Poli­zei­be­richt Frän­ki­sche Schweiz vom 24.05.2021

Symbolbild Polizei

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Stadt vom 24.05.2021

Bam­berg. Ein 25-jäh­ri­ger Mann aus Amberg park­te am Sonn­tag­nach­mit­tag im Zeit­raum von 17:00–18:30 Uhr sei­nen Pkw der Mar­ke VW, Golf, in der Lui­sen­stra­ße in Bam­berg. Durch einen unbe­kann­ten Täter wur­de die Front­schei­be des Pkw mit­tels eines unbe­kann­ten Gegen­stan­des beschä­digt. Durch einen Schlag ent­stan­den Ris­se in der Schei­be. Der Scha­den beläuft sich auf ca. 1000,- Euro. Zeu­gen, die Beob­ach­tun­gen schil­dern kön­nen, wer­den gebe­ten sich unter der Tel.: 0951/9129–0 mit der Poli­zei Bam­berg in Ver­bin­dung zu setzen.

Bam­berg. Am Sonn­tag­nach­mit­tag befuhr eine 25-jäh­ri­ge Frau aus dem Land­kreis mit ihrem Pkw den Ber­li­ner Ring. An der Kreu­zung Pödel­dor­fer Stra­ße woll­te sie nach links abbie­gen, über­sah hier­bei aller­dings einen 63-jäh­ri­gen Bam­ber­ger, wel­cher ihr auf dem Ber­li­ner Ring ent­ge­gen kam. Es kam zum Zusam­men­stoß der bei­den Fahr­zeu­ge. Zunächst ließ sich die Tür der Bei­fah­re­rin des Bam­ber­gers nicht öff­nen, sodass die Feu­er­wehr mit anrücken muss­te. Glück­li­cher­wei­se wur­de bei dem Unfall nie­mand ver­letzt. Bei­de Fahr­zeu­ge muss­ten abge­schleppt wer­den. Der Sach­scha­den liegt bei ca. 15000,- Euro. Im Fahr­zeug der jun­gen Frau befand sich zudem ein Hund, wel­cher unge­si­chert auf dem Bei­fah­rer­sitz beför­dert wur­de. Neben dem Ver­stoß der Vor­rang­ge­wäh­rung muss sich die jun­ge Frau nun auch wegen der feh­len­den Siche­rung des Hun­des verantworten.

Bam­berg. Am Sonn­tag­abend befuhr ein 63-jäh­ri­ger Bam­ber­ger mit sei­nem Pkw die Schwar­zen­berg­stra­ße in Bam­berg. Er erschrak, als ihn ein Motor­rad­fah­rer über­hol­te und hup­te dar­auf­hin kurz. Als Reak­ti­on zeigt ihm der Motor­rad­fah­rer den erho­be­nen Mit­tel­fin­ger und drück­te ihm somit sei­ne Miss­ach­tung aus. Der Pkw-Fah­rer merk­te sich das Kenn­zei­chen und erstat­te­te Anzei­ge bei der Poli­zei wegen Belei­di­gung. Die Ermitt­lun­gen der Poli­zei zur Fest­stel­lung des Fah­rers lau­fen bereits.

Bam­berg. Im Ver­lauf des Sonn­tags kam es im Stadt­ge­biet von Bam­berg an vie­len belieb­ten Treff­punk­ten zu einer Anhäu­fung des Per­so­nen­ver­kehrs. Die Poli­zei führ­te dar­auf­hin zahl­rei­che Kon­trol­len zur Über­wa­chung der bestehen­den gesetz­li­chen Grund­la­gen durch. Bei einem gro­ßen Teil waren Gesprä­che und Ver­war­nun­gen aus­rei­chend. Am Abend führ­te die Poli­zei eine Kon­trol­le auf der Unte­ren Brücke in Bam­berg durch. Gegen kurz nach 21:00 Uhr kon­trol­lier­te eine Strei­fen­be­sat­zung die bestehen­de All­ge­mein­ver­fü­gung der Stadt Bam­berg und woll­te die Per­so­na­li­en eines 18-jäh­ri­gen aus dem Land­kreis fest­stel­len. Die­ser ergriff aller­dings sofort die Flucht und rann­te davon. Bei der anschlie­ßen­den Fest­hal­tung lei­ste­te er hef­ti­gen Wider­stand, sodass drei Poli­zei­be­am­te leicht ver­letzt wur­den. Der 18-jäh­ri­ge Mann muss sich nun wegen Wider­stand gegen Voll­streckungs­be­am­te sowie einer Ord­nungs­wid­rig­keit gem. dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz ver­ant­wor­ten. Im wei­te­ren Ver­lauf des Abends muss­ten die bestehen­den gesetz­li­chen Grund­la­gen auch mit Hil­fe von Unter­stüt­zungs­kräf­ten der umlie­gen­den Dienst­stel­len über­wacht wer­den. Neben der Miss­ach­tung der Vor­schrif­ten wur­de auch eine gro­ße Men­ge an Unrat zurück gelas­sen. Zeit­wei­se tra­fen sich an belieb­ten Bam­ber­ger Ört­lich­kei­ten meh­re­re hun­dert Leu­te. Die Poli­zei nahm meh­re­re Anzei­gen nach dem Infek­ti­ons­schutz­ge­setz auf.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land vom 24.05.2021

