Land­kreis Hof: Wei­te­re Öff­nun­gen bewilligt

Corona Maske Symbolbild

Ab heu­te u.a. Bier­gär­ten geöff­net sowie Locke­run­gen im Sport­be­reich möglich

Noch gestern Abend hat das Baye­ri­sche Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um den Antrag des Land­krei­ses Hof auf wei­te­re Öff­nungs­schrit­te bewil­ligt. Damit ist unter ande­rem die Öff­nung der Außen­ga­stro­no­mie ab sofort (Mitt­woch, den 19. Mai 2021) erlaubt. Zuläs­sig sind damit auch die Öff­nung von Kinos/​Theatern/​Konzerten/​Opernhäusern sowie der Sport für Erwach­se­ne (Kon­takt­sport im Außen­be­reich sowie kon­takt­frei­er Sport im Innenbereich).

Bit­te beachten:

Für alle Berei­che gel­ten ent­spre­chen­de Schutz- und Hygie­ne­re­ge­lun­gen. Die­se sind auf der Home­page des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge veröffentlicht.

Für eini­ge Berei­che gilt außer­dem eine Test­pflicht. Im Land­kreis Hof ist seit meh­re­ren Wochen die Luca-App im Ein­satz und mit dem ört­li­chen Gesund­heits­amt ver­knüpft. Die­se kann über­all genutzt wer­den, wo eine Kon­takt­nach­ver­fol­gung erfor­der­lich ist.

Soll­te die 7‑Ta­ges-Inzi­denz im Land­kreis Hof an drei auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen wie­der den Wert von 100 über­stei­gen, tritt die aktu­el­le All­ge­mein­ver­fü­gung nach zwei wei­te­ren Tagen wie­der außer Kraft. Im Anschluss wür­den dann wie­der die bis­he­ri­gen Rege­lun­gen der ver­gan­ge­nen Wochen gelten.

Details zur Umset­zung in den ein­zel­nen Berei­chen fin­den Sie auch hier: