Nach Woh­nungs­brand in Kro­nach wur­de Haft­be­fehl gegen 34-Jäh­ri­gen beantragt

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Coburg

KRO­NACH. Nach dem Brand in einer Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft in Kro­nach ermit­teln Kri­mi­nal­po­li­zei und Staats­an­walt­schaft Coburg gegen einen 34-jäh­ri­gen Bewoh­ner wegen eines zwei­fa­chen Tötungs­de­lik­tes. Eine 31-jäh­ri­ge Frau und ihr zwei­jäh­ri­ges Kind star­ben am Sonn­tag­abend in der Unter­kunft. Die Staats­an­walt­schaft bean­trag­te gegen den 34-jäh­ri­gen Marok­ka­ner Untersuchungshaftbefehl.

Auf­grund der bis­he­ri­gen Ermitt­lun­gen des Fach­kom­mis­sa­ri­ats für Tötungs­de­lik­te bei der Kri­po Coburg und der Staats­an­walt­schaft Coburg ging dem fol­gen­schwe­ren Feu­er eine Bezie­hungs­tat vor­aus. Danach besteht der drin­gen­de Ver­dacht, dass der 34-Jäh­ri­ge am Sonn­tag, gegen 17.45 Uhr, das Gebäu­de der Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft in der Lud­wigs­städ­ter Stra­ße auf­ge­sucht und sich über den Bal­kon gewalt­sam Zutritt in die Woh­nung der 31-jäh­ri­gen Frau aus Eri­trea ver­schafft hat. Anschlie­ßend soll er die 31-Jäh­ri­ge und ihre zwei­jäh­ri­ge Toch­ter mit einem Mes­ser attackiert haben. Drei wei­te­re Frau­en, die sich eben­falls in der Woh­nung auf­hiel­ten, konn­ten aus den Räu­men flüch­ten und setz­ten den Not­ruf ab. Wäh­rend­des­sen brach in der Woh­nung der 31-Jäh­ri­gen ein Feu­er aus. Die Ermitt­ler gehen der­zeit davon aus, dass der 34-Jäh­ri­ge die Räu­me, in denen sich die 31-Jäh­ri­ge mit ihrem Klein­kind auf­hielt, vor­sätz­lich in Brand gesetzt hat. Dabei erlitt der Mann selbst lebens­ge­fähr­li­che Ver­let­zun­gen und ver­such­te über den Bal­kon zu flüchten.

Erst­hel­fer ret­te­ten den Mann aus dem Gebäu­de und lei­te­ten umge­hend mit Hil­fe der inzwi­schen ein­ge­trof­fe­nen Ret­tungs­kräf­te medi­zi­ni­sche Maß­nah­men ein. Ein Ret­tungs­hub­schrau­ber brach­te den Schwerst­ver­letz­ten anschlie­ßend in eine Spe­zi­al­kli­nik. Für die Mut­ter und ihr Kind kam aller­dings jede Hil­fe zu spät, sie star­ben in den Wohn­räu­men. Feu­er­wehr­leu­te, die den Brand in der Woh­nung rasch unter Kon­trol­le brach­ten, ent­deck­ten die bei­den Lei­chen. An dem Gebäu­de der Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft ent­stand ein Sach­scha­den von min­de­stens 50.000 Euro.

Obduk­ti­on bestä­tigt Tötungsdelikt

Nach den ersten Maß­nah­men durch Kro­na­cher Poli­zei­be­am­te über­nahm die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg die Ermitt­lun­gen. Brand­fahn­der sicher­ten umge­hend Spu­ren in der aus­ge­brann­ten Woh­nung der Asyl­be­wer­ber­un­ter­kunft. Sie erhiel­ten Unter­stüt­zung von Spe­zia­li­sten des Baye­ri­schen Lan­des­kri­mi­nal­am­tes. Eine durch die Staats­an­walt­schaft Coburg ange­ord­ne­te rechts­me­di­zi­ni­sche Unter­su­chung ergab, dass das zwei­jäh­ri­ge Kind bereits durch Mes­ser­sti­che töd­li­che Ver­let­zun­gen erlitt. Die 31-Jäh­ri­ge erlitt eben­falls eine töd­li­che Stich­ver­let­zung und starb nach Aus­bruch des Brandes.

Auf­grund die­ser Erkennt­nis­se bean­trag­te die Staats­an­walt­schaft Coburg gegen den 34-Jäh­ri­gen, der sich nach wie vor in einem kri­ti­schen Gesund­heits­zu­stand befin­det, Unter­su­chungs­haft­be­fehl wegen Tot­schlags und beson­ders schwe­rer Brandstiftung.