Gößweinstein: Ab sofort Testpflicht bei Gemeinderatssitzungen – Jedoch kein Testangebot mehr vor der Sitzung

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Der 7-Tage-Inzidenzwert im Landkreis Forchheim liegt unter 50 und das Landratsamt Forchheim kündigte für das Pfingstwochenende umfassende Lockerungen der Corona-Maßnahmen an. So fällt beispielsweise die Testpflicht im Einzelhandel weg. Nicht so beim Marktgemeinderat Gößweinstein. Bürgermeister Hanngörg Zimmermann (FW) führte nun als Hausherr die verbindliche Testpflicht für alle Sitzungsteilnehmer ein.

Bisher wurden vor den Sitzungen von der Gemeinde freiwillige Tests angeboten die das BRK durchführte. Wer sich vor der Ratssitzung testen lassen wollte, konnte dies kostenlos, musste es aber nicht. Diese Möglichkeit besteht nun nicht mehr, da die Gemeinde selbst keine Tests vor den Sitzungen mehr anbietet. Geschäftstellenleiter Peter Thiem wies bereits per Rundmail vor der letzten Bauausschussitzung am vergangenen Dienstag auf die Testpflicht hin. „Für die Sitzung gilt für die Teilnehmer und Besucher die Pflicht zur Vorlage eines aktuellen negativen Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Hierzu zählen ein höchstens vor 48 Stunden vorgenommener PCR-Test, ein höchstens vor 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest und ein Selbsttest unter Aufsicht. Dies gilt nicht für bereits vollständig geimpfte Personen. Wann eine Person vollständig geimpft ist, ist von dieser in Eigenverantwortung ggf. unter Zuhilfenahme des Impfarztes oder einer Internetrecherche zu klären. Eine Testmöglichkeit vor Ort, wie sie bei den vergangenen Sitzungen angeboten wurde, besteht nicht mehr. Daher wird auf die nachfolgend dargestellten Öffnungszeiten des Testzentrums in Gößweinstein hingewiesen“, schrieb Thiem.

Wer also keinen gültigen Negativtest vorweisen oder nicht nachweisen kann, das er den vollen Impfschutz hat, muss somit künftig den Ratssitzungen fern bleiben. Besucher von Gemeinderatssitzungen müssten somit erst das Testzentrum im Feuerwehrhaus aufsuchen. Auf Nachfrage bei Bürgermeister Hanngörg Zimmermann wäre aber auch ein Selbsttest unter Aufsicht möglich den man vor der Sitzung auch zuhause machen kann, wenn ein Zeuge, der auch ein Familienmitglied sein kann, formlos mit Unterschrift bestätigt das er dabei war und der Selbsttest negativ ausgefallen ist. Kontrollieren, ob zuhause tatsächlich ein Selbsttest durchgeführt wurde, könne er dies natürlich nicht, räumt Zimmermann ein. Er selbst testet sich auch zuhause vor der Sitzung was ihm seine Frau, die Ärztin ist, dann auch bestätigt. Aufgrund der sinkenden Inzidenzwerte im Landkreis Forchheim und der sich daraus ergebenden Lockerungen will Zimmermann aber nun mit seinem Geschäftsleiter beraten, ob er die Testpflicht vor Ratssitzungen wieder aufhebt.

Auf Nachfrage beim Landratsamt Forchheim, ob dies rechtens sei, das ein Bürgermeister jemanden von einer Gemeinderatssitzung ausschließen kann wenn er kein aktuelles Negativtestergebnis vorlegt, antwortete Pressesprecher Holger Strehl, dass dies laut einem Schreiben des Innenministeriums tatsächlich möglich sei. „Gerichtlich festgestellt worden ist dies allerdings noch nicht. Im Gegensatz zur Maskenpflicht: hierzu gibt es ein Urteil“, so Strehl. Nach Ansicht des Innenministeriums lassen sich die Gründe, auf die der Bayrische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eine Maskenpflicht bei Gemeinderatssitzungen stützt, auch auf eine Testpflicht übertragen. „Die Gründe, auf die der BayVGH eine Maskenpflicht stützt, lassen sich nach unserem Verständnis auch auf eine entsprechende Zugangs- und Teilnahmeregelung übertragen. Auf das Hausrecht und das Recht zur Ausübung der Sitzungsordnung nach der Gemeindeordnung kann auch eine Anordnung gestützt werden, den Zugang von Besuchern zur und die Teilnahme von Mitgliedern an der Sitzung von der Vorlage eines aktuellen negativen Tests in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 abhängig zu machen“, heißt es in dem Schreiben des Ministeriums, das auch allen Bürgermeistern zuging.

„Wir weisen aber darauf hin, dass dies nicht Gegenstand der Entscheidung des Gerichtes war und diese Anordnung über das Hausrecht durchaus als rechtlich bedenklicher angesehen werden kann“, schrieb der Leiter der Kommunalaufsicht am Landratsamt Forchheim, Fritjof Dier, in der gleichen Mail an die Rathauschefs. Wie Zimmermann erklärt, kommen fast täglich neue Anordnungen und Vorschriften bei ihm im Rathaus an. „Man verliert mit der Zeit den Überblick“, so Zimmermann.

Info zu den Öffnungszeiten des Schnelltestzentrums Gößweinstein in dem kostenlose Corona-Tests ohne vorherige Anmeldung durchgeführt werden:

  • Montag (auch Pfingstmontag): 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Dienstag: 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Mittwoch: 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Donnerstag (auch Fronleichnam): 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Freitag: 18.30 bis 20.00 Uhr

Aktuelle Zeiten (gültig bis 10. Oktober 2021):

  • Montag – Freitag: 18:30 bis 19:30 Uhr
  • Sonntag: 9:00 bis 11:00 Uhr