Erlan­gen: „Modell­för­de­rung in der Sack­gas­se“ – Clubs kämp­fen mit Ungleich­be­hand­lung beim baye­ri­schen Spielstättenförderprogramm

Was im Som­mer 2020 so gut begann, nimmt nun in 2021 für bis zu 30 der größ­ten bayerischen

Spiel­stät­ten­be­trei­ber vor­aus­sicht­lich ein böses Ende. Es ste­hen Rück­for­de­run­gen von Coro­na­hil­fen für

Spiel­stät­ten der baye­ri­schen Finanz­ver­wal­tung von bis zu 300.000 Euro pro Spiel­stät­te im Raum, was für

Eini­ge das finan­zi­el­le Aus bedeu­ten würde.

Im Som­mer leg­te der Frei­staat das deutsch­land­weit beste Coro­na­hilfs-Pro­gramm für Spielstättenbetreiber

auf – Ver­an­stal­tern gro­ßer Live­clubs soll­te schnell und unbü­ro­kra­tisch gehol­fen werden.

Spiel­stät­ten­be­trei­ber konn­ten für die Mona­te Juli bis Dezem­ber 2020 mit Hil­fe Ihrer Steu­er­be­ra­ter eine

Liqui­di­täts­lücke errech­nen, wel­che vom Frei­staat schnell und unbü­ro­kra­tisch geprüft – und erstattet

wur­de. Die­ses Pro­ce­de­re und die pro­fes­sio­nel­le Abwick­lung waren Deutsch­land­weit einzigartig.

Fast alle Spiel­stät­ten­be­trei­ber reich­ten also im Sommer/​Frühherbst 2020 die Anträ­ge für den Zeit­raum Juni

bis Dezem­ber 2020 ein, die Anträ­ge wur­den geprüft, die För­der­be­schei­de erstellt und die Hil­fen flossen.

Doch dann kam der zwei­te Lock­down und der Bund bot außer­or­dent­li­che Wirt­schafts­hil­fen, die

soge­nann­ten Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen für ganz Deutsch­land an.

Die Spiel­stät­ten­be­trei­ber reich­ten hier­für Anträ­ge ein, gaben ord­nungs­ge­mäß an, für Novem­ber und

Dezem­ber bereits antei­lig Hil­fen vom Frei­staat erhal­ten zu haben, und die­se wur­den vom Bund abgezogen.

Kein Antrag­stel­ler ver­such­te, dop­pelt Hil­fen zu beantragen.

Und hier beginnt das Problem:

Laut baye­ri­scher Finanz­ver­wal­tung wur­de für die baye­ri­schen Hil­fen ein För­der­be­scheid für den Zeitraum

Juni bis Dezem­ber aus­ge­stellt. Die­ser Bescheid hät­te inner­halb eines Mona­tes nach Zustel­lung geändert

wer­den kön­nen, der jewei­li­ge Spiel­stät­ten­be­trei­ber hät­te die Mona­te Novem­ber und Dezem­ber aus dem

Zeit­raum her­aus­neh­men kön­nen und alles wäre gut gewesen.

Die Beschei­de von 90% der Antrag­stel­ler kamen aber in der Regel im Sep­tem­ber 2020 – hät­ten also nur bis

Okto­ber 2020 geän­dert wer­den kön­nen. Zu die­sem Zeit­punkt wuss­te jedoch das gan­ze Land nichts von

einem zwei­ten Lock­down und damit ver­bun­de­nen Novem­ber- und Dezemberhilfen.

Die Finanz­ver­wal­tung spricht nun von einer soge­nann­ten Über­kom­pen­sa­ti­on und ver­langt bei

vor­aus­sicht­lich 30 Spiel­stät­ten die baye­ri­schen Hil­fen, teil­wei­se zu 100% zurück.

Somit haben wir 2 unter­schied­li­che Antrag­stel­ler für die glei­che baye­ri­sche Spielstättenförderung:

  1. Die „Glücks­pil­ze“

Weni­ge Spiel­stät­ten­be­trei­ber haben Ihren Hilfs­an­trag beim Frei­staat erst ver­hält­nis­mä­ßig spät eingereicht

(als die Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen bereits bekannt waren). Die­se konn­ten den bayerischen

Antrags­zeit­raum noch auf Juli bis Okto­ber ändern und haben, ohne Angst vor einer bayerischen

Rück­for­de­rung haben zu müs­sen, die baye­ri­schen Hil­fen für Juli bis Okto­ber und Novem­ber- und

Dezem­ber­hil­fen (vom Bund) erhal­ten – zwei Häk­chen in einem Antrag zum zufäl­lig rich­ti­gen Zeitpunkt

ent­schei­den über bis zu 300.000 Euro Rück­for­de­rung der baye­ri­schen Behör­den – oder nicht?

  1. Die „Pech­vö­gel“

Der Groß­teil der Spiel­stät­ten­be­trei­ber hat eigent­lich die Anträ­ge kor­rekt und frist­ge­recht eingereicht,

baye­ri­sche Spiel­stät­ten­för­de­rung und Novem­ber- und Dezem­ber­hil­fen erhal­ten und für Novem­ber und

Dezem­ber die erhal­te­ne Spiel­stät­ten­för­de­rung abge­zo­gen, also in Sum­me kei­ne dop­pel­ten Förderungen

bean­tragt oder erhalten.

