Hotels in der Stadt Bay­reuth dür­fen wie­der öffnen

Corona Maske Symbolbild

Rück­läu­fi­ges Coro­na-Infek­ti­ons­ge­sche­hen ermög­licht wei­te­re Öff­nungs­schrit­te ab 21. Mai

Das rück­läu­fi­ge Coro­na-Infek­ti­ons­ge­sche­hen in der Stadt Bay­reuth macht wei­te­re Öff­nungs­schrit­te mög­lich. Der Stadt­ver­wal­tung liegt inzwi­schen das Ein­ver­ständ­nis des Baye­ri­schen Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge für die Öff­nung von Hotels, Jugend­her­ber­gen und son­sti­gen Beher­ber­gungs­be­trie­ben vor. Hier ein zusam­men­fas­sen­der Über­blick zu den neu­en Locke­run­gen, die bereits ab Frei­tag, 21 Mai, gelten:

  • Hotel­le­rie: Ab 21. Mai sind Über­nach­tungs­an­ge­bo­te von gewerb­li­chen oder ent­gelt­li­chen Unter­künf­ten, ins­be­son­de­re von Hotels, Beher­ber­gungs­be­trie­ben, der Jugend­her­ber­ge und Cam­ping­plät­zen, auch zu tou­ri­sti­schen Zwecken gestat­tet. Zuläs­sig sind im Rah­men des Über­nach­tungs­an­ge­bots fer­ner gastro­no­mi­sche Ange­bo­te auch in geschlos­se­nen Räu­men sowie Kur‑, The­ra­pie- und Well­ness­an­ge­bo­te gegen­über Über­nach­tungs­gä­sten. Vor­aus­set­zung ist, dass die Über­nach­tungs­gä­ste bei der Anrei­se sowie jede wei­te­re 48 Stun­den über einen vor höch­stens 24 Stun­den vor­ge­nom­me­nen nega­ti­ven POC-Anti­gen­test, Selbst­test oder PCR-Test verfügen.
  • Stadt­füh­run­gen: Ab 21. Mai sind auch tou­ri­sti­sche Stadt- und Gäste­füh­run­gen, Kul­tur- und Natur­füh­run­gen im Frei­en sowie die Öff­nung von Außen­be­rei­chen von medi­zi­ni­schen Ther­men erlaubt. Hier gilt eben­falls, dass Kun­din­nen und Kun­den über einen höch­stens 24 Stun­den alten nega­ti­ven Coro­na-Test ver­fü­gen müssen.
  • Kul­tur: Ab 21. Mai sind musi­ka­li­sche oder kul­tu­rel­le Pro­ben von Lai­en- und Ama­teur­ensem­bles, bei denen ein Zusam­men­wir­ken meh­re­rer Per­so­nen erfor­der­lich ist, zugelassen.

Zudem wur­de die Gel­tungs­dau­er von PCR-Tests von 48 Stun­den auf 24 Stun­den ver­kürzt. Die vor­zu­le­gen­den Test­nach­wei­se dür­fen somit ein­heit­lich nur 24 Stun­den alt sein.

Für die wei­te­ren Öff­nungs­schrit­te, die von der Baye­ri­schen Staats­re­gie­rung in der Kabi­netts­sit­zung am 18. Mai beschlos­sen wur­den, bedarf es zunächst noch einer Umset­zung durch eine wei­te­re Ände­rung der Baye­ri­schen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.

Zur Beglei­tung die­ser Öff­nungs­schrit­te wur­de in den ver­gan­ge­nen Wochen in der Stadt Bay­reuth ein umfang­rei­ches Netz an Coro­na-Test­zen­tren auf­ge­baut. Über die Öff­nungs­zei­ten der öffent­lich wie pri­vat betrie­be­nen Sta­tio­nen infor­miert die Stadt mit einer Über­sicht, die im Inter­net unter www​.coro​na​vi​rus​.bay​reuth​.de zu fin­den ist.