Landratsamt Kronach: Allgemeinverfügung wird nicht verlängert, Ausweitung des Testangebots

Symbolbild Corona Mundschutz

Die am 26. April in Kraft getretene Allgemeinverfügung des Landkreises Kronach mit verschärften Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie läuft am Sonntag, 9. Mai, um 24 Uhr aus.

Aufgrund der aktuell tendenziell rückläufigen Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz besteht keine Notwendigkeit, diese Maßnahmen zu verlängern. In der Verfügung waren über die allgemeingültige bayerische Verordnung hinausgehende Maßnahmen geregelt – unter anderem in Bezug auf den Besuch von Einrichtungen, die musikalische Begleitung in Gottesdiensten, die Maskenpflicht in Handels- und Dienstleistungsbetrieben sowie auf Versammlungen. In detaillierter Form können diese nun auslaufenden Regeln nachgelesen werden unter https://www.landkreis-kronach.de/aktuelles/meldungen/weitere-massnahmen-zur-eindaemmung-der-corona-pandemie/

Die Maßnahmen der Bundesnotbremse sowie der bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung bleiben davon unberührt.

Zusätzlich Teststelle in Stockheim

In Stockheim geht eine zusätzliche Teststelle an den Start. Zum bestehenden Drive-in (ehemaliger Edeka-Parkplatz) bietet ab Montag, 10. Mai, der dm-Drogerie-Markt in Stockheim (Industriestraße 12) Schnelltests an. Abweichend von den regulären Testzeiten (Montag bis Samstag: 9:00 Uhr – 16:30 Uhr, außer an Feiertagen) finden diese am kommenden Montag ab 12 Uhr statt. An dieser Teststelle ist zwingend eine Anmeldung über die dm-Homepage oder die dm-App erforderlich.