Gut­ach­ter­aus­schuss des Land­krei­ses Kro­nach beschließt neue Boden­richt­wer­te zum Stand 31.12.2020

Der Gut­ach­ter­aus­schuss des Land­krei­ses Kro­nach am Land­rats­amt hat mit Beschluss vom 18.05.2020 die neu­en Boden­richt­wer­te für den Land­kreis Kro­nach gemäß Bau­ge­setz­buch und der Baye­ri­schen Gut­ach­ter­aus­schuss­ver­ord­nung zum Stand 31.12.2020 festgelegt.

Die Boden­richt­wer­te kön­nen ab sofort im Inter­net unter www​.boden​richt​wer​te​.bay​ern​.de ein­ge­se­hen wer­den (Boden­richt­wert­kar­te). Eine schrift­li­che Aus­kunft kann dort online oder beim Gut­ach­ter­aus­schuss des Land­krei­ses Kro­nach (gutachterausschuss@​lra-​kc.​bayern.​de) jeweils kosten­pflich­tig (20 Euro pro Aus­kunft und Boden­richt­wert) bestellt wer­den. Hier kann auch die gesam­te Liste (ana­log oder digi­tal für jeweils 100 Euro) ange­for­dert werden.

Boden­richt­wer­te tra­gen zur Trans­pa­renz auf dem Immo­bi­li­en­markt bei. Sie wer­den alle zwei Jah­re flä­chen­deckend ermit­telt und die­nen in beson­de­rem Maße der Unter­rich­tung der Öffent­lich­keit über die Situa­ti­on am Grund­stücks­markt. Dar­über hin­aus sind sie eine Grund­la­ge zur Ermitt­lung des Boden­werts und die­nen der steu­er­li­chen Bewer­tung (u. a. der Erbschaftssteuer).

Aus­gangs­ma­te­ri­al für die Boden­richt­wert­ermitt­lung waren die Daten der Kauf­preis­samm­lung (alle Grund­stücks­ver­käu­fe der Jahr­gän­ge 2019 und 2020). Die Boden­richt­wer­te sind in bebau­ten Gebie­ten mit dem Wert ermit­telt wor­den, der sich erge­ben wür­de, wenn die Grund­stücke unbe­baut und erschlie­ßungs- sowie kosten­bei­trags­frei (Bau­rei­fes Land) wären. Für die Ent­wick­lungs­zu­stän­de Bau­erwar­tungs- bzw. Roh­bau­land wur­den die Boden­richt­wer­te ent­spre­chend ange­passt. Der jewei­li­ge bei­trags- und abga­ben­recht­li­che Zustand für die ein­zel­nen Boden­richt­wer­te wird bei der Boden­richt­wert­aus­kunft mit angegeben.

Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Boden­richt­wer­te kei­ne bin­den­de Wir­kung haben. Ansprü­che gegen­über den Trä­gern der Bau­leit­pla­nung, den Bau­ge­neh­mi­gungs- oder den Land­wirt­schafts­be­hör­den kön­nen weder aus den Boden­richt­wer­ten, den Abgren­zun­gen der Boden­richt­wert­zo­nen noch aus den sie beschrei­ben­den Attri­bu­ten abge­lei­tet werden.

Bei Fra­gen ste­hen die Mit­ar­bei­ter der Geschäfts­stel­le des Gut­ach­ter­aus­schus­ses zur Ver­fü­gung – tele­fo­nisch unter 09261/678–247 oder ‑459, per E‑Mail unter gutachterausschuss@​lra-​kc.​bayern.​de

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen sind auch auf der Home­page des Land­krei­ses Kro­nach (www​.land​kreis​-kro​nach​.de) unter dem Such­be­griff „Gut­ach­ter­aus­schuss“ zu finden.