Land­kreis Wun­sie­del: 7‑Ta­ges-Inzi­denz unter 100

Symbolbild Corona Mundschutz

Was gilt ab heu­te auto­ma­tisch, was später?

Der Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge hat am Sonn­tag (09.05.) an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen (ab RKI-Mel­dung) den 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert von 100 unter­schrit­ten. Ab heu­te tre­ten aus die­sem Grund eini­ge Locke­run­gen in Kraft:

1. Schu­len

An den Schu­len fin­det in allen Schul­ar­ten und Jahr­gangs­stu­fen Prä­senz­un­ter­richt, soweit dabei der Min­dest­ab­stand von 1,5 m durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann, oder Wech­sel­un­ter­richt statt. Die Teil­nah­me von Schü­le­rin­nen und Schü­lern am Prä­senz­un­ter­richt ist nur erlaubt, wenn die­se sich zwei­mal wöchent­lich einem Test in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus unterziehen.

2. Tages­be­treu­ungs­an­ge­bo­te für Kinder

Der Öff­nung von Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­ten Spiel­grup­pen für Kin­der ist erlaubt, sofern die Betreu­ung in festen Grup­pen erfolgt (ein­ge­schränk­ter Regelbetrieb).

3. Kon­takt­be­schrän­kun­gen

Der gemein­sa­me Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum, in pri­vat genutz­ten Räu­men und auf pri­vat genutz­ten Grund­stücken ist nur mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stands, solan­ge dabei die Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird, gestattet.

4. Aus­gangs­sper­re

Die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re ent­fällt. Der Auf­ent­halt von Per­so­nen außer­halb einer Woh­nung oder einer Unter­kunft und dem jeweils dazu­ge­hö­ri­gen befrie­de­ten Besitz­tum ist dem­nach von 22 Uhr bis 5 Uhr des Fol­ge­tags erlaubt. Auch die Abga­be von mit­nah­me­fä­hi­gen Spei­sen und Geträn­ken ist folg­lich ohne zeit­li­che Beschrän­kung auch zwi­schen 22 Uhr und 5 Uhr erlaubt.

5. Han­del

Die Öff­nung von Laden­ge­schäf­ten ist für ein­zel­ne Kun­den nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung für einen fest begrenz­ten Zeit­raum erlaubt. Die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Tests ist nicht nötig.

6. Kör­per­na­he Dienstleistungen

Die Aus­übung und Inan­spruch­nah­me von soge­nann­ten kör­per­na­hen Dienst­lei­stun­gen (z.B. Tat­too­stu­di­os, Kos­me­tik­stu­di­os, etc.) ist mit vor­he­ri­ger Ter­min­re­ser­vie­rung zuläs­sig. Die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Tests ist nicht nötig.

7. Sport

Im Bereich der Sport­aus­übung und der prak­ti­schen Sport­aus­bil­dung ist nur kon­takt­frei­er Sport unter Beach­tung der Kon­takt­be­schrän­kun­gen sowie zusätz­lich unter frei­em Him­mel in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter 14 Jah­ren erlaubt.
Auch der Betrieb und die Nut­zung von Fit­ness­stu­di­os ist eben­falls nur für kon­takt­freie Sport­aus­übung und ‑aus­bil­dung sowie unter frei­em Him­mel erlaubt.

8. Außer­schu­li­sche Bil­dung, Musikschulen

Ange­bo­te der beruf­li­chen Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung, Ange­bo­te der Erwach­se­nen­bil­dung nach dem Baye­ri­schen Erwach­se­nen­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz und ver­gleich­ba­re Ange­bo­te ande­rer Trä­ger sowie son­sti­ge außer­schu­li­sche Bil­dungs­an­ge­bo­te und Instru­men­tal- und Gesangs­un­ter­richt (im Ein­zel­un­ter­richt) sind in Prä­senz­form zulässig.

9. Kul­tur­stät­ten

Muse­en, Aus­stel­lun­gen, Gedenk­stät­ten, Objek­te der Baye­ri­schen Ver­wal­tung der staat­li­chen Schlös­ser, Gär­ten und Seen und ver­gleich­ba­re Kul­tur­stät­ten sowie zoo­lo­gi­sche und bota­ni­sche Gär­ten kön­nen für Besu­cher nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung öffnen.

Eini­ge Öff­nungs­schrit­te erfol­gen nicht auto­ma­tisch und müs­sen durch den Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge beim Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um eigens bean­tragt wer­den. Dabei han­delt es sich um die Öff­nung der Außen­ga­stro­no­mie, die Öff­nung von Kinos/​Theatern/​Konzerten/​Opernhäusern sowie den Sport für Erwach­se­ne (Kon­takt­sport im Außen­be­reich sowie kon­takt­frei­en Sport im Innen­be­reich). Eine ent­spre­chen­de All­ge­mein­ver­fü­gung wird mor­gen (dies ist der frü­hest­mög­li­che Zeit­punkt, den das aktu­el­le Ver­fah­ren vor­sieht) der Regie­rung von Ober­fran­ken und in der Fol­ge dem Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um vor­ge­legt. Eine Geneh­mi­gung des Mini­ste­ri­ums dürf­te dann am Mitt­woch erfol­gen (dies ist eben­falls der frü­hest­mög­li­che Zeit­punkt, den das aktu­el­le Ver­fah­ren vor­sieht). Somit könn­ten die­se wei­te­ren Öff­nungs­schrit­te am Don­ners­tag greifen.