Die­se Spiel­stät­ten­be­trei­ber waren auf Grund der ver­stri­che­nen Ein­spruchs­frist im Herbst jedoch nicht in

der Lage zu erah­nen, dass ein zwei­ter Lock­down naht und staat­li­che Hil­fen auf­ge­legt wer­den, die es nötig

machen, die För­der­frist beim baye­ri­schen Spiel­stät­ten­pro­gramm auf Juli bis Okto­ber zu ändern. Diese

Betrei­ber (und dabei spre­chen wir von fast allen rele­van­ten Spiel­stät­ten in Bay­ern) erwarten

Rück­for­de­run­gen aus Bay­ern bis zu 300.000 Euro pro Spielstätte.

Doch damit nicht genug: Da die­ses baye­ri­sche Vor­ge­hen rela­tiv spät im Jahr 2021 kom­mu­ni­ziert wurde,

ver­pass­ten die mei­sten Spiel­stät­ten­be­trei­ber, die mit einer Rück­for­de­rung kon­fron­tiert sind,

Über­brückungs­hil­fe II für die Mona­ten Sep­tem­ber und Okto­ber 2020 zu bean­tra­gen, um den Schaden

wenig­stens zu ver­rin­gern – die Frist zur Ein­rei­chung von Über­brückungs­hil­fe II Anträ­gen ist leider

abge­lau­fen.

Wie ist das Pro­blem zu lösen?

  • Erste Ver­an­stal­ter, die sich bereits ver­wal­tungs­recht­lich bera­ten haben las­sen, wür­den mit einer

Muster­kla­ge gegen die­se Ungleich­heit vorgehen.

  • Poli­tisch wäre es wesent­lich ein­fa­cher, die baye­ri­sche Ver­wal­tung über das Ver­wal­tungs­recht dazu zu

bewe­gen, dass die ursprüng­li­chen Beschei­de im Rah­men einer Auf­he­bung des Verwaltungsaktes

wie­der „geöff­net“ wer­den, um den betrof­fe­nen Spiel­stät­ten­be­trei­bern die Mög­lich­keit zu geben, den

För­der­zeit­raum ein­heit­lich auf Juli bis Okto­ber 2020 zu ändern. Die­se Mög­lich­keit ist im

Ver­wal­tungs­recht vor­ge­se­hen: Bei Ein­tre­ten neu­er Umstän­de kann ein rechts­kräf­ti­ger Bescheid im

Nach­hin­ein geändert/​geöffnet wer­den – wenn ein zwei­ter Lock­down mit außerordentlichen

Wirt­schafts­hil­fen für die Mona­te Novem­ber und Dezem­ber in einer Form, die im weltweiten

Wirt­schafts­sy­stem noch nie zuvor exi­stier­te, nicht einen neu­en Umstand dar­stellt – was dann ?

Mit die­ser Lösung wären alle Spiel­stät­ten­be­trei­ber in Bay­ern glei­cher­ma­ßen in 2020 geför­dert und eine

unge­ahn­te kul­tu­rel­le Plei­te­wel­le wäre abgewehrt.

Dies ist unse­re Bit­te an die baye­ri­sche Regierung:

  • baye­ri­sche Spiel­stät­ten­hil­fe für alle im Zeit­raum Juli bis Okto­ber 2020
  • Bun­des­hil­fen für Novem­ber und Dezember

Aus die­sem Grund benö­ti­gen die baye­ri­schen Spiel­stät­ten­be­trei­ber die Hil­fe von Poli­tik und Verwaltung,

um durch einen ein­fa­chen Ver­wal­tungs­akt (das Öff­nen der Beschei­de) mas­si­ven Scha­den von den

Spiel­stät­ten abzuwenden.

Für Rück­fra­gen ste­hen zur Verfügung:

  • Jan-Peter Din­ger, Kul­tur­zen­trum E‑Werk Erlan­gen, 0170 4839737, jan.dinger@e‑werk.de
  • Micha­el Klein, Spec­trum Club Augs­burg, 0175 2914260, klein@​spectrum-​club.​de
  • Claus Ber­nin­ger, Colos-Saal Aschaf­fen­burg 0151 25392374, claus@​colos-​saal.​de
  • Peter Fle­ming, Har­ry Klein Club Mün­chen: 0171 8888137, peter.​fleming@​harrykleinclub.​de
  • Axel Ball­reich, Hirsch Nürn­berg: 0177 4242961, axel.​ballreich@​concertbuero-​franken.​de
  • Bernd Schweinar, Ver­band für Pop­kul­tur in Bay­ern e.V.: 0171 7858934, bschweinar@​popkultur.​bayern

Absen­der:

E‑Werk Kul­tur­zen­trum GmbH, Fuch­sen­wie­se 1, 91054 Erlangen

Colos-Saal, Roß­markt 19, 63739 Aschaffenburg

Der Hirsch, Vogel­wei­her­stra­ße 66, 90441 Nürnberg

Har­ry Klein Club, Son­nen­stra­ße 8, 80331 München

Spec­trum-Club, Ulmer Stra­ße 234a, 86156 Augsburg