Dormit­zer CSU infor­miert über die jüng­ste Gemeinderatssitzung

CSU Dormitz infor­miert über Sitzungsverlauf:

Bericht aus der öffent­li­chen Sit­zung des Gemein­de­rats am 20.05.2021

Tages­ord­nung:

  1. Geneh­mi­gung der öffent­li­chen Sit­zungs­nie­der­schrift vom 15. April 2021
  2. Geneh­mi­gung der öffent­li­chen Sit­zungs­nie­der­schrift vom 20. April 2021
  3. Bau­an­trag auf Neu­bau eines Ein­fa­mi­li­en­wohn­hau­ses mit Dop­pel­car­port im Bau­ge­biet der Schlesierstraße
  4. Bar­rie­re­frei­er Bus­hal­te­stel­len­aus­bau – Vor­stel­lung einer Ent­wurfs­pla­nung durch das Ingenieurbüro
  5. Bau­ge­biet Am Brand­bach, Infor­ma­ti­on über die Plä­ne des Vor­ha­bens­trä­gers zur Errich­tung einer Lärm­wand und Mög­lich­keit zur Inte­gra­ti­on eines Bushaltestellenhäuschens
  6. Ver­fah­rens­be­schluss zum Plan­ver­fah­ren „Hin­ter der Lorenzerstraße“
  7. Inte­grier­tes städ­te­bau­li­ches Entwicklungskonzept
    1. Erlass einer Sanie­rungs­sat­zung; erneu­te Vorlage
    7.2. Erstel­lung von Fly­ern zur bes­se­ren Infor­ma­ti­on der Bürger*innen
  8. Bekannt­ga­be von Beschlüs­sen aus nicht-öffent­li­cher Sitzung
  9. Infor­ma­tio­nen

Sit­zungs­ver­lauf

Nach der Geneh­mi­gung der Sit­zungs­nie­der­schrif­ten ging es im Tages­ord­nungs­punkt 3 um den Bau­an­trag auf Neu­bau eines Ein­fa­mi­li­en­wohn­hau­ses mit Dop­pel­car­port im Mari­en­ba­der Weg. Die Bau­her­ren bean­trag­ten Abwei­chun­gen des Bebau­ungs­plans. So soll das Car­port unmit­tel­bar an der Stra­ße errich­tet wer­den, die Dach­nei­gung statt 45° nur 22 ° betra­gen, der Knie­stock auf die Höhe eines Voll­ge­schos­ses gebracht wer­den, das Haus mit anthra­zit­far­bi­gen Zie­geln ein­ge­deckt wer­den und das Dach des Car­ports nicht begrünt werden.
Der Gemein­de­rat stimm­te dem Bau­an­trag mit den Abwei­chun­gen zu.

