Land­kreis Forch­heim: Sie­ben-Tage-Inzi­denz­wert fünf Tage unter 100

Symbolbild Corona Mundschutz

Der Sie­ben-Tage-Inzi­denz­wert des Land­krei­ses Forch­heim für Neu­in­fek­tio­nen mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 je 100.000 Ein­woh­ner lag an den fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen, 06.05. bis 10.05.2021 jeweils unter 100. Damit gel­ten ab Mitt­woch, 12.05.2021, 0.00 Uhr wie­der die Rege­lun­gen für eine Inzi­denz zwi­schen 50 und 100 gemäß der 12. BayIfSMV.

Unter ande­rem ist der gemein­sa­me Auf­ent­halt im öffent­li­chen Raum, in pri­vat genutz­ten Räu­men und auf pri­va­ten Grund­stücken nur gestat­tet mit den Ange­hö­ri­gen des eige­nen Haus­stands sowie zusätz­lich den Ange­hö­ri­gen eines wei­te­ren Haus­stands, solan­ge dabei eine Gesamt­zahl von ins­ge­samt fünf Per­so­nen nicht über­schrit­ten wird.
Die Aus­gangs­sper­re ent­fällt, Kul­tur­stät­ten kön­nen unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen wie­der öff­nen und beim Han­del ist wie­der eine Ter­min­ver­ein­ba­rung möglich.

Mit die­ser Bekannt­ma­chung ist noch kei­ne Ent­schei­dung über die Gastro­no­mie nach § 13 erfolgt. Die­se ist aktu­ell wei­ter­hin unter­sagt. Eine Öff­nung der Gastro­no­mie kann frü­he­stens nach sie­ben Tagen unter dem Inzi­denz­wert von 100 durch das Land­rats­amt beim Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­um bean­tragt wer­den. Soweit der Wert wei­ter­hin unter 100 bleibt, ist eine Öff­nung der Außen­ga­stro­no­mie nach Frei­ga­be durch das Mini­ste­ri­um im Lau­fe des Don­ners­ta­ges, 13.05.2021, möglich.

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen fin­den Sie auch unter
https://​www​.lra​-fo​.de/​s​i​t​e​/​1​_​1​c​o​r​o​n​a​/​r​e​g​e​l​u​n​g​e​n​.​php