Cobur­ger Ord­nungs­amt weist auf Park­re­geln rund um den Markt hin

Markt­platz: Attrak­tiv und sicher für alle

„Der Cobur­ger Wochen­markt wird immer belieb­ter, das freut uns sehr“, sagt Ehren­fried Kai­ser, stell­ver­tre­ten­der Lei­ter des Ord­nungs­am­tes. Aller­dings führ­ten mehr Marktbesucher*innen auch zu mehr Ver­kehr rund um Coburgs gute Stu­be. „Uns ist es wich­tig, die Fahrer*innen dar­auf hin­zu­wei­sen, wel­che Ver­kehrs­re­geln hier gel­ten“, erklärt Nico­le Hent­schel, Lei­te­rin der Stra­ßen­ver­kehrs­ab­tei­lung der Stadt Coburg. „Des­we­gen wer­den wir in näch­ster Zeit ver­stärkt vor Ort sein und kon­trol­lie­ren“, kün­digt sie an.

Aber wel­che Regeln gel­ten eigent­lich? „Das Befah­ren der Fuß­gän­ger­zo­ne ist grund­sätz­lich nur wäh­rend den Lade- und Lie­fer­zei­ten gestat­tet, also zwi­schen 18 und 10 Uhr“, führt Hent­schel aus. Das Par­ken aller­dings sei dort grund­sätz­lich ver­bo­ten – außer an den Markt­ta­gen, denn dann gel­te eine Kulanz­re­gel: „Markt­be­su­cher dür­fen bis 10 Uhr für eine hal­be Stun­de an der Süd­sei­te des Markt­plat­zes im mar­kier­ten Bereich hal­ten“, so Hent­schel. Hin­ter der Wind­schutz­schei­be müs­se in die­sem Fall gut sicht­bar eine Park­schei­be aus­lie­gen. „Wenn die Plät­ze im mar­kier­ten Bereich voll sind, bit­te wei­ter­fah­ren und statt­des­sen in den nahe­ge­le­ge­nen Park­häu­sern oder auf dem Anger par­ken“, appel­liert sie.