Durch­su­chungs­maß­nah­men in Hof und Bam­berg wegen Untreue zum Nach­teil der Stadt Bamberg

Symbolbild Polizei

Gemein­sa­me Pres­se­er­klä­rung des Poli­zei­prä­si­di­ums Ober­fran­ken und der Staats­an­walt­schaft Hof

HOF / BAM­BERG. Die Staats­an­walt­schaft Hof und die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg haben im Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Untreue zum Nach­teil der Stadt Bam­berg am 20.05.2021 inner­halb der Stadt­ver­wal­tung und in Wohn­an­we­sen Durch­su­chungs- und Beschlag­nah­me­be­schlüs­se vollzogen.

Auf­grund vor­aus­ge­gan­ge­ner Pres­se­be­richt­erstat­tung wird seit Dezem­ber 2020 bei der Staats­an­walt­schaft Hof ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren gegen meh­re­re für die Stadt Bam­berg ver­ant­wort­lich han­deln­de Per­so­nen wegen Untreue im Zusam­men­hang mit pau­scha­ler Abgel­tung von Mehr­ar­beit bzw. Über­stun­den geführt. Im Zuge der Ermitt­lun­gen hat die Kri­mi­nal­po­li­zei Coburg bis­lang umfas­sen­de Zeu­gen­ver­neh­mun­gen durch­ge­führt und auch bereits ein­zel­ne rele­van­te Akten gesichtet.

Par­al­lel zu dem Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Untreue sind auch Ver­fah­ren bei der Staats­an­walt­schaft Hof gegen Unbe­kannt wegen der Wei­ter­ga­be von ver­trau­li­chen Sit­zungs­un­ter­la­gen aus ver­schie­de­nen Aus­schuss­sit­zun­gen städ­ti­scher Gre­mi­en her­aus anhängig.

Am 20.05.2021 wur­den nun­mehr auf Anord­nung des Amts­ge­richts Hof – Ermitt­lungs­rich­ter – Durch­su­chungs­be­schlüs­se voll­zo­gen, um rele­van­te Unter­la­gen auf­zu­fin­den, die für die gesamt­heit­li­che Bewer­tung der ein­zel­nen Sach­ver­hal­te von Bedeu­tung sind. Im Rah­men der Durch­su­chungs­maß­nah­men, an denen über 40 Poli­zei­be­am­te und vier Staats­an­wäl­te betei­ligt waren, konn­ten hier­bei Doku­men­te in Papier- und elek­tro­ni­scher Form auf­ge­fun­den und beschlag­nahmt wer­den. Deren Aus­wer­tung steht nun­mehr neben der Ver­neh­mung von wei­te­ren zahl­rei­chen Zeu­gen an.

Wei­te­re Ein­zel­hei­ten kön­nen auf­grund der lau­fen­den Ermitt­lungs­hand­lun­gen der­zeit nicht benannt werden.