Bay­reu­ther Außen­ga­stro­no­mie: Test­pflicht entfällt

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Auf­grund eines sta­bi­len Infek­ti­ons­ge­sche­hens unter­halb des Grenz­werts von 50 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner sind in der Stadt Bay­reuth ab Mitt­woch, 26. Mai, wei­te­re Öff­nungs­schrit­te möglich.

Der Stadt­ver­wal­tung liegt hier­für inzwi­schen das Ein­ver­ständ­nis des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge vor. Dem­zu­fol­ge sind für die Außen­ga­stro­no­mie ab Mitt­woch, 26. Mai, kei­ne vor­he­ri­ge Ter­min­bu­chung und kein nega­ti­ver Coro­na-Test mehr erfor­der­lich. Die Test­pflicht ent­fällt auch für den Besuch von Kul­tur- und Sport­ver­an­stal­tun­gen im Frei­en sowie für die Teil­nah­me an tou­ri­sti­schen Stadt- oder Gäste­füh­run­gen im Frei­en. Die Aus­übung von Sport ist unter Beach­tung der jeweils gel­ten­den Teil­neh­mer­be­gren­zun­gen eben­falls ohne Test mög­lich. Am kom­men­den Frei­tag, 28. Mai, star­tet zudem das Kreuz­stein­bad in die dies­jäh­ri­ge Frei­bad­sai­son. Für den Besuch des Bades ent­fällt eben­falls die Coro­na-Test­pflicht, vor­he­ri­ge Ter­min­bu­chung ist aller­dings notwendig.