Neu­start für den Forch­hei­mer Tourismus

Das Team der Tourist-Info ist startklar für die Saison 2021 (Foto entstand vor der Corona-Pandemie). Foto: Stadt Forchheim Tourist-Information
Das Team der Tourist-Info ist startklar für die Saison 2021 (Foto entstand vor der Corona-Pandemie). Foto: Stadt Forchheim Tourist-Information

Die Tou­rist-Infor­ma­ti­on der Stadt Forch­heim ver­mel­det den Neu­start für den Tou­ris­mus in Forch­heim ab Frei­tag, den 21. Mai 2021: Die neue Online­Früh­jahrs­kam­pa­gne von „Forch­heim erle­ben“ star­tet unter dem Mot­to „Frän­ki­sche Königs­stadt und Baye­ri­scher Genussort“.

Klein-Venedig in Forchheim, ein beliebtes Fotomotiv für Touristen. Foto: Stadt Forchheim Tourist-Information

Klein-Vene­dig in Forch­heim, ein belieb­tes Foto­mo­tiv für Tou­ri­sten. Foto: Stadt Forch­heim Tourist-Information

„Wir sind sehr glück­lich, dass der Tou­ris­mus lang­sam wie­der star­ten darf!“, so Nico Cies­lar, Lei­ter der Tou­rist-Infor­ma­ti­on erleich­tert. Das Team der Tou­rist-Info hat die Zeit genutzt, um sich auf den Neu­start vor­zu­be­rei­ten, erklärt Cies­lar. „Das Mot­to „Frän­ki­sche Königs­stadt und Baye­ri­scher Genus­sort“ soll unse­rer Besucher*innenZielgruppe zei­gen, dass Forch­heim bedeut­sa­me Geschich­te und genuss­vol­le Gemüt­lich­keit wun­der­bar mit­ein­an­der ver­eint. Die über 1200 Jah­re alte Geschich­te unse­rer Fach­werk­stadt mit ihrer impo­san­ten Festungs­an­la­ge ken­nen­ler­nen und anschlie­ßend die frän­ki­sche Kuli­na­rik und die ein­zig­ar­ti­ge Atmo­sphä­re im Kel­ler­wald genie­ßen – spä­te­stens jetzt wer­den alle, die im Inter­net auf der Suche nach einem Tages­aus­flug oder einem Wochen­end­trip in ein frän­ki­sches Städt­chen sind, Lust auf einen Besuch in Forch­heim bekom­men“, ist sich der Lei­ter der Forch­hei­mer Tou­rist­Info sicher.

Um nicht nur Ein­zel­rei­sen­de auf Forch­heim auf­merk­sam zu machen, son­dern auch wie­der ver­stärkt Bus­un­ter­neh­men nach Forch­heim zu len­ken, haben die Mitarbeiter*innen der Tou­rist-Info 350 Bus­un­ter­neh­men über­wie­gend in Bay­ern und Baden-Würt­tem­berg ange­ru­fen. Auf die­se Tele­fon­ak­qui­se gab es von den Bus­un­ter­neh­men durch­ge­hend posi­ti­ve Reso­nanz, kann Cies­lar stolz berich­ten. Über acht­zig Pro­zent der Ange­spro­che­nen for­der­ten ein Ange­bot für einen Tages­aus­flug nach Forch­heim an. Die rest­li­chen Bus­un­ter­neh­men bie­ten auf­grund von inter­nen Umstruk­tu­rie­run­gen kei­ne Grup­pen­rei­sen mehr an.

Öff­nungs­zei­ten Tourist-Information

Geöff­net hat die Tou­rist-Infor­ma­ti­on Forch­heim in der Kapel­len­stra­ße 16 wie­der ab Frei­tag, den 21. Mai 2021 zu den gewohn­ten Öff­nungs­zei­ten: Mon­tag bis Frei­tag von 09:00 bis 17:00 Uhr und Sams­tag von 10:00 bis 13:00 Uhr.

Gäste­füh­run­gen kön­nen wie­der starten

Die erste Stadt­füh­rung der Tou­rist-Info fin­det am Sams­tag, den 22. Mai um 10:30 Uhr statt. Treff­punkt ist die Tou­rist-Infor­ma­ti­on in der Kai­ser­pfalz, Kapel­len­str. 16, 91301 Forchheim.

Fol­gen­de Rege­lun­gen müs­sen zunächst bei einer Gäste­füh­rung ein­ge­hal­ten werden:

  • Gäste­füh­run­gen dür­fen nur statt­fin­den, solan­ge die 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 liegt.
  • Vor Ort regi­strie­ren sich die Gäste durch Aus­fül­len eines For­mu­lars oder anhand der LUCA-App.
  • Teil­neh­men­de müs­sen einen höch­stens 24 Stun­den alten POC-Anti­gen­test oder Schnell­test oder ein vor höch­stens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Test vorlegen.
  • Voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne müs­sen einen ent­spre­chen­den Nach­weis vor­le­gen und sind damit von der Test­pflicht befreit. Als voll­stän­dig geimpft gilt, wer eine zwei­te Imp­fung vor min­de­stens 14 Tagen erhal­ten hat. Als gene­sen­Sei­te 3 von 3 gilt, wer einen Nach­weis über eine Coro­na-Erkran­kung, die min­de­stens 28 Tage, jedoch höch­stens sechs Mona­te zurück­liegt, vor­le­gen kann.
  • Eine FFP2-Mas­ke ist wäh­rend der Füh­rung zu tragen.
  • Wäh­rend der Füh­rung ist ein Sicher­heits­ab­stand von 1,5 m zum*zur Gästeführer*in und den ande­ren Teil­neh­men­den einzuhalten.
  • Bei einer 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 50 ist kei­ne Nach­weis­pflicht von Tests, Imp­fung oder Gene­sung notwendig.