Locke­run­gen im Land­kreis Bam­berg ab Montag

Symbolbild Corona Mundschutz

Click & Meet mit nega­ti­vem Schnell­test im Einzelhandel

Am heu­ti­gen Sams­tag, 8. Mai, hat der Land­kreis Bam­berg den fünf­ten Tag in Fol­ge die 7‑Ta­ges-Inzi­denz über 150 unter­schrit­ten. Des­halb tre­ten gemäß der der 12. Baye­ri­schen Infek­ti­ons­schutz­maß­nah­men-Ver­ord­nung (12. BayIfSMV) ab Mon­tag, 10. Mai, 0 Uhr, Locke­run­gen für den Ein­zel­han­del in Kraft.

Locke­run­gen im Einzelhandel

Für den Ein­zel­han­del gilt ab kom­men­den Mon­tag Click & Meet mit nega­ti­vem Schnelltest.

Alle wei­te­ren Coro­na-Maß­nah­men blei­ben von der Unter­schrei­tung des Inzi­denz­wer­tes von 150 unbe­rührt. Hier gel­ten weiterhin:

  • Kon­takt­be­schrän­kun­gen: Erlaubt sind Tref­fen eines Haus­halts mit maxi­mal einer wei­te­ren Per­son, die nicht dem eige­nen Haus­halt ange­hört. Die zu die­sen Haus­stän­den gehö­ren­den Kin­der unter 14 Jah­ren wer­den hier­bei nicht mit­ge­zählt. Ehe­gat­ten, Lebens­part­ner und Part­ner einer nicht­ehe­li­chen Lebens­ge­mein­schaft gel­ten jeweils als ein Haus­stand, auch wenn sie kei­nen gemein­sa­men Wohn­sitz haben.
  • Nächt­li­che Aus­gangs­sper­re von 22 bis 5 Uhr bleibt bestehen
  • Kul­tur: Besuch der Außen­be­rei­che von Zoos und bota­ni­schen Gär­ten mit nega­ti­vem Text möglich
  • Sport: Kon­takt­frei­er Indi­vi­du­al­sport darf allein, zu zweit oder mit Per­so­nen des eige­nen Haus­stan­des aus­ge­übt wer­den. Unter frei­em Him­mel dür­fen max. fünf Kin­der unter 14 Jah­ren trainieren.