Stadt Kulm­bach hebt Ein­fahrts­ver­bot für E- und Hybrid­fahr­zeu­ge in städ­ti­schen Park­ein­rich­tun­gen auf

Im Sep­tem­ber 2020 kam es in der Tief­ga­ra­ge Stadt­mit­te unter­halb des EKU-Plat­zes zu einem KFZ-Brand. Nach den Ber­gungs- und Sanie­rungs­maß­nah­men konn­te die Tief­ga­ra­ge am 12.02.2021 wie­der in Betrieb genom­men werden.

Mit Öff­nung der Tief­ga­ra­ge wur­de ein Ein­fahrts­ver­bot für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge erlas­sen, am 22.02.2021 wur­de zudem auch ein vor­über­ge­hen­des Ein­fahrts­ver­bot für das Park­haus Bastei­gas­se ausgesprochen.

Grund hier­für war eine War­nung der Kulm­ba­cher Feu­er­wehr, die auf­grund der erhöh­ten Gefahr bei einem Brand eines Fahr­zeu­ges mit Lithi­um-Akku zu die­sem Schritt riet.

Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann folg­te die­ser Emp­feh­lung, um die Sicher­heit für das Gebäu­de, aber natür­lich in erster Linie auch für die Bevöl­ke­rung gewähr­lei­sten zu kön­nen. „Solan­ge es kei­ne ver­nünf­ti­ge Lösung gibt und unse­re Feu­er­wehr kei­ne Mög­lich­keit zur erfolg­rei­chen Ein­däm­mung und Bekämp­fung eines sol­chen Bran­des hat, kann ich eine Öff­nung für Fahr­zeu­ge mit Antriebs­bat­te­rie nicht ver­ant­wor­ten“, erklär­te der OB damals.

Die Stadt Kulm­bach war aber nicht untä­tig. Es war immer das Ziel, eine geeig­ne­te Lösung zu fin­den und der Feu­er­wehr eine ent­spre­chen­de Aus­rü­stung an die Hand zu geben. Zwi­schen­zeit­lich fan­den daher ver­schie­de­ne Vor­stel­lun­gen von Lösch­decken und eines Tele­s­kop­la­ders statt, der auf­grund sei­ner Grö­ße und sei­nes extrem gerin­gen Wen­de­ra­di­us in der Lage ist, einen Klein­wa­gen aus den Park­ein­rich­tun­gen abzu­trans­por­tie­ren. Auch der Ein­satz von Lösch­decken ver­spricht Erfolg: durch deren Anwen­dung kann die Aus­brei­tung des Feu­ers auf neben­ste­hen­de Fahr­zeu­ge effi­zi­ent und in sehr kur­zer Zeit ver­hin­dert wer­den. Des Wei­te­ren dämmt die Feu­er­lösch­decke die Rauch­ent­wick­lung und den Fahr­zeug­brand an sich ein. Eine Löschung des Lithi­um-Akkus kann durch die Lösch­decke nicht erfol­gen, man schafft durch ihren Ein­satz aber Umstän­de, die einen Abtrans­port ermöglichen.

Aus Sicht der Feu­er­wehr Kulm­bach müs­sen ein ent­spre­chen­des Ber­ge­fahr­zeug und Lösch­decken vor­han­den sein, um die Belan­ge des akti­ven Brand­schut­zes bei einem Lithi­um-Akku-Brand in einem E- oder Hybrid­au­to in den städ­ti­schen Park­ein­rich­tun­gen mög­lichst erfolg­reich erfül­len zu können.

In sei­ner Sit­zung vom 22. April 2021 beschloss der Stadt­rat der Stadt Kulm­bach dann, dass fünf Lösch­decken und ein Ber­ge­fahr­zeug ange­schafft wer­den sol­len. Die Kosten hier­für belau­fen sich auf rund 92.000€.

Der Tele­s­kop­la­der soll zusätz­lich auch auf dem städ­ti­schen Bau­hof­ge­län­de zum Ein­satz kom­men, um das Gerät auch ganz­jäh­rig zu nut­zen und nicht nur im Fal­le eines Brandes.

Am heu­ti­gen Mon­tag erhielt die Stadt Kulm­bach nun die Lösch­decken und einen Tele­s­kop­la­der. Die­ser wur­de vor­erst gemie­tet, da der Erwerb eines sol­chen Fahr­zeu­ges eines Aus­schrei­bungs­ver­fah­rens bedarf, das in die­ser kur­zen Zeit jedoch nicht erfol­gen konn­te. Wenn das Ver­fah­ren abge­schlos­sen ist, wird das Fahr­zeug vom ent­spre­chen­den Anbie­ter erworben.

Somit ist das Ein­fahrts­ver­bot für Elek­tro- und Hybrid­fahr­zeu­ge in den Kulm­ba­cher Park­ein­rich­tun­gen seit heu­te Nach­mit­tag aufgehoben.

Wie auch Ober­bür­ger­mei­ster Ingo Leh­mann immer beton­te, war das Ver­bot ledig­lich eine vor­über­ge­hen­de Maß­nah­me, bis mög­li­che Brän­de von E‑Fahrzeugen bes­ser und ins­be­son­de­re siche­rer von unse­rer ört­li­chen Feu­er­wehr gehand­habt wer­den kön­nen. Die Sicher­heit stand für die Stadt Kulm­bach immer an erster Stelle.