Göß­wein­stein: Ab sofort Test­pflicht bei Gemein­de­rats­sit­zun­gen – Jedoch kein Test­an­ge­bot mehr vor der Sitzung

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Der 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert im Land­kreis Forch­heim liegt unter 50 und das Land­rats­amt Forch­heim kün­dig­te für das Pfingst­wo­chen­en­de umfas­sen­de Locke­run­gen der Coro­na-Maß­nah­men an. So fällt bei­spiels­wei­se die Test­pflicht im Ein­zel­han­del weg. Nicht so beim Markt­ge­mein­de­rat Göß­wein­stein. Bür­ger­mei­ster Hann­görg Zim­mer­mann (FW) führ­te nun als Haus­herr die ver­bind­li­che Test­pflicht für alle Sit­zungs­teil­neh­mer ein.

Bis­her wur­den vor den Sit­zun­gen von der Gemein­de frei­wil­li­ge Tests ange­bo­ten die das BRK durch­führ­te. Wer sich vor der Rats­sit­zung testen las­sen woll­te, konn­te dies kosten­los, muss­te es aber nicht. Die­se Mög­lich­keit besteht nun nicht mehr, da die Gemein­de selbst kei­ne Tests vor den Sit­zun­gen mehr anbie­tet. Geschäft­s­tel­len­lei­ter Peter Thiem wies bereits per Rund­mail vor der letz­ten Bau­aus­schus­sit­zung am ver­gan­ge­nen Diens­tag auf die Test­pflicht hin. „Für die Sit­zung gilt für die Teil­neh­mer und Besu­cher die Pflicht zur Vor­la­ge eines aktu­el­len nega­ti­ven Tests in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2. Hier­zu zäh­len ein höch­stens vor 48 Stun­den vor­ge­nom­me­ner PCR-Test, ein höch­stens vor 24 Stun­den vor­ge­nom­me­ner POC-Anti­gen­test und ein Selbst­test unter Auf­sicht. Dies gilt nicht für bereits voll­stän­dig geimpf­te Per­so­nen. Wann eine Per­son voll­stän­dig geimpft ist, ist von die­ser in Eigen­ver­ant­wor­tung ggf. unter Zuhil­fe­nah­me des Impf­arz­tes oder einer Inter­net­re­cher­che zu klä­ren. Eine Test­mög­lich­keit vor Ort, wie sie bei den ver­gan­ge­nen Sit­zun­gen ange­bo­ten wur­de, besteht nicht mehr. Daher wird auf die nach­fol­gend dar­ge­stell­ten Öff­nungs­zei­ten des Test­zen­trums in Göß­wein­stein hin­ge­wie­sen“, schrieb Thiem.

Wer also kei­nen gül­ti­gen Nega­tiv­test vor­wei­sen oder nicht nach­wei­sen kann, das er den vol­len Impf­schutz hat, muss somit künf­tig den Rats­sit­zun­gen fern blei­ben. Besu­cher von Gemein­de­rats­sit­zun­gen müss­ten somit erst das Test­zen­trum im Feu­er­wehr­haus auf­su­chen. Auf Nach­fra­ge bei Bür­ger­mei­ster Hann­görg Zim­mer­mann wäre aber auch ein Selbst­test unter Auf­sicht mög­lich den man vor der Sit­zung auch zuhau­se machen kann, wenn ein Zeu­ge, der auch ein Fami­li­en­mit­glied sein kann, form­los mit Unter­schrift bestä­tigt das er dabei war und der Selbst­test nega­tiv aus­ge­fal­len ist. Kon­trol­lie­ren, ob zuhau­se tat­säch­lich ein Selbst­test durch­ge­führt wur­de, kön­ne er dies natür­lich nicht, räumt Zim­mer­mann ein. Er selbst testet sich auch zuhau­se vor der Sit­zung was ihm sei­ne Frau, die Ärz­tin ist, dann auch bestä­tigt. Auf­grund der sin­ken­den Inzi­denz­wer­te im Land­kreis Forch­heim und der sich dar­aus erge­ben­den Locke­run­gen will Zim­mer­mann aber nun mit sei­nem Geschäfts­lei­ter bera­ten, ob er die Test­pflicht vor Rats­sit­zun­gen wie­der aufhebt.

Auf Nach­fra­ge beim Land­rats­amt Forch­heim, ob dies rech­tens sei, das ein Bür­ger­mei­ster jeman­den von einer Gemein­de­rats­sit­zung aus­schlie­ßen kann wenn er kein aktu­el­les Nega­tiv­test­ergeb­nis vor­legt, ant­wor­te­te Pres­se­spre­cher Hol­ger Strehl, dass dies laut einem Schrei­ben des Innen­mi­ni­ste­ri­ums tat­säch­lich mög­lich sei. „Gericht­lich fest­ge­stellt wor­den ist dies aller­dings noch nicht. Im Gegen­satz zur Mas­ken­pflicht: hier­zu gibt es ein Urteil“, so Strehl. Nach Ansicht des Innen­mi­ni­ste­ri­ums las­sen sich die Grün­de, auf die der Bay­ri­sche Ver­wal­tungs­ge­richts­hof (BayVGH) eine Mas­ken­pflicht bei Gemein­de­rats­sit­zun­gen stützt, auch auf eine Test­pflicht über­tra­gen. „Die Grün­de, auf die der BayVGH eine Mas­ken­pflicht stützt, las­sen sich nach unse­rem Ver­ständ­nis auch auf eine ent­spre­chen­de Zugangs- und Teil­nah­me­re­ge­lung über­tra­gen. Auf das Haus­recht und das Recht zur Aus­übung der Sit­zungs­ord­nung nach der Gemein­de­ord­nung kann auch eine Anord­nung gestützt wer­den, den Zugang von Besu­chern zur und die Teil­nah­me von Mit­glie­dern an der Sit­zung von der Vor­la­ge eines aktu­el­len nega­ti­ven Tests in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus Sars-CoV‑2 abhän­gig zu machen“, heißt es in dem Schrei­ben des Mini­ste­ri­ums, das auch allen Bür­ger­mei­stern zuging.

„Wir wei­sen aber dar­auf hin, dass dies nicht Gegen­stand der Ent­schei­dung des Gerich­tes war und die­se Anord­nung über das Haus­recht durch­aus als recht­lich bedenk­li­cher ange­se­hen wer­den kann“, schrieb der Lei­ter der Kom­mu­nal­auf­sicht am Land­rats­amt Forch­heim, Frit­jof Dier, in der glei­chen Mail an die Rat­haus­chefs. Wie Zim­mer­mann erklärt, kom­men fast täg­lich neue Anord­nun­gen und Vor­schrif­ten bei ihm im Rat­haus an. „Man ver­liert mit der Zeit den Über­blick“, so Zimmermann.

Info zu den Öff­nungs­zei­ten des Schnell­test­zen­trums Göß­wein­stein in dem kosten­lo­se Coro­na-Tests ohne vor­he­ri­ge Anmel­dung durch­ge­führt werden:

  • Mon­tag (auch Pfingst­mon­tag): 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Diens­tag: 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Mitt­woch: 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Don­ners­tag (auch Fron­leich­nam): 18.30 bis 20.00 Uhr
  • Frei­tag: 18.30 bis 20.00 Uhr

Aktu­el­le Zei­ten (gül­tig bis 10. Okto­ber 2021):

  • Mon­tag – Frei­tag: 18:30 bis 19:30 Uhr
  • Sonn­tag: 9:00 bis 11:00 Uhr