Memmelsdorf/​Bamberg.  Ein Buß­geld­ver­fah­ren mit anschlie­ßen­dem Fahr­ver­bot erwar­tet zwei Ver­kehrs­teil­neh­mer, die am Vor­mit­tag des Pfingst­sonn­tags jeweils von einer Strei­fen­be­sat­zung der Poli­zei­in­spek­ti­on Bam­berg-Land kon­trol­liert wur­den. Kurz vor 10.00 Uhr betraf es einen 20jährigen Mer­ce­des­fah­rer, der auf Grund sei­ner Fahr­wei­se in der Gar­ten­stadt auf­fiel und des­halb einer Kon­trol­le unter­zo­gen wur­de. Der gerichts­ver­wert­ba­re Atem­al­ko­hol­test am Evi­den­ti­al-Gerät in der Dienst­stel­le ergab 0,58 Pro­mil­le. Einen Wert von 0,52 Pro­mil­le ergab der Test bei einem 58jährigen Moped-Fah­rer, der kurz nach 11.00 Uhr in der Lich­ten­ei­che betrof­fen wur­de. Bei­den Betrof­fe­nen wur­de die Wei­ter­fahrt untersagt.

Pres­se­be­richt der Ver­kehrs­po­li­zei Bam­berg vom 24.05.2021

Sta­del­ho­fen. Wegen eines geplatz­ten Rei­fens am lin­ken Hin­ter­rad kam am Sonn­tag­mor­gen der 39jährige Fah­rer eines BMW bei hoher Geschwin­dig­keit mit sei­nem Fahr­zeug ins Schleu­dern und prall­te auf der A 70, Rich­tung Bam­berg, in die Außen­schutz­plan­ke. Der Sach­scha­den sum­miert sich auf rund 8000 Euro.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Stadt vom 24.05.2021

Bay­reuth. Ein 45-Jäh­ri­ger geriet am frü­hen Sonn­tag­nach­mit­tag in Streit mit einem Bekann­ten. Hier­bei kam es zu einer kör­per­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung, in deren Anschluss der Bay­reu­ther mit dem Rad floh. Er konn­te in Tat­ort­nä­he radelnd ange­trof­fen wer­den. Eine Über­prü­fung sei­ner Fahr­taug­lich­keit ver­lief nicht zu sei­nen Gun­sten. Der Mann muss sich nun u.a. wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr und vor­sätz­li­cher Kör­per­ver­let­zung verantworten.

Bay­reuth. In der Nacht von Pfingst­sonn­tag auf –mon­tag ver­such­te sich eine Bay­reu­the­rin mit­tels Klop­fen und Her­um­schrei­en Ein­lass in die Woh­nung eines Bekann­ten zu ver­schaf­fen. Da ihr nicht geöff­net wur­de schlug sie in ihrer Ver­zweif­lung eine Schei­be in der Haus­ein­gangs­tür ein. Um wei­te­re Straf­ta­ten zu ver­hin­dern, ver­brach­te die 22-Jäh­ri­ge die rest­li­che Nacht in Gewahr­sam der Poli­zei. Sie erwar­tet u.a. eine Anzei­ge wegen Sachbeschädigung.

Pres­se­be­richt Poli­zei­in­spek­ti­on Bay­reuth-Land vom 24.05.2021

Fehl­an­zei­ge.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Forch­heim vom 24.05.2021

Gos­berg. Zu einem Ver­kehrs­un­fall kam es gestern Abend in Gos­berg, als eine 32jährige Ver­wal­tungs­an­ge­stell­te ihr Auto in der Bahn­hof­stra­ße park­te und ihr Fahr­zeug ver­las­sen woll­te. Beim Aus­stei­gen ach­te­te sie nicht auf den flie­ßen­den Ver­kehr und öff­ne­te die Fah­rer­tü­re. Ein 47jähriger Pedelec-Fah­rer, der zu die­sem Zeit­punkt am Pkw der 32jährigen vor­bei­fah­ren woll­te, hat­te kei­ne Chan­ce mehr und knall­te in die geöff­ne­te Fahr­zeug­tü­re. Der 47jährige kam zum Glück mit nur leich­ten Ver­let­zun­gen davon. Der an sei­nem Pedelec ent­stan­de­ne Scha­den wird auf gut 100,– Euro geschätzt.

