Land­kreis Kulm­bach: „Click and Meet“ ab Freitag

Ab Frei­tag (07.05.2021) gel­ten im Land­kreis Kulm­bach Erleich­te­run­gen beim Ein­kau­fen. Nach­dem die 7‑Ta­ges-Inzi­denz fünf Tage in Fol­ge unter 150 lag, ist wie­der Ein­kau­fen mit Ter­min mög­lich. Kun­den dür­fen aller­dings grund­sätz­lich nur ein­ge­las­sen wer­den, wenn sie ein nega­ti­ves Ergeb­nis eines vor höch­stens 24 Stun­den vor­ge­nom­me­nen PCR-Tests, POC-Anti­gen­tests oder Selbst­tests unter Auf­sicht vor Ort in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 nachweisen.

Aus­nah­men gel­ten für voll­stän­dig Geimpf­te und Gene­se­ne. Die­se wer­den nega­tiv Gete­ste­ten gleich­ge­stellt. Als Nach­weis für Geimpf­te gel­ten der Impf­pass mit den bei­den Auf­kle­bern der erfolg­ten Imp­fung oder eine Impf­be­schei­ni­gung des Arz­tes. Gene­se­ne kön­nen sich mit einem PCR-Test ihrer Erkran­kung oder einem Abson­de­rungs­be­scheid des Gesund­heits­am­tes aus­wei­sen. Liegt die Erkran­kung mehr als sechs Mona­te zurück, benö­ti­gen Gene­se­ne zudem eine ein­ma­li­ge Impfung.