Bam­ber­ger droht mit Mes­ser und wird in Gewahr­sam genommen

Symbolbild Polizei

Bam­berg. Ein Bam­ber­ger zeig­te sich am Mon­tag­nach­mit­tag gegen­über Pas­san­ten mit einem gro­ßen Mes­ser. Es bestand die Gefahr, dass sich der 41jährige selbst, oder ande­re Per­so­nen damit ver­letzt. Bei der erfor­der­li­chen Gewahrs­am­nah­me wur­de der Mann ver­letzt. Nach sei­ner ärzt­li­chen Behand­lung ist die unum­gäng­li­che Unter­brin­gung in einem psych­ia­tri­schen Kran­ken­haus vorgesehen.

Am frü­hen Nach­mit­tag teil­te ein besorg­ter Bür­ger einen Mann mit einem Mes­ser in der Hand an einem offe­nen Woh­nungs­fen­ster im Stadt­ge­biet mit. Auf­grund des dabei gezeig­ten Ver­hal­tens muss­te damit gerech­net wer­den, dass sich der 41jährige mit dem Mes­ser selbst ver­let­zen wür­de. Wei­ter war auch die Gefahr für Unbe­tei­lig­te nicht aus­ge­schlos­sen, das sich der Mann offen­bar in einem Aus­na­he­zu­stand befand. Auf wie­der­hol­te Kon­takt­ver­su­che durch die her­bei­ge­eil­ten Poli­zei­be­am­ten reagier­te der Bam­ber­ger nicht und igno­rier­te die­se. Auf­grund der gefähr­li­chen Situa­ti­on erfolg­te im wei­te­ren Ver­lauf die Gewahrs­am­nah­me des Man­nes durch Spe­zi­al­kräf­te der Poli­zei. Hier­bei wur­de der 41jährige ver­letzt. Er wur­de noch vor Ort ärzt­lich ver­sorgt und anschlie­ßend in ein Kran­ken­haus gebracht. In der Woh­nung stell­ten die Beam­ten ein gro­ßes Mes­ser sicher. Nach Behand­lung der Ver­let­zung erfolgt die Unter­brin­gung des Bam­ber­gers in eine psych­ia­tri­sche Klinik.