Forch­heim.  Gestern Abend wur­den zwei Schü­lern auf der Schleu­sen­in­sel ihre Fahr­rä­der ent­wen­det. Die bei­den Jun­gen hiel­ten sich in der Zeit von 18.00 Uhr bis 22:00 Uhr bei den Grill­plät­zen auf. Als sie zu ihren Rädern zurück­kehr­ten, waren die­se nicht mehr da. Wer Hin­wei­se auf den Ver­bleib eines blau-oran­ge­far­be­nen Mixed-Rad der Mar­ke Cube und eines, noch nicht näher benann­ten, schwarz-roten Rades, machen kann, wird gebe­ten sich unver­züg­lich mit der PI Forch­heim in Ver­bin­dung zu setzen.

Forch­heim.  Eine 18- und eine 15jährige wur­den gestern Nacht vor­läu­fig fest­ge­nom­men, nach­dem sie 15 bis 20 Ein­kaufs­wa­gen aus der Stra­ße Am Trub­bach auf die Äuße­re Nürn­ber­ger Stra­ße scho­ben. Die Ein­kaufs­wa­gen blockier­ten die Fahr­bahn, so dass zwei Fahr­zeu­ge eine Voll­brem­sung ein­lei­ten muss­ten, um eine Kol­li­si­on zu ver­hin­dern. Nach kur­zer Flucht in Rich­tung Innen­stadt konn­ten die bei­den jun­gen Frau­en schließ­lich in der Klo­ster­stra­ße fest­ge­nom­men wer­den. Bei ihnen konn­ten zudem eine gerin­ge Men­ge Mari­hua­na sowie zwei Kfz-Kenn­zei­chen und ein pri­va­tes Ein­fahrt-Schild „Par­ken ver­bo­ten“ auf­ge­fun­den wer­den, wel­che die Mäd­chen im Stadt­be­reich ent­wen­det hat­ten. Neben gefähr­li­chen Ein­griffs in den Stra­ßen­ver­kehr erwar­ten den jun­gen Damen noch wei­te­re Straf­ver­fah­ren u.a. wegen Dieb­stahl und Ver­stoß gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz. Die bei­den, bis­lang unbe­kann­ten, Fahr­zeug­füh­rer, die in der Äuße­ren Nürn­ber­ger Stra­ße eine Voll­brem­sung ein­lei­ten muss­ten, wer­den gebe­ten, sich bei der Poli­zei Forch­heim zu mel­den. Des Wei­te­ren wird noch der Besit­zer des „Par­ken verboten“-Schildes gesucht.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Eber­mann­stadt vom 24.05.2021

Igens­dorf. Am Sonn­tag­nach­mit­tag ereig­ne­te sich ein Auf­fahr­un­fall mit Per­so­nen­scha­den auf der B2 Höhe Lin­den­hof. Ein 37-Jäh­ri­ger Por­sche­fah­rer bemerk­te hier­bei zu spät, daß der Toyo­ta vor ihm sei­ne Geschwin­dig­keit redu­zier­te, um nach links auf einen Rast­platz ein­zu­bie­gen. In Fol­ge des­sen fuhr der Por­sche fron­tal in das Heck des vor­aus­fah­ren­den Pkw eines 72-jäh­ri­gen Nürn­ber­gers, wodurch mit­tel­star­ker Sach­scha­den in Höhe von ca. 6000 Euro an bei­den Fahr­zeu­gen ent­stand. Die bei­den Insas­sen des Toyo­ta erlit­ten bei dem Auf­prall leich­te Ver­let­zun­gen, bedurf­ten aller­dings kei­ner sofor­ti­gen ärzt­li­chen Behandlung.

Ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen fahr­läs­si­ger Kör­per­ver­let­zung im Stra­ßen­ver­kehr wur­de eingeleitet.

Grä­fen­berg. Am Sonn­tag­nacht kurz nach Mit­ter­nacht kon­trol­lier­ten Beam­te der PI Eber­mann­stadt an der Bus­hal­te­stel­le einer Schu­le in der Kas­ber­ger Str. zwei orts­an­säs­si­ge jun­ge Män­ner im Alter von 26 und 39 Jah­ren. Sie fuh­ren jeweils mit ihren Pkws an den Treff­punkt, um dort Alko­hol zu konsumieren.

Ein frei­wil­li­ger Alko­hol­test ergab jeweils Wer­te, wel­che die Gefahr einer Ver­kehrs­ord­nungs­wid­rig­keit nach sich zie­hen wür­de, sofern sie im Anschluß an die Kon­trol­le mit ihren Pkw nach Hau­se fah­ren wür­den. Aus die­sem Grund wur­den die bei­den Fahr­zeug­schlüs­sel zu ihren Pkw vor­über­ge­hend sicher­ge­stellt und die Heim­fahrt unterbunden.

