Wäh­ler­ge­mein­schaft PRO COBURG e.V. nimmt Stel­lung zur zur Dis­kus­si­on um die Ein­füh­rung einer Frei­flä­chen­ge­stal­tungs­sat­zung (FGS)

In der letz­ten Sit­zung des Senats für Kli­ma­schutz, Mobi­li­tät und Ener­gie wur­de ein Kata­log an Maß­nah­men vor­ge­stellt, der Basis einer Frei­flä­chen-Gestal­tungs­sat­zung für Coburg sein kann. Seit­dem kochen die Gemü­ter hoch. Zurecht? Nein. Denn Vor­schlä­ge sind längst noch kei­ne beschlos­se­nen Ver­ord­nun­gen. Und nicht alle mög­li­chen Rege­lun­gen, die vor­ge­schla­gen wur­den, wer­den auch Ein­gang in die geplan­te Sat­zung finden.

Braucht die Stadt Coburg eine FGS? Ja, das schon. Denn auch bei uns nimmt die Zahl optisch wenig anspre­chen­der Stein­wü­sten in den Vor­gär­ten zu. Dort kann die Stadt nicht nur im Sin­ne der Öko­lo­gie, son­dern eben auch im Sin­ne des Stadt­bil­des regelnd ein­grei­fen. Ande­re Kom­mu­nen haben das bereits getan und haben auf die­se Wei­se dafür gesorgt, dass das Stadt­bild nicht durch soge­nann­te „Gär­ten des Grau­ens“ ver­schan­delt wird. Die­se Art des Ein­griffs in die Gestal­tungs­frei­heit ist not­wen­dig und auch nichts Neu­es. Schon jetzt kann kein Neu­bau-Pro­jekt ohne Beach­tung bau­recht­li­cher Vor­ga­ben ver­wirk­licht werden.

Was wir nicht brau­chen, ist eine Über­erfül­lung kom­mu­na­ler Ver­ant­wor­tung. Wir kön­nen öko­lo­gi­sche Gar­ten- und Fas­sa­den­ge­stal­tung als Kom­mu­ne nicht ver­ord­nen. Es ist wenig ziel­füh­rend, Neu­bau­pro­jek­te und Initia­ti­ven mit Rege­lungs­wut und Büro­kra­tie zu brem­sen, oder gar den Bestands­schutz auf­zu­ge­ben, und Eigentümer*innen maß­lo­se Ver­pflich­tun­gen auf­zu­er­le­gen. Viel­mehr sehen wir die Stadt in der Pflicht, wei­ter dar­an zu arbei­ten, den eige­nen öko­lo­gi­schen Fuß­ab­druck kon­ti­nu­ier­lich zu ver­rin­gern, und auch bei den städ­ti­schen Eigen­be­trie­ben dar­auf zu drän­gen, durch nach­hal­ti­ge Begrü­nungs­kon­zep­te zur Ver­bes­se­rung des Stadt­kli­mas zu entwickeln.

Als Wäh­ler­ge­mein­schaft PRO COBURG wer­den wir uns dafür ein­set­zen, dass die anste­hen­den Dis­kus­sio­nen um eine FGS mit der gebo­te­nen Ver­nunft geführt wer­den. Es gilt, das rech­te Maß anzu­le­gen, um Stadt­bild und Stadt­kli­ma zu ver­bes­sern, Natur- und Kli­ma­schutz vor­an­zu­brin­gen und gleich­zei­tig den Inter­es­sen des Bestands­schut­zes sowie der Zweck­mä­ßig­keit von Neu­bau­ten Rech­nung zu tragen.

Diet­rich Mai