Landkreis Bayreuth: Neue Regelungen für Schulen und Kindertagesstätten

Symbolbild Corona Mundschutz

Ab dem 10.05.2021 gelten für Schüler und Kinder in Grund- und Förderschulen sowie in Betreuungseinrichtungen aufgrund der 7-Tage-Inzidenz im Bereich zwischen 50 und 165 über fünf Tage folgende Regelungen:

Präsenzunterricht in Grund- und Förderschulen

In den Jahrgangsstufen 1 bis 3 der Grundschulstufe und den Jahrgangsstufen 5 und 6 der Förderschule findet, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, Präsenzunterricht – oder aber Wechselunterricht statt. Das Betreuungsangebot nach § 19 der 12. BayIfSMV ist ausschließlich für Schülerinnen und Schüler geöffnet.

Kindertagesbetreuung

Für Schulkinder in Horten, Kitas oder in Tagespflege gilt ab Montag, den 10.05.2021, wie in den Schulen, der Inzidenzwert 165 als Grenzwert, um die Tagesbetreuung wieder besuchen zu können. Voraussetzung ist ein negativer Corona-Test. Es gilt der eingeschränkte Regelbetrieb für Schulkinder, d.h. der Betrieb ist nur in festen Gruppen erlaubt.

Hintergrund dafür ist, dass für Schulkinder in Horten, Kitas und Tagespflege die Testpflicht eingeführt wurde. Das bedeutet, Schulkinder in Kindertagesbetreuung müssen sich zweimal wöchentlich einem Test auf das Coronavirus SARS-CoV-2 entsprechend den Vorgaben der 12. BayIfSMV unterziehen. Wurde für den Schulbesuch bereits einSeite 2 von 2 entsprechender Test durchgeführt, so ist für den Besuch des Hortes keine nochmalige Testung erforderlich.

Da für Nicht-Schulkinder noch keine nicht-invasiven Tests zugelassen sind, bleibt es bei der Kindertagesbetreuung für Nicht-Schulkinder weiterhin beim Grenzwert von 100.

Betrieb in Hundeschulen möglich

Der Präsenzbetrieb an Hundeschulen unter den hygienischen Voraussetzungen des § 20 Abs. 1 Sätze 1-4 der 12. BayIfSMV möglich.