Land­rats­amt Bam­berg infor­miert zum Impf­ver­bot für Rin­der gegen BVD

Symbolbild Rinderstall

Der Fach­be­reich Vete­ri­när­we­sen am Land­rats­amt Bam­berg infor­miert über das Impf­ver­bot für Rin­der gegen BVD (Bovi­ne Virusdiarrhoe).

Der Frei­staat Bay­ern beab­sich­tigt, bei der EU den Sta­tus BVD-frei zu bean­tra­gen. Dafür ist in ganz Bay­ern und somit auch im Bezirk Ober­fran­ken flä­chen­deckend der Sta­tus BVD-frei ein­zu­rich­ten. Um dies zu errei­chen, dür­fen ab dem 15. Mai 2021 im gesam­ten Land­kreis sowie der Stadt Bam­berg Rin­der grund­sätz­lich nicht mehr gegen BVD geimpft werden.

Auch das Ein­stel­len von geimpf­ten Tie­ren ist ab die­sem Zeit­punkt nicht mehr zuläs­sig. Mit­tel­fri­stig ist durch die­ses Ver­fah­ren auch ein Umstieg auf die milchs­e­ro­lo­gi­sche Über­wa­chung der Bestän­de mög­lich. Die Bovi­ne Virus­di­ar­rhoe / Muco­sal Dise­a­se (abge­kürzt BVD/MD) ist nicht auf den Men­schen über­trag­bar, gehört jedoch zu den wirt­schaft­lich bedeut­sam­sten Rin­der­in­fek­ti­ons­krank­hei­ten welt­weit. Sie kann sym­ptom­los aber auch mit Durch­fäl­len und Atem­wegs­er­kran­kun­gen ver­lau­fen. Wer­den träch­ti­ge Rind infi­ziert, kön­nen Abor­te, Miss­bil­dun­gen, unter­ent­wickel­te krank­heits­an­fäl­li­ge und dau­er­haft infi­zier­te Käl­ber die Fol­ge sein.