Im Punkt 4 stell­ten Herr Brust und Herr Hof­mann vom Inge­nieur­bü­ro Wey­rau­ther in Bam­berg die Plä­ne für den bar­rie­re­frei­en Aus­bau der Bus­hal­te­stel­len vor. Um die Bar­rie­re­frei­heit zu errei­chen ist laut Norm ein gera­der Son­der­bord von 19m Län­ge, die Anfahr­bar­keit über Schlepp­kur­ven erfor­der­lich. Platz für eine Unter­stell­mög­lich­keit ist eben­so vor­zu­se­hen. Für seh­be­hin­der­te Men­schen wird an spe­zi­el­len Punk­ten eine beson­de­re Pfla­ste­rung ver­wen­det, die sich in Far­be und Ober­flä­chen­struk­tur von der gän­gi­gen Pfla­ste­rung oder Tee­rung unter­schei­det (wei­ße Ril­len bzw. „Lego“-steine). Bei den Bus­hal­te­stel­len der Hal­te­stel­len „Erlein­ho­fer Stra­ße“ sind die­se Anfor­de­run­gen in bei­den Rich­tun­gen gut mach­bar. Bei den Bus­hal­te­stel­len der Hal­te­stel­len „Raiff­ei­sen­stra­ße“ wür­den die vor­han­de­nen Bus­buch­ten dies jedoch nicht erlau­ben. Daher pla­nen die Inge­nieu­re einen Rück­bau bei­der Bus­buch­ten. Der Bus sol­le in Zukunft auf der Stra­ße hal­ten. Von den Gemein­de­rä­ten Schmitt und E. Mirsber­ger wur­de ein­ge­wen­det, dass dies zu mas­si­vem Rück­stau gera­de wäh­rend des Berufs­ver­kehrs am Mor­gen füh­ren wür­de. An Schul­ta­gen ver­keh­ren in Rich­tung Erlan­gen in der Stun­de von 7 – 8 Uhr bis zu 10 Bus­se in Dormitz. Laut letz­ter Ver­kehrs­zäh­lung ist die Haupt­stra­ße ST2240 an Werk­ta­gen mit 13.000 Fahr­zeu­gen bela­stet, in der Spit­zen­stun­de mit ca. 9 % der Gesamt­zahl. Von den Gemein­de­rä­ten wur­de ange­regt die Pla­nung dahin­ge­gen zu ändern, dass die Bus­bucht grund­sätz­lich erhal­ten bleibt und etwas nach hin­ten ver­setzt wird. Zur Errei­chung der Län­ge des Son­der­bords kann ein Stück des Radi­us der Raiff­ei­sen­stra­ße mit­ein­be­zo­gen wer­den. Die Län­ge des Bus­bucht inklu­si­ve des Teils der Raiff­ei­sen­stra­ße der von den Bus­sen als Schlepp­kur­ve über­fah­ren wird ist ver­gleich­bar mit der Län­ge an der Erlein­ho­fer Stra­ße in sel­ber Rich­tung, nur dass dort zunächst die Stra­ße über­fah­ren wird. Der von den Inge­nieu­ren und dem Bür­ger­mei­ster gelob­te Syn­er­gie­ef­fekt der Ver­kehrs­be­ru­hi­gung durch den Halt auf der Stra­ße, wur­de von der Mehr­heit der Gemein­de­rä­te nicht so posi­tiv gese­hen, da es sich um einen Still­stand des Ver­kehrs han­delt und nicht um eine Geschwin­dig­keits­re­du­zie­rung. Der Stau könn­te sich leicht bis in den Kreu­zungs­be­reich Sebal­der Stra­ße und die Fuß­gän­ger­am­pel zurück­bil­den. Auch Fahr­rad­fah­rer wür­den auf­grund feh­len­der Rad­we­ge beein­träch­tigt und müss­ten im Abgas der ande­ren Fahr­zeu­ge warten.
Der Gemein­de­rat bil­lig­te die Ent­wür­fe für die Hal­te­stel­len „Erlein­ho­fer Stra­ße“ und der Bus­hal­te­stel­le „Raiff­ei­sen­stra­ße“ in Rich­tung Neun­kir­chen a. Br. Dort ist es auf­grund der gerin­gen Brei­te und des Kur­ven­ra­di­us nicht mög­lich eine Bus­bucht mit gera­dem Bord zu errich­ten. Für die Bus­hal­te­stel­le „Raiff­ei­sen­stra­ße“ in Rich­tung Erlan­gen wur­de das Inge­nieur­bü­ro beauf­tragt eine Umpla­nung unter Bei­be­halt einer Hal­te­bucht zu erstellen.

Über die Errich­tung einer Lärm­schutz­wand war Gegen­stand des Tages­ord­nungs­punk­tes 5. Der Vor­ha­bens­trä­ger plant von der Stra­ße aus gese­hen eine ca. 2 m hohe Wand, die aus Beton­ele­men­ten alter­nie­rend mit Glas­ele­men­ten besteht. Die Wand soll teil­wei­se begrünt wer­den, das Bus­hal­te­stel­len­häus­chen kann in einer Ecke inte­griert wer­den. Hier­bei wur­de von Gemein­de­rat Scharf ange­regt, auf einen Pfo­sten zur Abstüt­zung des Daches zu ver­zich­ten, wel­cher auf dem dort geplan­ten Fuß- und Rad­weg dar­ge­stellt war. Dies sei eine Gefah­ren­quel­le beson­ders für die Rad­fah­rer auf­grund der höhe­ren Geschwindigkeit.
Der Gemein­de­rat nahm die Aus­füh­run­gen zur Kenntnis.

