Ant­wort der Regie­rung von Ober­fran­ken an die Stadt Bam­berg zum Prüf­be­richt des Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prüf­ver­bands (BKPV) eingetroffen

Ober­bür­ger­mei­ster Andre­as Star­ke: „Wir sind der Regie­rung von Ober­fran­ken für die zügi­ge und schnel­le Bear­bei­tung dank­bar. Dies ist ein wich­ti­ger Schritt zur Auf­ar­bei­tung des Prüf­be­richts, der deut­lich gemacht hat, dass Feh­ler gemacht wur­den, die sich nicht wie­der­ho­len dür­fen. Erste und wich­ti­ge Maß­nah­men sind bereits umge­setzt wor­den, was die Regie­rung von Ober­fran­ken ausdrück­lich erwähnt und posi­tiv bewer­tet hat. Wei­te­re Schrit­te wer­den in enger Abstim­mung gemein­sam mit dem Stadt­rat und der Perso­nalvertretung erfolgen.“

Im Ver­fah­ren zu den per­so­nal­recht­li­chen Fest­stel­lun­gen aus dem Prüf­be­richt des BKPV für die Jah­re 2011 bis 2017 hat­te die Stadt Bam­berg nach einer umfas­sen­den inter­nen Auf­ar­bei­tung der Sach­ver­hal­te im März 2021 ihre Stel­lung­nah­me an die Regie­rung von Ober­fran­ken als Rechts­auf­sichts­be­hör­de zur Prü­fung über­sandt. Die Ergeb­nis­se die­ser Prü­fung wur­den gestern an Ver­tre­ter der Stadt Bam­berg in Form eines Berichts übergeben.

Im Zen­trum der Prü­fung stand die tarif­recht­li­che Bewer­tung von gewähr­ten Über­stun­den­pau­scha­len sowie die Aus­zah­lung von Mehr­ar­beit und Über­stunden an Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Stadt Bam­berg. Im Ergeb­nis stellt die Regie­rung fest, dass die tarif­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen für die ent­sprechenden Zah­lun­gen nicht vor­la­gen. Dar­über hin­aus wird die Stadt Bam­berg auf­ge­for­dert, den Umgang mit Über­stun­den und Mehr­ar­beit zu über­den­ken und zukünf­tig eine rechts­kon­for­me Abwick­lung sicher zu stel­len. Für die Ver­gan­gen­heit müs­se die Stadt Bam­berg prü­fen, inwie­weit Rück­for­­de­rungs- und Haf­tungs­an­sprü­che bestehen. Posi­tiv hebt die Regie­rung her­vor, dass bereits wäh­rend der Prü­fung des BKPV im Jahr 2019 ent­spre­chen­de Zah­lun­gen durch die Stadt Bam­berg ein­ge­stellt wur­den und – soweit tech­nisch mög­lich – alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter seit April 2021 an der elek­tro­ni­schen Zeit­er­fas­sung teil­neh­men. Damit habe die Stadt Bam­berg be­reits selbst die Grund­la­gen gelegt, für die Zukunft die Behand­lung von Über­stunden und Mehr­ar­beit rechts­kon­form abzuwickeln.

Die Stadt Bam­berg war bereits in ihrer eige­nen Auf­ar­bei­tung zu dem Ergeb­nis gekom­men, dass nicht in allen Fäl­len die tarif­recht­li­chen Vor­ga­ben eingehal­ten wur­den. Zwar sind Über­stun­den­pau­scha­len grund­sätz­lich ein tarifvertrag­lich zuläs­si­ges Instru­ment, aller­dings lagen in den kon­kre­ten Fäl­len die beson­deren Vor­aus­set­zun­gen für eine Gewäh­rung nicht vor. Dabei kann offen­blei­ben, ob bei der Gewäh­rung von Über­stun­den­pau­scha­len eine durchgän­gige Erfas­sung der Arbeits­zei­ten hät­te erfol­gen müs­sen, da bereits mit der dau­er­haf­ten Anord­nung von Über­stun­den in unzu­läs­si­ger Wei­se die regel­mäßige Arbeits­zeit ver­län­gert wurde.

Auch der Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss der Stadt Bam­berg hat­te sich in meh­re­ren Ter­mi­nen inten­siv mit dem Prüf­be­richt des BKPV befasst und dabei die Beauf­tra­gung einer Rechts­an­walts­kanz­lei auto­ri­siert, um etwa­ige Haf­tungs- und Rück­for­de­rungs­an­sprü­che im Zusam­men­hang mit den betref­fenden Per­so­nal­ent­schei­dun­gen prü­fen zu las­sen. Die Stadt Bam­berg begrüßt die Klar­stel­lung der Regie­rung von Ober­fran­ken, dass mit ihren Fest­stel­lun­gen kei­ne straf­recht­li­chen Bewer­tun­gen ver­bun­den sind.

Der Bericht der Regie­rung von Ober­fran­ken sowie das Ergeb­nis der rechtsan­waltlichen Prü­fung wer­den nun zeit­nah dem Rech­nungs­prü­fungs­aus­schuss zur wei­te­ren Bera­tung vorgelegt.

Die Stadt Bam­berg hat bereits wäh­rend des Prü­fungs­ver­fah­rens durch den Baye­ri­schen Kom­mu­na­len Prüf­ver­band (BKPV) und in der Fol­ge Maß­nah­men eingeleitet:

  1. Die bean­stan­de­ten Über­stun­den­pau­scha­len wur­den zwi­schen­zeit­lich eingestellt.
  2. Es wur­de sicher­ge­stellt, dass alle Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Stadt Bam­berg an der elek­tro­ni­schen Zeit­er­fas­sung teil­neh­men, sofern dies tech­nisch mög­lich ist. Die bis­he­ri­gen Aus­nah­men von der Zeiter­fassung waren ohne­hin gering.
  3. Die Aus­zah­lung von Lei­stungs­prä­mi­en wur­de aus­ge­setzt. Ob und in wel­cher Form künf­tig Lei­stungs­prä­mi­en gezahlt wer­den, soll mit der Per­so­nal­ver­tre­tung und dem Per­so­nal­se­nat bera­ten werden.
  4. Eine Fach­an­walts­kanz­lei wur­de schon beauf­tragt, etwa­ige Haf­tungs- und Rückforderungs­ansprüche zu prüfen.
  5. Der Stadt­rat hat die Ein­rich­tung einer Ziel­fin­dungs­kom­mis­si­on aus Mit­glie­dern des Stadt­ra­tes beschlos­sen und gebil­det, mit der Auf­ga­be, die Per­so­nal­ent­wick­lung unter der Berück­sich­ti­gung der Vor­ga­ben der Regie­rung von Ober­fran­ken (Genehmigungs­schreiben zum Haus­halt 2021 vom 21.05.2021 und Schrei­ben vom 07.06.2021) zu gestalten.

Wei­te­re Schrit­te wer­den in enger Abstim­mung gemein­sam mit dem Stadt­rat und der Personalver­tretung erfolgen.