Kulm­bach: Sof­ta­ir-Waf­fen lösen Poli­zei­ein­satz aus

Symbolbild Polizei

KULM­BACH.  Am frü­hen Sonn­tag­abend erhielt die Poli­zei­ein­satz­zen­tra­le die Mit­tei­lung über meh­re­re, augen­schein­lich mit Lang­waf­fen und Schuss­we­sten aus­ge­stat­te­ten Per­so­nen die sich auf einem Fir­men­ge­län­de in Kulm­bach auf­hal­ten wür­den. Die Poli­zei, die zunächst von einer ern­sten Bedro­hungs­la­ge aus­ge­hen muss­te, rück­te mit star­ken Kräf­ten an und umstell­te das Are­al, wel­ches an das Nah­erho­lungs­ge­biet Main­aue angrenzt. Im Rah­men der Absu­che konn­te der Sach­ver­halt schnell auf­ge­klärt wer­den und stell­te sich glück­li­cher­wei­se als harm­los her­aus. Auf dem umzäun­ten Gelän­de hiel­ten sich berech­tigt Per­so­nen auf, die mit sog. Sof­ta­ir-Waf­fen han­tier­ten. Da der Erwerb und Besitz die­ser Waf­fen ab 18 Jah­ren kei­ner­lei recht­li­cher Regu­la­ri­en unter­liegt und das Füh­ren inner­halb befrie­de­ten Besitz­tums eben­falls gestat­tet ist, kom­men auf die Per­so­nen wohl kei­ne recht­li­chen Kon­se­quen­zen zu. Die Poli­zei warnt in die­sem Zusam­men­hang jedoch aus­drück­lich vor einem zu acht­lo­sen Umgang mit der­ar­ti­gen Waf­fen. Die­se kön­nen auf den ersten Blick nicht von „schar­fen“ Schuss­waf­fen unter­schie­den wer­den. In jüng­ster Ver­gan­gen­heit führ­ten gleich­ge­la­ger­te Aktio­nen zu meh­re­ren unnö­ti­gen Polizeieinsätzen.