Bam­berg: Fäl­lung eines Gefah­ren­baums am Katzenberg

Vom Brand­kru­sten­pilz befal­le­ner Spitz­ahorn muss am 7. Juni aus Sicher­heits­grün­den gefällt werden

Am kom­men­den Mon­tag (07.06.2021) müs­sen die Bam­ber­ger Ser­vice Betrie­be (BSB) Abtei­lung Grün­an­la­gen einen Spitz­ahorn in expo­nier­ter Lage neben der Trep­pen­an­la­ge vom Kat­zen­berg zur Karo­li­nen­stra­ße fäl­len. Dafür ist es not­wen­dig, die Trep­pe zu sper­ren und die Fuß­gän­ger für die Dau­er der Arbei­ten über die unmit­tel­bar benach­bar­te Ram­pe vor­bei­zu­füh­ren. Bis Diens­tag gegen 15 Uhr wird die Maß­nah­me abge­schlos­sen sein.

Wie die BSB mit­tei­len, wur­de bei der tur­nus­ge­mä­ßen Regel­baum­kon­trol­le fest­ge­stellt, dass der gro­ße Spitz­ahorn am Kat­zen­berg an einem Befall mit dem sehr gefähr­li­chen Brand­kru­sten­pilz lei­det. Dabei han­delt es sich um einen Holz­fäu­leer­re­ger, der eine inten­si­ve Moder­fäu­le im Wur­zel­be­reich ver­ur­sacht. Dadurch wird die Bruch­si­cher­heit eines Bau­mes, beson­ders im unte­ren Stamm- und Stamm­fuß­be­reich, erheb­lich beein­träch­tigt. Das Trü­ge­ri­sche dabei: Bäu­me, die mit die­sem Pilz befal­len sind, zei­gen nur sel­ten beson­ders auf­fäl­li­ge Sym­pto­me in der Kro­ne, wodurch nahe­zu voll­be­laub­te und somit ver­meint­lich „gesun­de“ Bäu­me umbre­chen können.

Auf­grund des Pilz­be­falls und der bereits erkenn­ba­ren Vita­li­täts­ver­lu­ste ist eine kurz­fri­stig Fäl­lung unver­meid­bar. Eben­falls mit dem Brand­kru­sten­pilz befal­len war vor eini­gen Jah­ren eine voll belaub­te Lin­de in der Soden­stra­ße, die auf ein Haus gestürzt ist. Glück­li­cher­wei­se ohne grö­ße­re Fol­gen, wobei am Kat­zen­berg ein erhöh­tes Risi­ko dadurch besteht, dass hier täg­lich Hun­der­te von Men­schen unter­wegs sind. Das Kli­ma- und Umwelt­amt hat der Maß­nah­me zuge­stimmt. Im Win­ter 2021/22 wird an glei­cher Stel­le ein groß­kro­niger Laub­baum als Ersatz gepflanzt.