Erlan­gen: Coro­na-Pan­de­mie – Wei­te­re Öff­nungs­schrit­te möglich

Die Sie­ben-Tages-Inzi­denz in der Stadt Erlan­gen liegt kon­stant unter dem Wert von 100 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner. Damit kön­nen ab Frei­tag, 21. Mai, wei­te­re Locke­run­gen in Kraft treten.

Die ab 21. Mai gel­ten­den Rege­lun­gen im Überblick:
• Die Außen­ga­stro­no­mie kann für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit vor­he­ri­ger Ter­min-buchung mit Doku­men­ta­ti­on für die Kon­takt­nach­ver­fol­gung wei­ter­hin öff­nen; sit­zen an einem Tisch Per­so­nen aus meh­re­ren Haus­stän­den, ist ein Test­nach­weis erforderlich.

• Die Öff­nung von Thea­tern, Kon­zert- und Opern­häu­sern sowie Kinos für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit einem Test­nach­weis ist erlaubt. Fer­ner kön­nen kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel mit festen Sitz­plät­zen für bis zu 250 Besu­che­rin­nen und Besu­cher durch­ge­führt wer­den. Auch hier ist ein Test­nach­weis erforderlich.
• Kon­takt­frei­er Sport im Innen­be­reich inklu­si­ve der Öff­nung von Innen­be­rei­chen von Sport­stät­ten sowie Kon­takt­sport unter frei­em Him­mel sind erlaubt. Unter frei­em Him­mel darf zudem in Grup­pen von bis zu 25 Per­so­nen Sport getrie­ben wer­den. Zu Sport­ver­an­stal­tun­gen unter frei­em Him­mel mit festen Sitz­plät­zen kön­nen bis zu 250 Besu­che­rin­nen und Besu­cher kom­men. Vor­aus­set­zung ist in allen Fäl­len, dass alle Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer über einen Test­nach­weis ver­fü­gen. Auch Fit­ness­stu­di­os dür­fen jetzt öff­nen. Neben dem Test­nach­weis ist eine Ter­min­bu­chung der Kun­din­nen und Kun­den erforderlich.
• Über­nach­tungs­an­ge­bo­te von gewerb­li­chen oder ent­gelt­li­chen Unter­künf­ten, ins­be­son­de­re von Hotels, Beher­ber­gungs­be­trie­ben, Jugend­her­ber­gen und Cam­ping­plät­zen, sind auch zu tou­ri­sti­schen Zwecken erlaubt. Zuläs­sig ist es fer­ner, im Rah­men des Über­nach­tungs­an­ge­bots gastro­no­mi­sche Ange­bo­te auch in geschlos­se­nen Räu­men zu machen. Über­nach­tungs­gä­ste dür­fen auch Kur‑, The­ra­pie und Well­ness­an­ge­bo­te wahr­neh­men. Vor­aus­set­zung ist ein Test­nach­weis der Über­nach­tungs­gä­ste bei der Anrei­se, der alle 48 Stun­den erneu­ert wer­den muss.
• Tou­ri­sti­sche Bahn- und Bus­rei­sen sowie Stadt‑, Gäste, Kul­tur- und Natur­füh­run­gen im Frei­en sind erlaubt, eben­so die Öff­nung von Außen­be­rei­chen von medi­zi­ni­schen Ther­men. Auch hier muss jeweils ein Test­nach­weis erbracht werden.
• Frei­bä­der dür­fen für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit einem Test­nach­weis nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung öffnen.
• Musi­ka­li­sche und kul­tu­rel­le Pro­ben von Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles, bei denen ein Zusam­men­wir­ken meh­re­rer Per­so­nen erfor­der­lich ist, kön­nen statt­fin­den. Auch hier ist ein Test­nach­weis erforderlich.

Dort, wo ein nega­ti­ver Test­nach­weis erfor­der­lich ist, gilt: Es kann sich um einen vor höch­stens 24 Stun­den vor­ge­nom­me­nen POC-Anti­gen­test, Selbst­test oder PCR-Test in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 han­deln. Einen Über­blick zu Test­mög­lich­kei­ten gibt es online unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​o​n​a​t​est.

Für Geimpf­te reicht der Nach­weis einer voll­stän­di­gen Imp­fung gegen COVID-19 mit einem in der Euro­päi­schen Uni­on zuge­las­se­nen Impf­stoff aus. Der Impf­schutz muss voll­stän­dig sein, die abschlie­ßen­de Imp­fung muss min­de­stens 15 Tage zurück­lie­gen. Auch Gene­se­ne brau­chen kei­nen aktu­el­len Test­nach­weis. Von ihnen muss belegt wer­den, dass eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 vor­lag. Die Infek­ti­on muss auf Grund­la­ge eines PCR-Tests nach­ge­wie­sen wor­den sein. Die Testung muss min­de­stens 28 Tage alt sein und darf jedoch höch­stens sechs Mona­te zurückliegen.

Für die kon­kre­te Umset­zung vor Ort haben die zustän­di­gen Mini­ste­ri­en der Staats­re­gie­rung Rah­men­kon­zep­te zu den erfor­der­li­chen Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men erar­bei­tet. Die­se Rah­men­kon­zep­te müs­sen jeweils bei der Öff­nung beach­tet und in indi­vi­du­el­len Hygie­ne­kon­zep­ten umge­setzt wer­den. Das City-Manage­ment und die Stadt Erlan­gen unter­stüt­zen Unter­neh­men, Ein­zel­han­del, Ver­ei­ne bei der coro­nabe­ding­ten Doku­men­ta­ti­ons­pflicht und bie­ten mit einer Stadt­li­zenz von www​.dar​fich​rein​.de eine kosten­lo­se, digi­ta­le Mög­lich­keit bei der Kon­takt­da­ten­er­fas­sung. Infor­ma­tio­nen hier­zu fin­den sich unter https://​www​.erlan​gen​.info/​d​a​r​f​i​c​h​r​e​i​n​_​e​r​l​a​n​g​en/

Ände­run­gen bei den Coro­na-Rege­lun­gen wer­den auch über das „Amts­blatt „Die amt­li­chen Sei­ten“ bekannt­ge­ge­ben. Das Amts­blatt kann unter www​.erlan​gen​.de/​das kosten­los als News­let­ter abon­niert werden.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zu Coro­na gibt es auf der städ­ti­schen Inter­net­sei­te unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona.