Loka­le Locke­run­gen für den Land­kreis Kronach

Corona Maske Symbolbild

Der Land­kreis Kro­nach hat am Frei­tag, 28. Mai, zum fünf­ten Mal in Fol­ge den 7‑Ta­ge-Inzi­denz-Wert von 100 unter­schrit­ten. Damit tre­ten ab Sonn­tag, 30. Mai, um 0 Uhr fol­gen­de Locke­run­gen in Kraft:

Kon­takt­be­schrän­kun­gen

Es dür­fen sich zwei Haus­stän­de tref­fen, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren blei­ben für die Gesamt­zahl eben­so außer Betracht wie Geimpf­te und Gene­se­ne (sie­he Definition).

Sport / Fitnessstudios

Kon­takt­frei­er Sport mit maxi­mal fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten ist erlaubt. Zusätz­lich ist es mög­lich, dass unter frei­em Him­mel 20 Kin­der unter 14 Jah­ren zusam­men Sport machen. In die­sem Fall ist die Vor­la­ge von nega­ti­ven Test­ergeb­nis­sen nicht erfor­der­lich. Außer­dem dür­fen Fit­ness­stu­di­os im Frei­en betrie­ben werden.

Dar­über hin­aus ist kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich (inklu­si­ve der Öff­nung von Innen­be­rei­chen von Sport­stät­ten) sowie Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel unter fol­gen­den Vor­aus­set­zun­gen möglich: