Universität Bayreuth veranstaltet Syposium zum Bayerischen Klimaschutzgesetz

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Öffentliche Vorträge und Diskussion am 7. Mai 2021

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum nationalen Klimaschutz hat in der vorigen Woche eine kontrovers geführte Debatte über das Verhältnis von Klimaschutz und Grundrechten ausgelöst. Klimaschutz liegt aber nicht allein in der Verantwortung von Bundesregierung und Bundestag. Auch die Regierungen und Parlamente der Bundesländer sind zuständig. Im November 2020 wurde vom Bayerischen Landtag das Bayerische Klimaschutzgesetz beschlossen. Daher lädt die Forschungsstelle für das Recht der Nachhaltigen Entwicklung der Universität Bayreuth zu einem öffentlichen Online-Symposium ein.

  • Thema: „Möglichkeiten und Schwierigkeiten regionaler Klimaschutzmaßnahmen – Das Bayerische Klimaschutzgesetz aus juristischer, ökonomischer und naturwissenschaftlicher Perspektive“
  • Datum: Freitag, 7. Mai 2021, 10.30 bis 14.30 Uhr, digital, öffentlich, gebührenfrei.
  • Anmeldung: per E-Mail an oer3@uni-bayreuth.de
    Nach der Anmeldung wird der Link zur Online-Teilnahme versandt.

Die Veranstaltung umfasst vier Vorträge, im Anschluss an jeden Vortrag findet eine Diskussion statt:

  • 10.30 Uhr: Astrid Müller-Ettrich, Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:
    Das Bayerische Klimaschutzgesetz – Entstehung und Regelungsoptionen aus der Sicht der Verwaltung
  • 11.15 Uhr: Prof. Dr. Harald Kunstmann, Universität Augsburg:
    Naturwissenschaftliche Hintergründe des Bayerischen Klimaschutzgesetzes und regionaler Klimaschutzmaßnahmen
  • 12.00 Uhr: Pause
  • 12.30 Uhr: Prof. Dr. Johannes Lohse, Universität Birmingham (UK):
    Effektive Klimaschutzmaßnahmen auf der Ebene eines Bundeslandes – Hintergründe und Möglichkeiten aus umweltökonomischer Sicht
  • 13.15: Prof. Dr. Birgit Peters, Universität Trier:
    Das Bayerische Klimaschutzgesetz im europäischen und internationalen Regelungsgefüge – rechtswissenschaftliche Überlegungen
  • Ab 14.00 Uhr: Abschlussdiskussion

Moderation: Prof. Dr. Eva Lohse, Lehrstuhl Öffentliches Recht III, Universität Bayreuth