Land­kreis Forch­heim: Geneh­mi­gung für LEA­DER-Pro­jekt „Unter­stüt­zung Bür­ger­en­ga­ge­ment“ eingetroffen.

Landrat Dr. Hermann Ulm und LEADER-Managerin Marion Rossa-Schuster freuen sich über die LEADER-Förderzusage.
Landrat Dr. Hermann Ulm und LEADER-Managerin Marion Rossa-Schuster freuen sich über die LEADER-Förderzusage.

För­der­an­trä­ge für Pro­jek­te zur „Unter­stüt­zung Bür­ger­en­ga­ge­ment“ kön­nen ab sofort gestellt werden!

Mit dem EU-Pro­gramm LEA­DER unter­stützt Bay­ern sei­ne länd­li­chen Regio­nen auf dem Weg zu einer selbst­be­stimm­ten und eigen­stän­di­gen Ent­wick­lung. LEA­DER ist ein bewähr­tes Instru­ment zur För­de­rung inno­va­ti­ver Ideen und Pro­jek­te, die maß­geb­lich zur Ent­wick­lung und Stär­kung des länd­li­chen Rau­mes bei­tra­gen. Die För­de­rung eines Pro­jek­tes über LEA­DER ist in der Regel mit büro­kra­ti­schem Auf­wand ver­bun­den und daher erst ab einer gewis­sen Grö­ßen­ord­nung sinnvoll.

Mit dem Pro­jekt „Unter­stüt­zung Bür­ger­en­ga­ge­ment“ ist es nun im Land­kreis Forch­heim in der aktu­el­len LEA­DER-För­der­pe­ri­ode erst­mals mög­lich, auch klei­ne Maß­nah­men und Pro­jek­te mit bis zu 2.500 Euro finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Ziel ist es, bür­ger­schaft­lich initi­ier­te Maß­nah­men in der Regi­on unbü­ro­kra­tisch mit einem Zuschuss und wenn nötig durch Bera­tung und Pro­jekt­be­glei­tung durch die Loka­le Akti­ons­grup­pe (LAG) Kul­tur­er­leb­nis Frän­ki­sche Schweiz e.V. zu unter­stüt­zen. So sol­len Maß­nah­men, die auf­grund der Baga­tell­gren­ze für eine LEA­DER-Antrag­stel­lung nicht in Fra­ge kom­men, aber des­we­gen genau­so wich­tig für die regio­na­le Ent­wick­lung sein kön­nen, geför­dert werden.

Ab sofort kön­nen sich Ver­ei­ne, Insti­tu­tio­nen und ande­re loka­le Akteu­re vor Ort bei der LAG Kul­tur­er­leb­nis Frän­ki­sche Schweiz e.V. um einen Zuschuss für ihre geplan­te Ein­zel­maß­nah­me / Klein­pro­jekt bewer­ben. Die För­de­rung beträgt max. 2.500 € je Maßnahme.

Der loka­le Akteur stellt einen schrift­li­chen Antrag an die LAG Kul­tur­er­leb­nis Frän­ki­sche Schweiz e.V. mit detail­lier­ter Dar­stel­lung der geplan­ten Ein­zel­maß­nah­me und ange­frag­ter Höhe der Unter­stüt­zung. Von grund­le­gen­der Bedeu­tung ist jedoch, dass das Pro­jekt das bür­ger­schaft­li­che Enga­ge­ment in der Regi­on stärkt und min­de­stens einem Ent­wick­lungs­ziel der Loka­len Ent­wick­lungs­stra­te­gie der LAG Kul­tur­er­leb­nis Frän­ki­sche Schweiz dient. Zudem muss die beab­sich­tig­te Maß­nah­me im Land­kreis Forch­heim liegen.

Anschlie­ßend ent­schei­det die LAG-Vor­stand­schaft über die Bewil­li­gung der bean­trag­ten Unter­stüt­zung, wobei das Pro­jekt in Abhän­gig­keit sei­nes Bei­trags zur Erfül­lung min­de­stens eines Ent­wick­lungs­ziels bewer­tet wird. Nach posi­ti­vem Beschluss schließt die LAG Kul­tur­er­leb­nis Frän­ki­sche Schweiz e.V. eine Ziel­ver­ein­ba­rung zur Durch­füh­rung der Ein­zel­maß­nah­me mit dem Antrag­stel­ler ab.

Wich­tig ist, dass mit der Umset­zung der Maß­nah­me darf erst nach Abschluss der Ziel­ver­ein­ba­rung begon­nen wer­den darf. Das Pro­jekt muss inner­halb von 12 Mona­ten nach Abschluss der Ziel­ver­ein­ba­rung umge­setzt und abge­rech­net werden.

Alle Infor­ma­tio­nen und Unter­la­gen zum Down­load fin­den Sie unter www​.kul​tur​er​leb​nis​-fraen​ki​sche​-schweiz​.de/​A​k​t​u​e​l​les.