Bay­ern: Bun­des­wei­te Ver­kehrs­zäh­lung an Bun­des- und Staatsstraßen

Bay­ern zählt den Ver­kehr: Von April bis Okto­ber 2021 wer­den an rund 9.500 Mess­stand­or­ten im gesam­ten Frei­staat Daten über die Art und Anzahl der vor­bei­fah­ren­den Fahr­zeu­ge erhoben.

Für die Zäh­lung wer­den auch in dem rund 1.015 Kilo­me­ter lan­gen Stra­ßen­netz der Land­krei­se Bam­berg, Forch­heim, Kro­nach und Coburg, die im Zustän­dig­keits­be­reich des Staat­li­chen Bau­am­tes Bam­berg lie­gen, ins­ge­samt 259 Zähl­stel­len ein­ge­rich­tet. Die manu­el­le Ver­kehrs­zäh­lung fin­det im Amts­be­reich des Staat­li­chen Bau­amts Bam­berg erst­ma­lig nicht mit Zähl­per­so­nal an den Zähl­stel­len vor Ort statt, son­dern es wur­de ein Inge­nieur­bü­ro beauf­tragt, das mit video­un­ter­stütz­ter Tech­nik die Zäh­lun­gen an den 40 manu­el­len Zähl­stel­len durch­führt. An den wei­te­ren 219 Zähl­stel­len erfolgt das Ver­kehrs­mo­ni­to­ring über Sei­ten­ra­dar­ge­rä­te, ent­we­der beim Ein­satz in Zähl­leit­pfo­sten oder in Zählboxen.

Nach einem bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­leg­ten Erfas­sungs­mo­dus fin­den die Zäh­lun­gen bis Sep­tem­ber die­sen Jah­res an soge­nann­ten reprä­sen­ta­ti­ven Nor­mal­werk­ta­gen – also einem Diens­tag, Mitt­woch oder Don­ners­tag – an Feri­en­werk­ta­gen, Frei­ta­gen und Sonn­ta­gen statt. Per­so­nen- oder kenn­zei­chen­be­zo­ge­ne Daten wer­den dabei nicht erfasst.

Die Stra­ßen­ver­kehrs­zäh­lung fin­det nach den Richt­li­ni­en des Bun­des­mi­ni­ste­ri­ums für Ver­kehr und digi­ta­le Infra­struk­tur (BMVI) in der Regel alle fünf Jah­re in ganz Deutsch­land statt und sind eine wie­der­keh­ren­de Auf­ga­be der Stra­ßen­bau­ver­wal­tun­gen. Wegen des vor­über­ge­hen­den Rück­gangs der Ver­kehrs­be­la­stung durch die Coro­na-Pan­de­mie wur­de die ursprüng­lich für das Jahr 2020 geplan­te Stra­ßen­ver­kehrs­zäh­lung um ein Jahr ver­scho­ben. Zwar sind immer noch vie­le Men­schen haupt­säch­lich im Home­of­fice tätig. Ver­gli­chen mit 2020 hat sich der Stra­ßen­ver­kehr die­ses Jahr aber wie­der weit­ge­hend nor­ma­li­siert. Eine Aktua­li­sie­rung der offi­zi­el­len Ver­kehrs­zah­len aus dem Jahr 2015 ist jetzt sinn­voll und not­wen­dig. Gera­de im sich rasch ver­än­dern­den Ver­kehrs­be­reich wird eine aktu­el­le und belast­ba­re Daten­ba­sis benötigt.

Die Erhe­bung ergänzt die auto­ma­ti­sier­ten Zäh­lun­gen an Dau­er­zähl­stel­len, die über das gan­ze Jahr auf den Stra­ßen durch­ge­führt wer­den. Die Ergeb­nis­se wer­den zur soge­nann­ten „Durch­schnitt­li­che Täg­li­che Ver­kehrs­stär­ke“ (DTV) hoch­ge­rech­net und spie­geln das Ver­kehrs­auf­kom­men auf dem klas­si­fi­zier­ten Stra­ßen­netz wider.

Die Zäh­l­er­geb­nis­se spie­len unter and­rem bei der Stra­ßen­pla­nung eine wich­ti­ge Rol­le. Sie bil­den die Grund­la­gen für die koor­di­nier­ten Erhal­tungs­pro­gram­me der Stra­ßen. Der DTV wird bei­spiels­wei­se benö­tigt, um Ansprü­che beim Lärm­schutz zu beur­tei­len oder den Stra­ßen­ober­bau zu bemes­sen. Dar­über hin­aus kön­nen die nach Fahr­zeug­ar­ten erfass­ten Ver­kehrs­men­gen dabei hel­fen, mög­li­che Ver­kehrs­ver­la­ge­run­gen zu ermitteln.