Inzidenz-Wert in Erlangen unter 100: Erleichterungen in vielen Bereichen ab Dienstag
Die Zahl der Corona-Virus-Neuinfektionen ist im Stadtgebiet Erlangen gesunken und lag am Sonntag, 2. Mai, den fünften Tag in Folge unter 100 Fällen pro 100.000 Einwohner. Deshalb ändern sich ab Dienstag, 4. Mai, die Regelungen für private Kontakte, Einzelhandel, Schulen, Kindertagesstätten, Sport und Museen. Die Stadt appelliert weiterhin an alle Bürgerinnen und Bürger, Kontakte soweit wie möglich zu reduzieren, die Hygieneregeln einzuhalten und Testangebote zu nutzen.
Die Regelungen ab Dienstag im Einzelnen:
- Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind jeweils mit einem weiteren Haushalt erlaubt, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht. Veranstaltungen sind ebenso untersagt wie Feiern auf öffentlichen Plätzen und Anlagen. Die nächtliche Ausgangssperre entfällt.
- Wie bisher können mit einem Schutz- und Hygienekonzept sowie unter Einhaltung der Mindestabstände, der Beschränkung der Kunden pro Verkaufsfläche und der FFP2-Maskenpflicht öffnen: Der Lebensmittelhandel inklusive Direktvermarktung, Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Tierbedarf und Futtermittel sowie der Großhandel. Unter den gleichen Maßgaben ist auch die Öffnung von Ladengeschäften mit Kundenverkehr für körperferne Dienstleistungs- und Handwerksbetriebe zulässig. Körpernahe Dienstleistungen sind hingegen mit Ausnahme der Friseure und der Fußpflege weiterhin untersagt.
- Für Friseure und Fußpflege gilt eine Maskenpflicht für das Personal sowie FFP2-Maskenpflicht für die Kunden, Terminreservierung und Kontaktdatenerhebung, die Pflicht zur Vorlage eines negativen Tests hingegen entfällt. Die Stadt bittet jedoch darum, Testmöglichkeiten weiterhin freiwillig zu nutzen.
- Der sonstige Einzelhandel darf mit folgenden Schutzmaßnahmen öffnen: Für den Besuch in den Ladengeschäften sind Terminvereinbarungen nötig („Click & Meet“), die Vorlage eines negativen Testergebnisses ist hingegen nicht mehr erforderlich. Bürgerinnen und Bürger werden aber dennoch gebeten, vor dem Einkauf eines der Testangebote zu nutzen. In den Ladengeschäften muss sichergestellt sein, dass die Zahl der Kunden begrenzt ist. Es ist jeweils nur ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen, die Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden müssen erhoben werden.
- Präsenzunterricht in Schulen kann wieder dort stattfinden, wo ein Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann. Andernfalls findet in den Schulen Wechselunterricht statt. Bei Wechselunterricht an Grund- und Förderschulen wird im Rahmen der personellen und räumlichen Möglichkeiten eine Notbetreuung angeboten. Die Eltern werden jeweils von den Schulen über die konkrete Umsetzung informiert. Die Teilnahme am Präsenzunterricht und an Präsenzphasen des Wechselunterrichts sowie an der Notbetreuung und Mittagsbetreuung ist Schülerinnen und Schülern nur erlaubt, wenn sie sich zwei Mal wöchentlich einem Test in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV‑2 unterziehen.
- Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder können von allen Kindern besucht werden. Sie müssen aber – im eingeschränkten Regelbetrieb – in festen Gruppen betreut werden.
- Angebote der beruflichen Aus‑, Fort- und Weiterbildung, Angebote der Erwachsenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz und vergleichbare Angebote anderer Träger sowie sonstige außerschulische Bildungsangebote sowie der Instrumental- und Gesangsunterricht als Einzelunterricht sind in Präsenzform erlaubt, ebenso wie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks. Zwischen allen Beteiligten muss jedoch ein Mindestabstand von 1,5 m gewahrt werden.
- Kontaktfreier Sport ist für maximal fünf Personen aus zwei Haushalten zulässig. Im Außenbereich bzw. auf auch auf Außensportanlagen darf Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern (bis 14 Jahre) stattfinden.
- Museen und Ausstellungen sowie der botanische Garten können mit vorheriger Terminbuchung und Kontaktnachverfolgung besucht werden.
Die Regeln werden wieder verschärft, falls der Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten wird. Tritt das ein, wird dies von der Stadt bekannt gegeben. Änderungen treten dann in der Regel zwei Tage später in Kraft. Alle Änderungen gibt die Stadt im Amtsblatt „Die amtlichen Seiten“ bekannt. Das Amtsblatt kann bequem per Newsletter abonniert werden (www.erlangen.de/amtsblatt). Aktuelle Informationen gibt es im Internet auch unter www.erlangen.de/corona.
Neueste Kommentare