Land­kreis Bay­reuth lockert Kon­takt­be­schrän­kung ab dem 31. Mai 2021

Der Land­kreis Bay­reuth hat am 29. Mai 2021 an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen den 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert von 35 unter­schrit­ten. Gemäß § 3 Nr. 2 der 12. BayIfSMV gilt daher ab dem 31. Mai 2021, dass der gemein­sa­me Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum, in pri­vat genutz­ten Räu­men und auf pri­vat genutz­ten Grund­stücken nur mit Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen zwei­er wei­te­rer Haus­stän­de erlaubt ist. Die Gesamt­zahl von ins­ge­samt zehn Per­so­nen darf dabei nicht über­schrit­ten werden.

Hin­weis: Die hygie­ni­schen Vor­ga­ben sind der 12. BayIfSMV in ihrer aktu­el­len Fas­sung zu entnehmen.