Inzi­denz-Wert in Erlan­gen unter 100: Erleich­te­run­gen in vie­len Berei­chen ab Dienstag

Symbolbild Corona Mundschutz

Die Zahl der Coro­na-Virus-Neu­in­fek­tio­nen ist im Stadt­ge­biet Erlan­gen gesun­ken und lag am Sonn­tag, 2. Mai, den fünf­ten Tag in Fol­ge unter 100 Fäl­len pro 100.000 Ein­woh­ner. Des­halb ändern sich ab Diens­tag, 4. Mai, die Rege­lun­gen für pri­va­te Kon­tak­te, Ein­zel­han­del, Schu­len, Kin­der­ta­ges­stät­ten, Sport und Muse­en. Die Stadt appel­liert wei­ter­hin an alle Bür­ge­rin­nen und Bür­ger, Kon­tak­te soweit wie mög­lich zu redu­zie­ren, die Hygie­ne­re­geln ein­zu­hal­ten und Test­an­ge­bo­te zu nutzen.

Die Rege­lun­gen ab Diens­tag im Einzelnen:

  • Pri­va­te Zusam­men­künf­te mit Freun­den, Ver­wand­ten und Bekann­ten sind jeweils mit einem wei­te­ren Haus­halt erlaubt, jedoch auf maxi­mal fünf Per­so­nen beschränkt. Kin­der bis 14 Jah­re blei­ben für die Gesamt­zahl außer Betracht. Ver­an­stal­tun­gen sind eben­so unter­sagt wie Fei­ern auf öffent­li­chen Plät­zen und Anla­gen. Die nächt­li­che Aus­gangs­sper­re entfällt.
  • Wie bis­her kön­nen mit einem Schutz- und Hygie­ne­kon­zept sowie unter Ein­hal­tung der Min­dest­ab­stän­de, der Beschrän­kung der Kun­den pro Ver­kaufs­flä­che und der FFP2-Mas­ken­pflicht öff­nen: Der Lebens­mit­tel­han­del inklu­si­ve Direkt­ver­mark­tung, Lie­fer­dien­ste, Geträn­ke­märk­te, Reform­häu­ser, Baby­fach­märk­te, Apo­the­ken, Sani­täts­häu­ser, Dro­ge­rien, Opti­ker, Hör­ge­rä­te­aku­sti­ker, Tank­stel­len, der Ver­kauf von Pres­se­ar­ti­keln, Buch­hand­lun­gen, Blu­men­fach­ge­schäf­te, Gar­ten­märk­te, Tier­be­darf und Fut­ter­mit­tel sowie der Groß­han­del. Unter den glei­chen Maß­ga­ben ist auch die Öff­nung von Laden­ge­schäf­ten mit Kun­den­ver­kehr für kör­per­fer­ne Dienst­lei­stungs- und Hand­werks­be­trie­be zuläs­sig. Kör­per­na­he Dienst­lei­stun­gen sind hin­ge­gen mit Aus­nah­me der Fri­seu­re und der Fuß­pfle­ge wei­ter­hin untersagt.
  • Für Fri­seu­re und Fuß­pfle­ge gilt eine Mas­ken­pflicht für das Per­so­nal sowie FFP2-Mas­ken­pflicht für die Kun­den, Ter­min­re­ser­vie­rung und Kon­takt­da­ten­er­he­bung, die Pflicht zur Vor­la­ge eines nega­ti­ven Tests hin­ge­gen ent­fällt. Die Stadt bit­tet jedoch dar­um, Test­mög­lich­kei­ten wei­ter­hin frei­wil­lig zu nutzen.
  • Der son­sti­ge Ein­zel­han­del darf mit fol­gen­den Schutz­maß­nah­men öff­nen: Für den Besuch in den Laden­ge­schäf­ten sind Ter­min­ver­ein­ba­run­gen nötig („Click & Meet“), die Vor­la­ge eines nega­ti­ven Test­ergeb­nis­ses ist hin­ge­gen nicht mehr erfor­der­lich. Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wer­den aber den­noch gebe­ten, vor dem Ein­kauf eines der Test­an­ge­bo­te zu nut­zen. In den Laden­ge­schäf­ten muss sicher­ge­stellt sein, dass die Zahl der Kun­den begrenzt ist. Es ist jeweils nur ein Kun­de pro 40 Qua­drat­me­ter Ver­kaufs­flä­che zuge­las­sen, die Kon­takt­da­ten der Kun­din­nen und Kun­den müs­sen erho­ben werden.
