­ge­biet been­den.“ Der Älte­sten­rat des Stadt­rats begrüß­te das Maß­nah­men­pa­ket der Stadt­ver­wal­tung und stimm­te dem Kom­pro­miss mit den Gastro­no­men aus­drück­lich zu.

Die Rege­lun­gen im Einzelnen:

  1. Alko­hol-To-Go-Ver­kaufs­ver­bot und Alko­hol­kon­sum­ver­bot ab 22 Uhr für Frei­tag und Sams­tag in einem defi­nier­ten Bereich im Sand- und Insel­ge­biet (Lage­plan zum Her­un­ter­la­den; PDF, 2MB).
  2. Erwei­ter­te Öff­nungs­zei­ten der öffent­li­chen Toi­let­ten­an­la­gen in der Innen­stadt sowie die Mög­lich­keit für die Gastro­no­men, auch nach Ende der To-Go-Gastro­no­mie ihre Toi­let­ten für Gäste zu öffnen.
  3. Höhe­re Fre­quenz bei der Lee­rung der öffent­li­chen Abfall­ei­mer am Wochen­en­de und Auf­stel­len zusätz­li­cher groß­vo­lu­mi­ger Abfall­ei­mer an bekann­ten Hotspots.

Bür­ger­mei­ster Jonas Glü­sen­kamp beton­te: „Wir dan­ken den mit­wir­ken­den Gastronom:innen für ihre Koope­ra­ti­ons­be­reit­schaft trotz ihrer wirt­schaft­lich schwie­ri­gen Lage. In zehn Tagen, am 21.06.2021, tref­fen wir uns wie­der und zie­hen Bilanz.“ Die Poli­zei hat­te ursprüng­lich ein Alko­hol-To-Go-Ver­bot ab 20 Uhr emp­foh­len. Als Kom­pro­miss wur­de 22.00 Uhr festgelegt.

Alle Betei­lig­ten waren sich dar­in einig, dass auch die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, die fei­ern, ihren Teil dazu bei­tra­gen müss­ten, damit Ruhe­stö­run­gen ver­mie­den und die Stadt nicht ver­müllt wird. Alle müss­ten ihrer Ver­ant­wor­tung gerecht wer­den, man kön­ne nicht ein­fach die Ver­ant­wor­tung auf die Poli­zei abschie­ben. In die­sem Zusam­men­hang wies Bür­ger­mei­ster Glü­sen­kamp auf das erfolg­reich gestar­te­te Recup-System der Austraßen-Gastronom:innen hin, des­sen Ziel es sei, Müll zu vermeiden.