Eini­ge Bay­reu­ther Muse­en und Archiv öff­nen wie­der zum Inter­na­tio­na­len Museumstag

Nach­dem die 7‑Ta­ge-Inzi­denz nun­mehr erfreu­li­cher Wei­se sta­bil unter 100 liegt, kön­nen das Richard Wag­ner Muse­um, das Natio­nal­ar­chiv, das Franz-Liszt- und Jean-Paul-Muse­um zum Inter­na­tio­na­len Muse­ums­tag am Sonn­tag, 16. Mai 2021, wie­der öffnen.

Frei­er Ein­tritt bis Ende Mai

Die Muse­en laden nach mehr als einem hal­ben Jahr nahe­zu unun­ter­bro­che­ner pan­de­mie­be­ding­ter Schlie­ßung end­lich wie­der zum Besuch ein! Aus die­sem erfreu­li­chen Anlass ist der Ein­tritt nicht nur am Inter­na­tio­na­len Muse­ums­tag frei, son­dern bis ein­schließ­lich Sonn­tag, 30. Mai, an jedem Öff­nungs­tag (diens­tags bis sonntags).

Damit bie­tet sich bei­spiels­wei­se eine her­vor­ra­gen­de Gele­gen­heit, um die Son­der­aus­stel­lung „rosa­lie und wag­ner. licht – mythos – mate­ri­al“ im Richard Wag­ner Muse­um zu besu­chen, die nach ihrer Eröff­nung im Okto­ber 2020 bis­lang kaum zugäng­lich war.

Besuch mit Vor­anmel­dung und Daten zur Kontaktnachverfolgung

Für den Muse­ums­be­such ist vor­sorg­lich eine Vor­anmel­dung am Vor­tag erfor­der­lich, da der Ein­lass nur zu jeder vol­len Stun­de und für eine begrenz­te Besu­cher­zahl gestat­tet ist. Die Anmel­dung für jeweils den Fol­ge­tag ist mög­lich ab Sams­tag, 15. Mai, diens­tags bis sonn­tags von 10 bis 17 Uhr per Tele­fon unter 0921 75728–16 oder per E‑Mail an kasse@​wagnermuseum.​de. Eine Anmel­dung per E‑Mail ist erst nach Rück­be­stä­ti­gung gül­tig. Bei Besu­chen ohne Anmel­dung muss ggf. mit War­te­zei­ten gerech­net wer­den. Auch Anmel­dun­gen für Archiv­be­nut­zun­gen sind wie­der möglich.

Zusätz­lich zu den bereits gel­ten­den Hygie­ne­schutz­maß­nah­men wie Abstands­re­geln, Mas­ken­pflicht (min­de­stens FFP2) und Besu­cher­be­gren­zung müs­sen für eine gege­be­nen­falls erfor­der­li­che Kon­takt­nach­ver­fol­gung die Besu­cher­da­ten (Kon­takt­da­ten, Zeit­punkt des Besuchs, Anzahl der Begleit­per­so­nen) für vier Wochen doku­men­tiert werden.

Die Daten­er­he­bung zur Kon­takt­nach­ver­fol­gung und feste Besuchs­ter­mi­ne kön­nen erst bei einer sta­bi­len 7‑Ta­ge-Inzi­denz von unter 50 wie­der ent­fal­len. Steigt die Inzi­denz dage­gen wie­der über 100, greift die „Not­brem­se“ und eine erneu­te Schlie­ßung ist erforderlich.