Land­rats­amt Wun­sie­del infor­miert über Impf­ver­bot bei Rindern

Symbolbild Rinderstall

BVDV-Imp­fun­gen künf­tig unter­sagt: All­ge­mein­ver­fü­gung tritt mor­gen in Kraft (06.05.2021)

Bei der Bekämp­fung des BVDV-Virus (Bovi­ne-Virus-Diar­rhoe-Virus) geht man in Bay­ern neue Wege. Aus die­sem Grund hat auch der Land­kreis Wun­sie­del i. Fich­tel­ge­bir­ge eine All­ge­mein­ver­fü­gung erlas­sen, die ab mor­gen (07.05.) in Kraft tritt.

Mit einer All­ge­mein­ver­fü­gung wird das Imp­fen von Rin­dern gegen das BVDV und der Zukauf geimpf­ter Tie­re unter­sagt. Was zunächst viel­leicht nicht logisch klingt, ver­folgt den ein­fa­chen Zweck, Krank­heits­fäl­le bes­ser erken­nen zu kön­nen. Denn BVDV wird bereits seit dem Jahr 2011 staat­lich bekämpft und die Zahl BVDV-infi­zier­ter Tier­be­stän­de geht seit­dem kon­ti­nu­ier­lich zurück. Die Krank­heit wird zukünf­tig über den Nach­weis von Anti­kör­pern kon­trol­liert. Der Test von allen Käl­bern in den ersten vier Wochen ihres Lebens auf die Krank­heit ist gesetz­lich vor­ge­schrie­ben. Die­sen Weg will man mit dem Impf­ver­bot wei­ter unter­stüt­zen. Tie­re ent­wickeln Anti­kör­per nur durch die Imp­fung oder durch eine Erkran­kung. Durch das Impf­ver­bot zei­ge ein posi­ti­ver Test zukünf­tig immer einen Krank­heits­fall an, ohne dass wei­te­re Unter­su­chun­gen nötig werden.

Eine BVDV-Infek­ti­on führt meist zu mil­den Krank­heits­sym­pto­men wie Diar­rhoe, Fie­ber und Schleim­haut­ver­än­de­run­gen im Maul des kran­ken Tie­res. Aus­nah­men stel­len stark infek­tiö­se und einen schwe­ren Ver­lauf aus­lö­sen­de BVDV-Stäm­me dar, die zu schwe­ren Erkran­kun­gen mit hoher Sterb­lich­keit füh­ren kön­nen. Träch­ti­ge Rin­der geben das Virus auf ihre Nach­kom­men wei­ter. Bei infi­zier­ten Käl­bern tritt meist im Alter von sechs Mona­ten bis zwei Jah­ren die Krank­heit „Muco­sal Dise­a­se“ (MD) auf, die durch Fie­ber, Abma­ge­rung und hoch­gra­di­ge, oft blu­ti­ge Durch­fäl­le gekenn­zeich­net ist und inner­halb von zwei Wochen töd­lich endet.