Um das Plan­ver­fah­ren zum Bau­ge­biet „Hin­ter der Loren­zer­stra­ße“ ging es im Punkt 6. Der Bür­ger­mei­ster erläu­ter­te hier­zu aus­führ­lich sei­ne Sicht zum Ablauf des Ver­fah­rens. Am 26.11.2019 war der Auf­stel­lungs­be­schluss des Gemein­de­ra­tes erfolgt. Im wei­te­ren Ver­fah­ren wur­den den Grund­stücks­ei­gen­tü­mern nach einer Prü­fung der kanal-hydro­lo­gi­schen Erschließ­bar­keit, 3 Struk­tur­kon­zep­te vor­ge­legt, die eine Bebau­ung des Gebie­tes mit 21, 16 oder 12 Häu­sern vor­sa­hen. Pro­ble­ma­tisch gestal­te­te sich von Beginn an die Erschlie­ßung, vor allem hin­sicht­lich der Zufahrt zu den Grund­stücken. Der Eigen­tü­mer der geplan­ten Zufahrt über die Hans-Sachs Stra­ße hät­te den Ver­lauf über sein Grund­stück abge­lehnt. Eine ande­re Mög­lich­keit ohne eine Ent­eig­nung gäbe es nicht. Die­se wäre jedoch recht­lich nicht durch­setz­bar gewesen.
Der Gemein­de wur­de von ande­ren Betei­lig­ten ein Brief an die Gemein­de­rä­te über­ge­ben, der jedoch nicht an die Gemein­de­rä­te ver­teilt wur­de. Daher bean­trag­te Gemein­de­rä­tin Wal­cher, die­sen Brief in der Sit­zung zu ver­le­sen. Die Nach­fra­ge ob durch Klä­rung der Zufahrt zu Beginn des Ver­fah­rens die Kosten für die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer hät­ten redu­ziert wer­den kön­nen konn­te durch den Bür­ger­mei­ster nicht beant­wor­tet wer­den. Man sei davon aus­ge­gan­gen, dass die Auf­wer­tung von Acker­land zu Bau­land die Grund­stücks­ei­gen­tü­mer im Ver­fah­ren überzeuge.
Der Gemein­de­rat beschloss die Bau­leit­pla­nung zum Plan „Hin­ter der Loren­zer­stra­ße“ einzustellen.

Abwei­chend von dem Titel des Tages­ord­nungs­punk­tes 7.1. ging es in die­sem nicht um den Erlass und die erneu­te Vor­la­ge einer Sanie­rungs­sat­zung im Rah­men des ISEK, son­dern um die Beauf­tra­gung des Büros für Städ­te­bau und Archi­tek­tur plan&werk mit der Erstel­lung einer sol­chen. Die Kosten hier­für betra­gen 2000 Euro plus 5% Nebenkosten.
Der Gemein­de­rat stimm­te der Beauf­tra­gung zu.

In Punkt 7.2. wur­de die Erstel­lung von Infor­ma­ti­ons­fly­ern bezüg­lich ISEK behan­delt. Das Büro für Städ­te­bau und Archi­tek­tur plan&werk soll die­se erstel­len. Mit der Ver­tei­lung der Fly­er soll die Bür­ger­schaft umfas­send über das ISEK infor­miert werden.
Der Gemein­de­rat beauf­trag­te das Büro für Städ­te­bau und Archi­tek­tur plan&werk mit der Erstel­lung der Fly­er zu 2000 Euro plus 5% Neben­ko­sten. Die Kosten sind förderfähig.

Bekannt­ga­be von Beschlüs­sen aus nicht-öffent­li­cher Sitzung:
Die First-Respon­der betrei­ben in Dormitz das Test­zen­trum. Das Per­so­nal arbei­tet ehren­amt­lich. Die Kosten für die Tests wer­den über die Gemein­de und den Kreis vom baye­ri­schen Staat getragen.

Infor­ma­tio­nen:

