7‑Ta­ge-Inzi­denz unter 100 in Erlan­gen-Höch­stadt – Neue Rege­lun­gen ab Mitt­woch, 12. Mai

Erlan­gen-Höch­stadt. Für den Land­kreis Erlan­gen-Höch­stadt hat das Robert Koch-Insti­tut am heu­ti­gen Mon­tag, 10. Mai 2021, einen Sie­ben-Tage-Inzi­denz­wert von 69,9 ver­öf­fent­licht. Auf­grund der Vor­ga­ben der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men­ver­ord­nung gel­ten für den Land­kreis daher ab Mitt­woch, 12. Mai 2021, die für einen Inzi­denz­wert von unter 100 gel­ten­den Ein­schrän­kun­gen. Das heißt: Ter­min-Shop­ping in inzi­denz­ab­hän­gig geöff­ne­ten Geschäf­ten des Ein­zel­han­dels ist dann wie­der ohne Test möglich.

Locke­run­gen ab Mitt­woch, 12. Mai 2021
Weil der Sie­ben-Tage-Inzi­denz­wert von 100 an fünf auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen aktu­ell von Don­ners­tag bis Mon­tag, 6. Bis 10. Mai 2021, unter­schrit­ten wur­de, gibt das Land­rats­amt Erlan­gen-Höch­stadt heu­te (10.05.2021) mit Wir­kung ab Mitt­woch, 12. Mai 2021, amt­lich bekannt, dass Zusam­men­künf­te zwei­er Haus­hal­te, wel­che die Gesamt­zahl von fünf Per­so­nen nicht über­schrei­tet, wie­der mög­lich sind. Kin­der bis 14 Jah­re wer­den dabei nicht mit­ge­zählt. Ange­bo­te mit Ter­min­bu­chung via „Click & Meet“ sind dann auch ohne vor­he­ri­gen Coro­na-Test mög­lich. Hier­bei ist wei­ter­hin ein Kun­de pro 10 bzw. 20 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che nach vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung für einen fest begrenz­ten Zeit­raum mit Kon­takt­nach­ver­fol­gung erlaubt. Zudem ist dann auch kon­takt­frei­er Indi­vi­du­al­sport mit maxi­mal fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten sowie in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern unter 14 Jah­ren im Außen­be­reich auch auf Außen­sport­an­la­gen erlaubt. Auch die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re ist ab Mitt­woch, 12. Mai aufgehoben.

Land­kreis bean­tragt Locke­run­gen für Außen­ga­stro­no­mie, Kul­tur und Sport

Der­zeit dür­fen Städ­te und Land­krei­se in Bay­ern mit einem rück­läu­fi­gen oder sta­bi­len Inzi­denz­wert von unter 100 Locke­run­gen für die Berei­che Außen­ga­stro­no­mie, Kul­tur und Sport bean­tra­gen. Die­se Son­der­ge­neh­mi­gung kann frü­he­stens ab dem sieb­ten Tag der Unter­schrei­tung der Inzi­denz ein­ge­reicht wer­den und könn­ten frü­he­stens ab dem ach­ten Tag der Unter­schrei­tung in Kraft treten.

Da der Land­kreis seit dem ver­gan­ge­nen Don­ners­tag kon­ti­nu­ier­lich sin­ken­de Inzi­denz­wer­te unter der maß­geb­li­chen Schwel­le von 100 vor­wei­sen kann, will die Kreis­ver­wal­tung in Abstim­mung mit dem Staat­li­chen Gesund­heits­amt Erlan­gen die vor­ge­se­he­nen Öff­nungs­schrit­te umset­zen. Hier­für ist über die Regie­rung von Mit­tel­fran­ken das Ein­ver­neh­men des Baye­ri­schen Gesund­heits­mi­ni­ste­ri­ums zu bean­tra­gen. Ein ent­spre­chen­des Schrei­ben an die Regie­rung von Mit­tel­fran­ken berei­tet die Kreis­ver­wal­tung bereits vor. Wich­tig für die kon­kre­te Umset­zung vor Ort sind die Rah­men­kon­zep­te zu den erfor­der­li­chen Schutz- und Hygie­ne­maß­nah­men für die ein­zel­nen Bereiche.