Stadt Bamberg ermöglicht weitere Erleichterungen ab 10. Mai

Neue Möglichkeiten für Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und Sport

Jetzt ist es offiziell: Ab Montag, 10. Mai, sind in der Stadt Bamberg weitere Öffnungsschritte für die Bereiche Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos und kontaktfreien Sport möglich.

Nach Bekanntgabe der Regelungen der aktuellen 12. Bayerischen Infektionsschutzverordnung hatte die Stadtspitze umgehend reagiert und angesichts der positiven Entwicklung bei den 7-Tages-Inzidenzen die Erteilung des Einvernehmens seitens des Bayerischen Gesundheitsministeriums beantragt. Die Genehmigung ist am Freitagabend eingegangen. Damit kann am heutigen Samstag die entsprechende Allgemeinverfügung bekanntgemacht werden.

Ab Montag, 10. Mai, gilt damit im Einzelnen:

Die Öffnung der Außengastronomie für Besucher mit vorheriger Terminbuchung mit Dokumentation für die Kontaktnachverfolgung wird gestattet. Sitzen an einem Tisch Personen aus mehreren Hausständen, ist ein vor höchstens 24 Stunden vorgenommener POC-Antigentest oder Selbsttest oder ein vor höchstens 48 Stunden vorgenommener PCR-Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Ergebnis der Tischgäste erforderlich.

Die Öffnung von Theatern, Konzert- und Opernhäusern sowie Kinos für Besucherinnen und Besucher mit einem Testnachweis nach Nr. 1 wird zugelassen.

Kontaktfreier Sport im Innenbereich sowie Kontaktsport unter freiem Himmel unter der Voraussetzung, dass alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer über einen Testnachweis nach Nr. 1 verfügen wird erlaubt.

Die gestatteten Lockerungen haben nach Maßgabe von Rahmenkonzepten zu erfolgen, die von den zuständigen Staatsministerien im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Gesundheit und Pflege bekanntgemacht wurden und in denen die erforderlichen Schutz- und Hygienemaßnahmen festgelegt sind.

Die für die jeweiligen Bereiche geltenden Rahmenkonzepte sind hier abrufbar: https://www.verkuendung-bayern.de/baymbl/

Die Allgemeinverfügung der Stadt Bamberg vom 08.05.2021 wird in einem Sonderamtsblatt veröffentlicht: www.stadt.bamberg.de/amtsblatt.