Rat­haus­Re­port der Stadt Erlan­gen vom 25. Mai 2021

Inzi­denz unter 50: Wei­te­re Öff­nungs­schrit­te tre­ten am Don­ners­tag in Kraft

Die Zahl der Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen in der Stadt Erlan­gen ist nach wie vor erfreu­lich nied­rig. Da der Sie­ben-Tage-Inzi­denz­wert in Erlan­gen am Diens­tag, 25. Mai, fünf Tage in Fol­ge unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­nern lag, tre­ten ab Don­ners­tag, 27. Mai, wei­te­re Erleich­te­run­gen in Kraft.

Die Rege­lun­gen im Einzelnen:

  • Kon­takt­frei­er Sport in Grup­pen von bis zu 10 Per­so­nen sowie in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter 14 Jah­ren unter frei­em Him­mel ist ohne wei­te­re Auf­la­gen erlaubt.
  • Laden­ge­schäf­te mit Kun­den­ver­kehr kön­nen ohne vor­he­ri­ge Ter­min­bu­chung und Kon­takt­nach­ver­fol­gung öff­nen. Die Zahl der zuge­las­se­nen Kun­den auf der Ver­kaufs­flä­che erhöht sich.
  • Die Klas­sen der Grund­schul­stu­fe wech­seln in Prä­senz­un­ter­richt. An den übri­gen Schu­len fin­det Prä­senz­un­ter­richt statt, soweit dabei der Min­dest­ab­stand von 1,5 m durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann. Wo dies nicht mög­lich ist, blei­ben die Klas­sen im Wechselunterricht.
  • Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der öff­nen regulär.
  • Muse­en, Aus­stel­lun­gen sowie der bota­ni­sche Gar­ten kön­nen ohne vor­he­ri­ge Ter­min­bu­chung und Kon­takt­da­ten­er­he­bung öffnen.

Die Rege­lun­gen blei­ben in Kraft, solan­ge der Inzi­denz­wert von 50 nicht an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen über­schrit­ten wird. Ände­run­gen gibt die Stadt über das Amts­blatt „Die amt­li­chen Sei­ten“ bekannt, das als News­let­ter kosten­los abon­niert wer­den kann (www​.erlan​gen​.de/​das)

Bei einer sta­bi­len oder rück­läu­fi­gen Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens unter dem Inzi­denz­wert von 50 gibt die bay­ern­weit gel­ten­de Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung zudem die Mög­lich­keit, wei­te­re Erleich­te­run­gen in den Berei­chen Gastro­no­mie, Kul­tur, Sport und Frei­zeit umzu­set­zen. Dafür muss die Stadt jedoch das Ein­ver­neh­men des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge bean­tra­gen, wes­halb die­se Locke­run­gen noch nicht in Kraft tre­ten kön­nen. Sobald das Ein­ver­neh­men erteilt ist, wird dies eben­falls über das Amts­blatt und die Home­page der Stadt Erlan­gen bekannt gemacht.

Infor­ma­tio­nen im Inter­net unter erlan​gen​.de/​c​o​r​ona