  • Der Bür­ger­mei­ster teil­te mit ca. 25.000 Euro von den im Ver­wal­tungs­haus­halt geplan­ten 30.000 Euro für Unter­halt von Stra­ßen und Wegen für die Sanie­rung der Schot­ter­stra­ßen im Bereich der Erlein­ho­fer Stra­ße, der Sel­au­fuh­re und der Ver­län­ge­rung der Klein­sen­del­ba­cher Stra­ße ver­wen­den zu wol­len. Gemein­de­rat Schmitt reg­te an die Geh­we­ge und Stra­ßen inner­orts gemäß der Rei­hen­fol­ge des im Vor­jahr beauf­trag­ten und bezahl­ten Stra­ßen­ka­ta­sters zu sanie­ren. Hier ist die Gemein­de eben­falls in der Pflicht für siche­re Ver­hält­nis­se zu sor­gen. Schä­den durch ver­spä­te­te Repa­ra­tu­ren sum­mier­ten sich jedoch auf ein Mehr­fa­ches im Ver­hält­nis zu Schotterwegen.
  • Der Ter­min­plan des KiTa-Neu­baus sieht einen Bau­be­ginn Ende Juni 2021 vor. Das Richt­fest ist zum Jah­res­en­de geplant. Über Innen­aus­bau, Tech­nik und Fas­sa­de im Lauf 2022 wird mit dem Bezug für Anfang April 2023 geplant.
  • Der Bür­ger­mei­ster infor­mier­te, dass der Kreis die Per­so­nal­ge­stel­lung für die Recy­cling­hö­fe an die Gemein­den über­ge­ben möch­te und plant dies mit­tels einer Stun­den­pau­scha­le an die Gemein­den aus­zu­glei­chen. Laut Bür­ger­mei­ster wird dies von ihm und sei­nen Kol­le­gen kri­tisch betrach­tet. Die ange­dach­te Pau­scha­le sei zu gering, um kosten­deckend zu arbeiten.
  • Der Bür­ger­mei­ster infor­mier­te, dass es bezüg­lich der Aus­gleichs­flä­chen des Gewer­be­ge­bie­tes Lan­ge­nau-Bier­leins­wie­sen Unstim­mig­kei­ten und angeb­li­che dop­pel­te Bele­gung gege­ben habe. Etwa­ige For­de­run­gen sei­tens der unte­ren Natur­schutz­be­hör­de des Land­rats­am­tes sei­en aber ver­jährt da die Umle­gung vor 10 Jah­ren erfolg­te, die Ein­spruchs­frist betra­ge ein Jahr. In die­sem Zusam­men­hang wur­de vom Bür­ger­mei­ster die Aus­sa­ge getrof­fen, das Dormit­zer Öko­kon­to für Aus­gleichs­flä­chen sei leer. Von Gemein­de­rat Schmitt wur­de hier­zu ergänzt, dass bei Bedarf jeder­zeit Tei­le der reich­lich vor­han­de­nen Gemein­de­flä­chen in das Ökökon­to über­führt wer­den könn­ten. Bereits in der Ver­gan­gen­heit wur­den Halb­wahr­hei­ten bezüg­lich des Öko­kon­to verbreitet.

Hier­zu ein Zitat aus dem Amts­blatt 11/2019: Rich­tig­stel­lung des Pres­se­ar­ti­kels „Ver­här­te­te Fron­ten in Dormitz“ vom 15. Mai 2019 auf Sei­te 31 der Nord­baye­ri­schen Nachrichten:

„Ver­wal­tung bezieht Stel­lung zur Pres­se­be­richt­erstat­tung im Zusam­men­hang mit vor­han­de­nen Aus­gleichs­flä­chen in der Gemein­de Dormitz“

Der Pres­se­be­richt sug­ge­riert, die Gemein­de Dormitz hät­te auf­grund der Aus­künf­te aus der Ver­wal­tung, in der Ver­gan­gen­heit ver­säumt genü­gend Kom­pen­sa­ti­ons­flä­chen für die Aus­wei­sung von Bau­ge­bie­ten vor­zu­hal­ten. Das ist falsch und wur­de so nicht von der Ver­wal­tung an die Pres­se übermittelt.
Die Ver­wal­tung infor­miert des­halb über den tat­säch­li­chen Stand gekauf­ter Grün­flä­chen wel­che als Aus­gleichs­flä­chen für Bau­leit­pla­nun­gen her­an­ge­zo­gen wer­den können.
Bis zum Jahr 2014 wur­den durch die Gemein­de Dormitz unter Alt­bür­ger­mei­ster Schmitt etwa
57.785 m² Grün­flä­chen, wel­che als Aus­gleichs­flä­chen bewirt­schaf­tet wer­den kön­nen, erworben.
Hier­von sind noch 47.546 m² Grün­flä­chen vor­han­den wel­che bei der Aus­wei­sung neu­er Bau­ge­bie­te her­an­ge­zo­gen wer­den kön­nen. Ca. 80 % die­ser Flä­chen sind der­zeit vor­über­ge­hend verpachtet.