Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH lockert Besuchsregelung

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Neue Zei­ten, neue Rege­lun­gen – immer dann, wenn der Inzi­denz­wert unter 50 liegt: Ab 10. Juni 2021 sind Besu­che im Kli­ni­kum und in der Kli­nik Hohe War­te täg­lich zwi­schen 13 und 20 Uhr mög­lich. Die Ver­schie­bung der Besuchs­zeit soll Ange­hö­ri­gen, die tags­über arbei­ten, ermög­li­chen, ihre Lie­ben trotz­dem zu sehen. Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten kön­nen pro Tag zwei Besu­che für jeweils eine Stun­de emp­fan­gen. Besu­che müs­sen um 20 Uhr been­det sein, der Ein­lass endet um 19 Uhr.

Besu­che­rin­nen und Besu­cher brau­chen kei­nen Test mehr. Sie müs­sen vor­ab aller­dings über das Inter­net oder tele­fo­nisch einen Ter­min ver­ein­ba­ren. Der Online-Ter­min­ka­len­der ist über die Home­page der Kli­ni­kum Bay­reuth GmbH (www​.kli​ni​kum​-bay​reuth​.de) ver­füg­bar.

Besu­che­rin­nen und Besu­cher, die die­ses Ange­bot nicht nut­zen kön­nen oder wol­len, steht von Mon­tag bis Frei­tag zwi­schen 9 und 11 Uhr eine tele­fo­ni­sche Anmel­dung unter der Num­mer 0921 400 75–3609 zur Verfügung.

Son­der­re­ge­lun­gen

Alle bis­he­ri­gen Son­der- und Aus­nah­me­re­ge­lun­gen, die sich auf die Kin­der­kli­nik, den Kreiß­saal, Inten­siv­sta­tio­nen, die Pal­lia­tiv­sta­ti­on, auf Beglei­tung Ster­ben­der oder auf Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung durch einen Oberarzt/​Chefarzt bezie­hen, blei­ben bestehen. Son­der­re­ge­lun­gen für geimpf­te Besu­che­rin­nen und Besu­cher gibt es nicht.

Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten, die Ter­mi­ne für eine ambu­lan­te oder sta­tio­nä­re Behand­lung haben, haben selbst­ver­ständ­lich wei­ter­hin Zugang zu den Betriebs­stät­ten. Sie sind zeit­lich nicht begrenzt. Gera­de die­se Pati­en­ten soll­ten not­wen­di­ge Behand­lun­gen nicht aus Sor­ge vor einer Coro­na-Infek­ti­on auf­zu­schie­ben. Die Fol­gen einer ver­zö­ger­ten Behand­lung kön­nen weit­rei­chend sein. Ihr Coro­na-Sta­tus wird vor der Behand­lung erhoben.

Wer das Kli­ni­kum oder die Kli­nik Hohe War­te betre­ten möch­te, braucht zwin­gend eine FFP-2-Mas­ke. Bit­te sor­gen Sie vor, besor­gen Sie sich eine sol­che Mas­ke. Wir kön­nen kei­ne Aus­nah­men machen.

Dies gilt für:

  • Besu­che­rin­nen und Besucher
  • Pati­en­tIn­nen eines MVZ oder zur sta­tio­nä­ren Aufnahme
  • Begleit­per­so­nen
  • Lie­fe­ran­ten, Hand­wer­ke­rIn­nen, GeschäftspartnerInnen