Tipps & Tricks: Exper­ten­chat zum Gesetz für fai­re Verbraucherverträge

Symbol-Bild Tipps & Tricks

Die Ver­brau­cher­zen­tra­len und Staats­se­kre­tär Prof. Dr. Kastrop beant­wor­ten Ver­brau­cher­fra­gen im Live-Chat

Die Legis­la­tur­pe­ri­ode neigt sich dem Ende zu, doch eini­ge für Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher wich­ti­ge Geset­ze sol­len noch vor der Bun­des­tags­wahl im Sep­tem­ber ver­ab­schie­det wer­den. Unter ande­rem wird das Gesetz für fai­re Ver­brau­cher­ver­trä­ge neue Rech­te eta­blie­ren. Was sich künf­tig ändert, stel­len Exper­ten der Ver­brau­cher­zen­tra­len zusam­men mit Prof. Dr. Chri­sti­an Kastrop, Staats­se­kre­tär im Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz, am 14. Juni um 15 Uhr in einem Live-Chat vor. Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher erhal­ten hier die Mög­lich­keit, Fra­gen zu ihren neu­en Rech­ten zu stellen.

Ver­brau­cher pro­fi­tie­ren von neu­en Vertragsregeln

Geplant sind unter ande­rem neue Fri­sten bei der Kün­di­gung. Ver­trä­ge kön­nen zum Bei­spiel nach einer auto­ma­ti­schen Ver­län­ge­rung mit Monats­frist gekün­digt wer­den. Dadurch kön­nen Ver­brau­cher Anbie­ter schnel­ler wech­seln. Außer­dem müs­sen Ener­gie­ver­trä­ge in Text­form bestä­tigt werden.

„Ob unter­ge­scho­be­ne Ver­trä­ge, auto­ma­ti­sche Ver­trags­ver­län­ge­run­gen oder kom­pli­zier­te Kün­di­gungs­mo­da­li­tä­ten: Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher wer­den viel zu häu­fig durch betrü­ge­ri­sche Geschäfts­mo­del­le, undurch­sich­ti­ge Ver­trags­struk­tu­ren und kal­ku­lier­te Kosten­fal­len über den Tisch gezo­gen. Mit dem Gesetz für fai­re Ver­brau­cher­ver­trä­ge schie­ben wir die­sen Prak­ti­ken einen Rie­gel vor,“ sagt Staats­se­kre­tär Prof. Dr. Kastrop.

„Die neu­en Ver­trags­re­geln bie­ten Ver­brau­chern eini­ge Ver­bes­se­run­gen, auch wenn hier sicher mehr drin gewe­sen wäre,“ sagt Tat­ja­na Halm, Juri­stin bei der Ver­brau­cher­zen­tra­le Bay­ern. „Aber es wird künf­tig leich­ter kurz­fri­stig den Anbie­ter zu wech­seln. Und zumin­dest im Ener­gie­be­reich wur­de der Schutz vor unter­ge­scho­be­nen Tele­fon­ver­trä­gen mit die­sem Gesetz stark erhöht.“

Inter­es­sier­te kön­nen sich unter https://​www​.edu​dip​.com/​d​e​/​w​e​b​i​n​a​r​/​e​x​p​e​r​t​e​n​c​h​a​t​/​1​4​4​5​158 anmel­den. Hier kön­nen auch bereits vor­ab Fra­gen ein­ge­reicht werden.

Der Live-Chat wird im Rah­men des Pro­jek­tes „Infor­ma­ti­on zum Ver­brau­cher­schutz in länd­li­chen Räu­men“ orga­ni­siert. Das Bun­des­pro­jekt wird vom Bun­des­mi­ni­ste­ri­um der Justiz und für Ver­brau­cher­schutz gefördert.