Ham­mer­kopf am Tat­ort – Bay­reu­ther „Soko Rad­weg“ sucht wei­te­re Hinweise

Der aufgefundene Hammerkopf. Foto: Polizei
Der aufgefundene Hammerkopf. Foto: Polizei

BAY­REUTH. Der im August ver­gan­ge­nen Jah­res am Tat­ort des Gewalt­ver­bre­chens ent­deck­te Ham­mer­kopf wirft bei den Ermitt­lern der Soko Rad­weg nach wie vor vie­le Fra­gen auf. Um wich­ti­ge Hin­wei­se zur Her­kunft des Ham­mers und damit even­tu­ell auch zur Auf­klä­rung des Mor­des an dem 24 Jah­re alten Fahr­rad­fah­rer zu erhal­ten, star­ten die Kri­mi­nal­be­am­ten einen erneu­ten Zeugenaufruf.

Der abge­bro­che­ne, 500 Gramm schwe­re Kopf eines älte­ren Schlos­ser­ham­mers wur­de in der Tat­nacht zum 19. August 2020 neben dem Leich­nam des jun­gen Man­nes auf dem Fuß- und Rad­weg zwi­schen der Dr.-Konrad-Pöhner-Straße und der Fraun­ho­fer­stra­ße ent­deckt. Wie eine Obduk­ti­on bestä­tig­te, starb der 24-jäh­ri­ge Rad­fah­rer auf­grund mas­si­ver Gewalt­ein­wir­kung mit einem Mes­ser. Ein Zusam­men­hang des Ham­mer­kop­fes mit der Tat ist nach inten­si­ven Ermitt­lun­gen und Unter­su­chun­gen bis­lang nicht ein­deu­tig geklärt. Eben­so konn­te der abge­bro­che­ne Holz­stiel des Ham­mers noch nicht auf­ge­fun­den werden.

Vor der Tat entwendet?

Für die Ermitt­ler der Soko ist es des­halb von Bedeu­tung zu erfah­ren, woher die­ser Ham­mer­kopf stammt bzw. wer einen sol­chen kom­plet­ten Ham­mer ver­misst. Dabei schlie­ßen die Beam­ten nicht aus, dass die­ses Werk­zeug vor der Tat­nacht, also vor dem 19. August 2020, bei einem Ein­bruch oder Dieb­stahl in und um Bay­reuth ent­wen­det wor­den sein könn­te, ohne dass dies bis­lang bemerkt oder bei der Poli­zei zur Anzei­ge gebracht wur­de. Die Ermitt­ler beto­nen, dass jeder noch so klei­ne Hin­weis auf den Ham­mer­kopf für die Ermitt­lun­gen von Bedeu­tung sein kann.

Beschrei­bung des 500 Gramm schwe­ren Schlosserhammers

Bei dem auf­ge­fun­de­nen, 500 Gramm schwe­ren Ham­mer­kopf han­delt es sich um einen älte­ren Schlos­ser­ham­mer. Auf­fäl­lig an dem Kopf des Ham­mers sind die Reste der sil­ber­nen Lackie­rung, die sich an Ober- und Unter­sei­te fin­den (Bil­der 1 und 3). An der Spit­ze der Fin­ne (Bild 4) und an der Sei­te der Fin­ne fan­den sich röt­li­che Lack­an­haf­tun­gen. Auf­fäl­lig ist auch die Abplat­zung an der, von hin­ten gese­hen, rech­ten Kan­te der Schlag­flä­che (Bild 5). Der Ham­mer­stiel aus Eschen­holz ist abgebrochen.

Hin­wei­se nimmt die Soko Rad­weg unter der Tel.-Nr. 0921/506‑2444 entgegen.

Für Hin­wei­se, die zur Auf­klä­rung der Tat oder zur Ergrei­fung des Täters füh­ren, ist nach wie vor eine Beloh­nung in Höhe von 10.000 Euro ausgesetzt.

Die Beloh­nung wird unter Aus­schluss des Rechts­we­ges zuer­kannt und ver­teilt. Die Aus­lo­bung gilt aus­schließ­lich für Pri­vat­per­so­nen und nicht für Beam­te, zu deren Berufs­pflicht die Ver­fol­gung straf­ba­rer Hand­lun­gen gehört.