  • Prä­senz­un­ter­richt in Schu­len kann wie­der dort statt­fin­den, wo ein Min­dest­ab­stand von 1,5 Metern durch­ge­hend und zuver­läs­sig ein­ge­hal­ten wer­den kann. Andern­falls fin­det in den Schu­len Wech­sel­un­ter­richt statt. Bei Wech­sel­un­ter­richt an Grund- und För­der­schu­len wird im Rah­men der per­so­nel­len und räum­li­chen Mög­lich­kei­ten eine Not­be­treu­ung ange­bo­ten. Die Eltern wer­den jeweils von den Schu­len über die kon­kre­te Umset­zung infor­miert. Die Teil­nah­me am Prä­senz­un­ter­richt und an Prä­senz­pha­sen des Wech­sel­un­ter­richts sowie an der Not­be­treu­ung und Mit­tags­be­treu­ung ist Schü­le­rin­nen und Schü­lern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchent­lich einem Test in Bezug auf eine Infek­ti­on mit dem Coro­na­vi­rus SARS-CoV‑2 unterziehen.
  • Kin­der­ta­ges­ein­rich­tun­gen, Kin­der­ta­ges­pfle­ge­stel­len, Feri­en­ta­ges­be­treu­ung und orga­ni­sier­te Spiel­grup­pen für Kin­der kön­nen von allen Kin­dern besucht wer­den. Sie müs­sen aber – im ein­ge­schränk­ten Regel­be­trieb – in festen Grup­pen betreut werden.
  • Ange­bo­te der beruf­li­chen Aus‑, Fort- und Wei­ter­bil­dung, Ange­bo­te der Erwach­sen­bil­dung nach dem Baye­ri­schen Erwach­se­nen­bil­dungs­för­de­rungs­ge­setz und ver­gleich­ba­re Ange­bo­te ande­rer Trä­ger sowie son­sti­ge außer­schu­li­sche Bil­dungs­an­ge­bo­te sowie der Instru­men­tal- und Gesangs­un­ter­richt als Ein­zel­un­ter­richt sind in Prä­senz­form erlaubt, eben­so wie Erste-Hil­fe-Kur­se und die Aus­bil­dung von ehren­amt­li­chen Ange­hö­ri­gen der Feu­er­wehr, des Ret­tungs­dien­stes und des Tech­ni­schen Hilfs­werks. Zwi­schen allen Betei­lig­ten muss jedoch ein Min­dest­ab­stand von 1,5 m gewahrt werden.
  • Kon­takt­frei­er Sport ist für maxi­mal fünf Per­so­nen aus zwei Haus­hal­ten zuläs­sig. Im Außen­be­reich bzw. auf auch auf Außen­sport­an­la­gen darf Sport in Grup­pen von bis zu 20 Kin­dern (bis 14 Jah­re) stattfinden.
  • Muse­en und Aus­stel­lun­gen sowie der bota­ni­sche Gar­ten kön­nen mit vor­he­ri­ger Ter­min­bu­chung und Kon­takt­nach­ver­fol­gung besucht werden.

Die Regeln wer­den wie­der ver­schärft, falls der Inzi­denz­wert von 100 an drei auf­ein­an­der fol­gen­den Tagen über­schrit­ten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gege­ben. Ände­run­gen tre­ten dann in der Regel zwei Tage spä­ter in Kraft. Alle Ände­run­gen gibt die Stadt im Amts­blatt „Die amt­li­chen Sei­ten“ bekannt. Das Amts­blatt kann bequem per News­let­ter abon­niert wer­den (www​.erlan​gen​.de/​a​m​t​s​b​l​att). Aktu­el­le Infor­ma­tio­nen gibt es im Inter­net auch unter www​.erlan​gen​.de/​c​o​r​ona.