Land­rats­amt Bam­berg: „PCR-Test belegt eine über­stan­de­ne Infektion“

Symbolbild Corona

Der Fach­be­reich Gesund­heits­we­sen beim Land­rats­amt Bam­berg wird auf­grund der Öff­nungs­per­spek­ti­ven in den letz­ten Tagen ver­mehrt ange­spro­chen, wie die rund 8000 Per­so­nen, die eine Coro­na-Infek­ti­on über­stan­den haben, dies bele­gen können.

Als Beweis gilt der posi­ti­ve PCR-Test. Den PCR-Befund kön­nen Betrof­fe­ne bei der durch­füh­ren­den Test­stel­le (Test­zen­trum, Arzt, Labor) erhal­ten, er gilt in digi­ta­ler Form oder Papierform.

Frü­he­stens 28 Tage nach dem posi­ti­ven Test bis maxi­mal sechs Mona­te nach die­sem Datum sind Per­so­nen, die eine Infek­ti­on über­stan­den haben, voll­stän­dig Geimpf­ten gleich­ge­stellt und damit unter ande­rem von Aus­gangs­sper­re oder Vor­la­ge nega­ti­ver Schnell­test­ergeb­nis­se befreit. Sechs Mona­te nach dem posi­ti­ven PCR-Test ist eine ein­ma­li­ge Imp­fung nötig, um die­sen Sta­tus fortzuführen.