Im Land­kreis Hof ist ab Mitt­woch „Click & Meet“ möglich

Seit ver­gan­ge­nem Don­ners­tag liegt der 7‑Ta­ge-Inzi­denz­wert im Land­kreis Hof unter 150. Die 12. Baye­ri­sche Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung sieht für Städ­te und Land­krei­se, in denen der Inzi­denz­wert fünf Tage in Fol­ge zwi­schen 100 und 150 liegt, vor, dass Ein­zel­han­dels­ge­schäf­te nach dem Prin­zip „Click & Meet“ öff­nen dürfen.

Für den Land­kreis Hof bedeu­tet das: ab Mitt­woch, den 12. Mai 2021 kön­nen Geschäf­te im Land­kreis Hof unter den gel­ten­den Hygie­ne- und Abstands­re­ge­lun­gen wie­der öff­nen. Zusätz­lich muss der Kun­de vor Ein­lass einen Nach­weis über ein nega­ti­ves Ergeb­nis eines (maxi­mal 24 Stun­den alten) PCR-Tests, POC-Anti­gen­schnell­tests oder Selbst­tests vor­le­gen. Voll­stän­dig geimpf­te Per­so­nen sind nega­tiv gete­ste­ten Per­so­nen gleichgestellt.

Dar­über hin­aus ist „Click & Coll­ect“ auch wei­ter­hin möglich.

Für alle Geschäf­te, die inzi­denz­un­ab­hän­gig geöff­net sind, z.B. Nah­rungs­mit­tel­lä­den oder Dro­ge­rien, braucht es wei­ter­hin kei­nen Coronavirustest.