Land­kreis Bay­reuth infor­miert zu den Locke­run­gen der Corona-Maßnahmen

Symbolbild Corona Mundschutz

Locke­run­gen für Außen­ga­stro­no­mie und Sport im Land­kreis Bay­reuth in Aus­sicht: Bei sta­bi­ler 7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 ab 13. Mai Öff­nun­gen vorgesehen

Liegt die 7‑Ta­ge-Inzi­denz fünf Tage in Fol­ge sta­bil unter 100, so wird zwei Tage spä­ter die soge­nann­te „Bun­des­not­brem­se“ wie­der auf­ge­ho­ben. Damit sind dann auch wei­te­re Öff­nun­gen mög­lich – das betrifft die Außen­ga­stro­no­mie, Thea­ter oder Kinos, kon­takt­frei­en Sport im Inn­nen­be­reich sowie Kon­takt­sport unter frei­em Himmel.

In Sum­me muss die 7‑Ta­ge-Inzi­denz also sie­ben Tage in Fol­ge unter 100 lie­gen, um die­se Öff­nun­gen umset­zen zu kön­nen. Frü­he­stens am fol­gen­den ach­ten Tag kann das Staats­mi­ni­ste­ri­um für Gesund­heit und Pfle­ge bei wei­te­rer Unter­schrei­tung der Inzi­denz von 100 fest­stel­len, dass die Lage als sta­bil ange­se­hen wer­den kann und zu einer ent­spre­chen­den All­ge­mein­ver­fü­gung das erfor­der­li­che Ein­ver­neh­men erteilen.

Das Ein­ver­neh­men des Staats­mi­ni­ste­ri­ums kann für den Land­kreis Bay­reuth daher frü­he­stens am 12.05.2021 erteilt wer­den, sodass auch eine öffent­li­che Bekannt­ma­chung der neu­en Rege­lun­gen frü­he­stens am 12.05.2021 erfol­gen kann.

Die­se Rege­lun­gen kön­nen folg­lich frü­he­stens ab dem 13.05.2021 gelten.

Der Land­kreis Bay­reuth wird bald­mög­lichst die Öff­nungs­schrit­te durch­füh­ren. Die dies­be­züg­li­chen Vor­be­rei­tun­gen sind bereits abgeschlossen.