Hier­mit ent­gan­gen die bei­den Män­ner einer emp­find­li­chen Geld­bu­ße, sowie einem ein­mo­na­ti­gen Fahr­ver­bot. Am Fol­ge­tag konn­ten die Per­so­nen ihre Schlüs­sel wie­der in fahr­taug­li­chem Zustand abho­len und die Kon­trol­le blieb somit bis auf den unge­plan­ten Abend­spa­zier­gang folgenlos.

Pretz­feld. Am Sonn­tag­abend wur­den 3 Per­so­nen aus dem Raum Nürnberg/​Fürth auf einem Wan­der­park­platz bei Wann­bach einer Kon­trol­le unter­zo­gen, die sich dort zwi­schen meh­re­ren Cam­per­fahr­zeu­gen niederließen.

Hier­bei konn­te ein frisch auf­ge­rauch­ter Joint auf­ge­fun­den wer­den. Gegen einen 42-jäh­ri­gen Mann wur­de daher ein Straf­ver­fah­ren wegen Dro­gen­be­sit­zes ein­ge­lei­tet. Für alle 3 wur­de die mög­li­che Wei­ter­fahrt mit ihren Fahr­zeu­gen an Ort und Stel­le untersagt.

Pres­se­be­richt der Poli­zei­in­spek­ti­on Kulm­bach vom 24.05.2021

Thur­n­au (Land­kreis Kulm­bach). Beam­te der PI Kulm­bach wur­den am Sonn­tag­mit­tag auf einen 41jährigen Mann auf­merk­sam, der mit sei­nem Elek­tro­rol­ler den Markt­platz in Thur­n­au befuhr. Bei der Über­prü­fung des Gefährts wur­de zunächst das Feh­len der erfor­der­li­chen Ver­si­che­rungs­pla­ket­te fest­ge­stellt, was bereits den Tat­be­stand eines Ver­ge­hens nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz erfüllt. Doch damit nicht genug: Im Rah­men des Kon­troll­ge­sprächs konn­ten die Beam­ten auch die deut­li­che Alko­hol­fah­ne des Fahr­zeug­füh­rers wahr­neh­men. Den Ver­dacht bestä­tig­te der Test am Alko­ma­ten, der zu einem Ergeb­nis von 1,8 Pro­mil­le führ­te. Der Mann, des­sen Fahrt ohne­hin bereits been­det war, muss­te sich nun auch einer Blut­ent­nah­me im Kli­ni­kum unter­zie­hen. Ein zusätz­li­ches Straf­ver­fah­ren wegen Trun­ken­heit im Ver­kehr ist zudem die Fol­ge sei­ner Fahrt. Die Alko­hol-Grenz­wer­te beim Füh­ren eines E‑Rollers, der als sog. Elek­tro­kleinst­fahr­zeug defi­niert wird, gel­ten ana­log der zum Füh­ren sämt­li­cher Kraftfahrzeuge.

Kulm­bach. Am frü­hen Sonn­tag­abend erhielt die Poli­zei­ein­satz­zen­tra­le die Mit­tei­lung über meh­re­re, augen­schein­lich mit Lang­waf­fen und Schuss­we­sten aus­ge­stat­te­ten Per­so­nen die sich auf einem Fir­men­ge­län­de in Kulm­bach auf­hal­ten wür­den. Die Poli­zei, die zunächst von einer ern­sten Bedro­hungs­la­ge aus­ge­hen muss­te, rück­te mit star­ken Kräf­ten an und umstell­te das Are­al, wel­ches an das Nah­erho­lungs­ge­biet Main­aue angrenzt. Im Rah­men der Absu­che konn­te der Sach­ver­halt schnell auf­ge­klärt wer­den und stell­te sich glück­li­cher­wei­se als harm­los her­aus. Auf dem umzäun­ten Gelän­de hiel­ten sich berech­tigt Per­so­nen auf, die mit sog. Sof­ta­ir-Waf­fen han­tier­ten. Da der Erwerb und Besitz die­ser Waf­fen ab 18 Jah­ren kei­ner­lei recht­li­cher Regu­la­ri­en unter­liegt und das Füh­ren inner­halb befrie­de­ten Besitz­tums eben­falls gestat­tet ist, kom­men auf die Per­so­nen wohl kei­ne recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu. Die Poli­zei warnt in die­sem Zusam­men­hang jedoch aus­drück­lich vor einem zu acht­lo­sen Umgang mit der­ar­ti­gen Waf­fen. Die­se kön­nen auf den ersten Blick nicht von „schar­fen“ Schuss­waf­fen unter­schie­den wer­den. In jüng­ster Ver­gan­gen­heit führ­ten gleich­ge­la­ger­te Aktio­nen zu meh­re­ren unnö­ti­gen Poli­zei­ein­sätzen.