Poli­zei­be­richt Hoch­fran­ken vom 02.06.2021

Symbolbild Polizei

Poli­zei­in­spek­ti­on Coburg

46-Jäh­ri­ger ver­stößt gegen Aus­gangs­be­schrän­kung und hat Dro­gen im Gepäck

COBURG. Für einen 46-jäh­ri­gen Cobur­ger ende­te die Fahrt mit sei­nem Fahr­rad in der Nacht zum Mitt­woch im Cobur­ger Stadt­ge­biet mit meh­re­ren Anzeigen.

Eine Strei­fe der Cobur­ger Poli­zei­in­spek­ti­on traf den Rad­fah­rer trotz nächt­li­cher Aus­gangs­sper­re um 0:20 Uhr fah­rend im Stein­weg an. Der Cobur­ger ver­such­te zwar noch, vor den Beam­ten zu flüch­ten, konn­te aber kur­ze Zeit spä­ter gestellt wer­den. Wäh­rend der Kon­trol­le des Man­nes ent­deck­ten die Poli­zi­sten meh­re­re Sub­stan­zen die unter das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz fal­len. Eine Berech­ti­gung oder einen Nach­weis für den Besitz der Stof­fe konn­te der Mann nicht vor­wei­sen. Wäh­rend der Kon­trol­le belei­dig­te der Cobur­ger die Poli­zi­sten mit meh­re­ren Kraftausdrücken.

Neben einer Straf­an­zei­ge wegen des uner­laub­ten Besit­zes von erlaub­nis­pflich­ti­gen Betäu­bungs­mit­teln erwar­ten den 46-Jäh­ri­gen noch Anzei­gen wegen Belei­di­gung zum Nach­teil von Poli­zei­be­am­ten sowie dem Ver­stoß nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz wegen Miss­ach­tung der nächt­li­chen Ausganssperre.

21-jäh­ri­ger fährt ohne Füh­rer­schein mit nicht zuge­las­se­nem Fahrzeug

GRUB AM FORST, LAND­KREIS COBURG. Obwohl einem 21-Jäh­ri­gen aus dem Land­kreis Coburg nur weni­ge Tage vor­her die Fahr­erlaub­nis gericht­lich ent­zo­gen wur­de, fuhr der jun­ge Mann am Mon­tag­abend mit sei­nem nicht zuge­las­se­nen BMW durch die Ort­schaft Grub am Forst.

Ein Cobur­ger Poli­zist, der pri­vat in der Orts­mit­te von Grub am Forst unter­wegs war, erkann­te sowohl das nicht zuge­las­se­ne Fahr­zeug als auch den poli­zei­lich bekann­ten 21-Jäh­ri­gen im Auto wie­der. Der Fah­rer des BMW muss­te auf­grund eines Gerichts­be­schlus­ses erst weni­ge Tage vor­her sei­ne Fahr­erlaub­nis abge­ben. Das Auto des Man­nes war bereits seit Mit­te April außer Betrieb gesetzt und nicht mehr zugelassen.

Die Poli­zei Coburg ermit­telt gegen den 21-Jäh­ri­gen wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis, Ver­stö­ßen nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz sowie der Abga­ben­ord­nung und der Fahrzeugzulassungsverordnung.

Land­kreis Hof – Poli­zei­prä­si­di­um Oberfranken

HELM­B­RECHTS, LKR. HOF. Mit einem nicht zuge­las­se­nen, schwar­zen Opel Insi­gnia von dem Gelän­de eines Auto­hau­ses konn­ten bis­lang unbe­kann­te Täter in den ver­gan­ge­nen Tagen uner­kannt ent­kom­men. Die Kri­mi­nal­po­li­zei Hof ermit­telt und bit­tet um Mithilfe.

Im Zeit­raum von Don­ners­tag, 27. Mai 2021, 18 Uhr, bis Diens­tag, 01.06.2021, gegen 12.30 Uhr, mach­ten sich die Die­be an dem schwar­zen Opel Insi­gnia auf der Frei­flä­che des Auto­händ­lers in der Otto­stra­ße zu schaf­fen. Mit dem Wagen, der einen Zeit­wert von zir­ka 23.000 Euro hat, gelang den Tätern anschlie­ßend die Flucht.

Die Kri­mi­nal­be­am­ten fragen:

  • Wer hat im Lau­fe der ver­gan­ge­nen Woche ver­däch­ti­ge Per­so­nen oder Fahr­zeu­ge auf oder nahe des Gelän­des des Auto­hau­ses in der Otto­stra­ße beobachtet?
  • Wer kann Hin­wei­se zu dem Ver­bleib des schwar­zen Opel Insi­gnia geben?
  • Wer kann sonst Anga­ben machen, die im Zusam­men­hang mit dem Auto­dieb­stahl ste­hen könnten?

Zeu­gen wer­den gebe­ten, sich mit der Kri­po Hof unter der Tel.-Nr. 09281/704–0 in Ver­bin­dung zu setzen.

Poli­zei­in­spek­ti­on Kronach

Pkw zer­kratzt

Stein­wie­sen: In der Zeit von Frei­tag bis Mon­tag wur­den in der Stra­ße „An der Rodach“ zwei gepark­te Pkw beschä­digt. Unbe­kann­te zer­kratz­ten einen VW Golf und einen Audi RS 6 und ver­ur­sach­ten hier­bei einen Gesamt­scha­den in Höhe von rund 1000,- Euro. Zeu­gen­hin­wei­se nimmt die Poli­zei Kro­nach unter Tel. 09261–5030 entgegen.

Motor­sä­ge nicht bekommen

Kro­nach: Ein Mann aus dem Stadt­be­reich erstat­te­te die­se Woche bei der Poli­zei Kro­nach Straf­an­zei­ge wegen Waren­be­trugs. Der Geschä­dig­te hat­te über eBay-Klein­an­zei­gen eine Stihl Motor­sä­ge im Wert von 550,- Euro erwor­ben und den Kauf­preis per PayPal Fri­ends bezahlt. Die Lie­fe­rung der Ware blieb bis dato aus. Da die Bezahl­form PayPal Fri­ends kei­nen Käu­fer­schutz bie­tet, wird der Geschä­dig­te mög­li­cher­wei­se auf sei­nem finan­zi­el­len Scha­den sit­zen bleiben.