Außen­ga­stro­no­mie in der Stadt Bay­reuth wie­der möglich

Symbolbild Corona Mundschutz

Auch Thea­ter- und Kino­be­su­che in Ver­bin­dung mit einem nega­ti­ven Coro­na-Test sind erlaubt

Auf­grund eines sta­bi­len Infek­ti­ons­ge­sche­hens unter­halb des Grenz­wer­tes von 100 Coro­na-Neu­in­fek­tio­nen pro 100.000 Ein­woh­ner sind in der Stadt Bay­reuth ab Frei­tag, 14. Mai, wie­der Außen­ga­stro­no­mie, Sport, Theater‑, Kon­zert- sowie Kino­be­su­che unter bestimm­ten Bedin­gun­gen mög­lich. Der Stadt­ver­wal­tung liegt inzwi­schen das Ein­ver­ständ­nis des Staats­mi­ni­ste­ri­ums für Gesund­heit und Pfle­ge für die ent­spre­chen­den Öff­nungs­schrit­te vor. Dies war mög­lich, weil die Stadt der Regie­rung von Ober­fran­ken bereits am 11. Mai den Ent­wurf einer ent­spre­chen­den All­ge­mein­ver­fü­gung vor­ge­legt hat­te. Die Stadt beglei­tet die zu erwar­ten­den Öff­nungs­schrit­te mit einem wei­te­ren Aus­bau der Kapa­zi­tä­ten an Coro­na-Schnell­test-Mög­lich­kei­ten. Hier ein zusam­men­fas­sen­der Überblick:

Außen­ga­stro­no­mie: Die Außen­ga­stro­no­mie kann ab Frei­tag, 14. Mai, für Besu­che­rin­nen und Besu­cher mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung geöff­net wer­den. Die Gastro­no­mie­be­trie­be müs­sen eine Doku­men­ta­ti­on für die Kon­takt­nach­ver­fol­gung vor­neh­men. Sit­zen meh­re­re Haus­stän­de an einem Tisch, benö­tigt jeder Gast den Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na-Tests. Die­ser kann durch einen vor höch­sten 24 Stun­den vor­ge­nom­me­nen POC-Anti­gen­test, einen Selbst­test vor Ort oder einen vor höch­stens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Test erfolgen.

Thea­ter, Kon­zert- und Opern­häu­ser, Kinos: Die­se Kul­tur­ein­rich­tun­gen kön­nen geöff­net wer­den. Vor­aus­set­zung für die Besu­che­rin­nen und Besu­cher hier­für ist eben­falls der Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na-Tests. Die­ser kann durch einen vor höch­sten 24 Stun­den vor­ge­nom­me­nen POC-Anti­gen­test, einen Selbst­test vor Ort oder einen vor höch­stens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Test erfolgen.

Sport: Die Aus­übung von kon­takt­frei­em Sport ist nun auch im Innen­be­reich erlaubt. Kon­takt­sport darf nur unter frei­em Him­mel erfol­gen. Vor­aus­set­zung hier­für ist für alle Betei­lig­ten der Nach­weis eines nega­ti­ven Coro­na-Tests. Die­ser kann durch einen vor höch­sten 24 Stun­den vor­ge­nom­me­nen POC-Anti­gen­test, einen Selbst­test vor Ort oder einen vor höch­stens 48 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Test erfolgen.

Für alle genann­ten Berei­che gilt: Geimpf­te und Gene­se­ne sowie Kin­der unter sechs Jah­ren sind von der Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses befreit. Ent­spre­chen­de Nach­wei­se sind mitzuführen.

Die Öff­nungs­schrit­te ste­hen unter dem Vor­be­halt, dass die Stadt Bay­reuth auch am 13./14. Mai eine Inzi­denz unter 100 auf­weist. In die­sem Zusam­men­hang ruft Ober­bür­ger­mei­ster Tho­mas Eber­ber­ger die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger auf wei­ter­hin Mas­ken­pflicht, Abstands- und Hygie­ne­re­geln strikt zu beach­ten. „Wir müs­sen auch wei­ter­hin alle sehr acht­sam sein. Die Gefah­ren der Pan­de­mie sind noch nicht gebannt.“