7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 50 in Erlan­gen-Höch­stadt – Wei­te­re Locke­run­gen ab Mitt­woch, 26. Mai

Symbolbild Corona Mundschutz

Erlan­gen-Höch­stadt. Die Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens im Land­kreis ist wei­ter­hin rück­läu­fig. Für Erlan­gen-Höch­stadt hat das Robert Koch-Insti­tut am Pfingst­mon­tag (24.05.2021) einen Sie­ben-Tage-Inzi­denz­wert von 35,0 und damit unter 50 Neu­in­fek­tio­nen pro 100 000 Ein­woh­ner ver­öf­fent­licht. Weil der Schwel­len­wert somit an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen aktu­ell von Don­ners­tag bis Mon­tag, 20. bis 24. Mai 2021, unter­schrit­ten wur­de, gibt das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt amt­lich bekannt, dass ab Mitt­woch, 26. Mai 2021, zusätz­li­che inzi­denz­ab­hän­gi­ge Öff­nun­gen mög­lich sind. Dann gel­ten für den Land­kreis die für einen Inzi­denz­wert von unter 50 gel­ten­den Regelungen.

Ein­kau­fen und Muse­ums­be­such ohne Ter­min und Testnachweis
Locke­run­gen betre­ffen unter ande­rem den Ein­zel­han­del, der wie­der weit­ge­hend nor­mal öff­nen kann. Ein­kau­fen ist dann wie­der ohne Ter­min oder Test­nach­weis mög­lich. Die FFP-2-Mas­ken­pflicht bleibt aber bestehen. Kul­tu­rel­le Ange­bo­te wie Muse­en, Gedenk­stät­ten, Objek­te der Baye­ri­schen Ver­wal­tung der staat­li­chen Schlös­ser, Gär­ten und Seen und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten kön­nen ohne Ter­min­bu­chung und Kon­takt­da­ten­er­he­bung öff­nen. Für die Besu­cher besteht wei­ter­hin FFP2-Mas­ken­pflicht. Auch Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen und -­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen dür­fen in den Regel­be­trieb über­ge­hen. Die Regeln tre­ten erst dann wie­der außer Kraft, wenn der Inzi­denz­wert von 50 Neu­in­fek­tio­nen je 100 000 Ein­woh­ner an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen erneut über­schrit­ten wor­den ist. Die All­ge­mein­ver­fü­gung vom 20. Mai 2021 ist dane­ben wei­ter­hin gül­tig. Alle Bekannt­ma­chun­gen sind den Aus­ga­ben des Amts­blat­tes unter erlan​gen​-hoech​stadt​.de/​v​e​r​w​a​l​t​u​n​g​/​a​m​t​s​b​l​a​tt/ zu entnehmen.

Wei­te­re Öff­nun­gen frü­he­stens ab 27. Mai
Für wei­te­re Öff­nungs­schrit­te ist die Kreis­ver­wal­tung in Vor­be­rei­tung einer ent­spre­chen­den All­ge­mein­ver­fü­gung. Die­se muss aber erst wie­der dem Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge (StMGP) vor­ge­legt wer­den. Erst wenn dort das Ein­ver­neh­men erteilt wur­de, kann die­se ver­öf­fent­licht wer­den. Wei­te­re Rege­lun­gen kön­nen frü­he­stens am Don­ners­tag, 27. Mai in Kraft tre­ten. Im Ein­ver­neh­men mit StMGP hat das Land­rats­amt am 20. Mai unter ande­rem wei­ter­ge­hen­de Locke­run­gen in Bezug auf die Öff­nung der Außen­ga­stro­no­mie, die Öff­nung von Thea­tern, Kon­zert- und Opern­häu­sern und Kinos sowie den kon­takt­frei­en Sport im Innen­be­reich und den Kon­takt­sport im Außen­be­reich, zuge­las­sen. Wich­tig für die kon­kre­te Umset­zung vor Ort sind die Rah­men­kon­zep­te zu den erfor­der­li­chen Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men für die ein­zel­nen Bereiche.