Stadt Bamberg: Testpflicht entfällt ab 28. Mai

Corona Maske Symbolbild

Weitere Erleichterungen für Außengastronomie und Kulturbereich treten am Freitag in Kraft

Ein Bierkellerbesuch ohne Anmeldung und Corona-Test, eine Theateraufführung ohne vorheriges Aufsuchen einer Teststation…das ist ab Freitag, 28. Mai, in der Stadt Bamberg wieder möglich. Zu verdanken ist dies der positiven Entwicklung der Inzidenzahlen und der entsprechenden Allgemeinverfügung, die von der Stadt Bamberg am heutigen Donnerstag veröffentlicht wurde. Voraussetzung dafür war das Einvernehmen der Bayerischen Staatsregierung, das am Vormittag einging.

Neben den bereits seit 27. Mai geltenden Erleichterungen (Pressemitteilung vom 25.05.) bedeutet dies nun zusätzlich, dass im Bereich der Außengastronomie, in Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos kein negativer Corona-Test mehr vorgelegt werden muss. Auch ist keine vorherige Terminreservierung erforderlich. Allerdings müssen weiterhin die Kontaktdaten erhoben werden. Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel wird erlaubt. Sport unter freiem Himmel ist in Gruppen von bis zu 25 Personenzulässig, kontaktfreier Sport auch in Fitnessstudios unter der Voraussetzung vorheriger Terminbuchung.

Weiterhin zu beachten sind die Rahmenkonzepte, die von den zuständigen Staatsministerien bekanntgemacht werden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind (siehe Infokasten).

Info

Hinweis: Die jeweils geltenden Rahmenkonzepte werden im Bayerischen Ministerialblatt auf der Verkündungsplattform Bayern unter https://www.verkuendung-bayern.de/ veröffentlicht. Derzeit handelt es sich um folgende Rahmenkonzepte:

Rahmenkonzept für Kinos (BayMBl. 2021 Nr. 310, abrufbar unter: https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2021/310/baymbl-2021-310.pdf)